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Hallo,
ich bin als Werkstudent angestellt und arbeite sehr wenig. Ich komme meist auf so etwa 200€ Netto. Muss ich dann auch noch Krankenkasse abdrücken oder muss man das erst ab 400€ ?
Du musst ganz normal Deine studentische Krankenkasse zahlen (~70,-). Du fliegst "automatisch" aus Deiner studentischen Kasse raus sobald Du mehr als 400,- verdienst.
Du hast einen Steuerfreibetrag in Deutschland von 5000 Euro, alles was darüber kommt, muss in die Steuerkasse zahlen. Studenten und Schüler sind über die Eltern versichert bis hin zum 25. Lebensjahr, danach über den Staat.
Bei der Arbeit bist Du bei Arbeitsunfällen über den Arbeitgeber versichert.
Der Freibetrag liegt bei 8004 EUR. Und Steuern muss man trotzdem vorher zahlen, d.h. nur dass man im nächsten Jahr wenn man unter dieser Summe der einkommenssteuerpflichtigen Einnahmen liegt seine gesamte gezahlte Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer zurückbekommt. Rentenbeiträge und Arbeitslosenbeiträge werden nicht erstattet.
Sobald man eine gewisse Stundenanzahl im Monat arbeitet muss man sich selbst krankenversichern. Weiss aber momentan ned wieviel des is.
Du musst ganz normal Deine studentische Krankenkasse zahlen (~70,-). Du fliegst "automatisch" aus Deiner studentischen Kasse raus sobald Du mehr als 400,- verdienst.
Wenn man keine Ahnung hat... Solange du studierst kannst du dich als Student krankenversichern lassen und zahlt erstmal nur knapp 70 Euro im Monat. Wieviel du dann verdienst ist egal. Erst wenn du über 20 Stunden die Woche kommst wird es problematisch und du musst dich normal versichern.
Xaen schrieb:
Du hast einen Steuerfreibetrag in Deutschland von 5000 Euro, alles was darüber kommt, muss in die Steuerkasse zahlen. Studenten und Schüler sind über die Eltern versichert bis hin zum 25. Lebensjahr, danach über den Staat.
Auch falsch... Du bist bis zum 25. Lebensjahr bei denen Eltern mitversichert wenn du monatlich weniger als 400 € + Werbungskostenpauschale (~75 Euro) verdienst. Erst wenn du mehr verdienst oder älter als 25 bist musst du dich selbst versichern und nein, das zahlt nicht der Staat
tiger318i schrieb:
Der Freibetrag liegt bei 8004 EUR. Und Steuern muss man trotzdem vorher zahlen, d.h. nur dass man im nächsten Jahr wenn man unter dieser Summe der einkommenssteuerpflichtigen Einnahmen liegt seine gesamte gezahlte Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer zurückbekommt. Rentenbeiträge und Arbeitslosenbeiträge werden nicht erstattet.
AlrikvomFluss hat im prinzip alles schon gesagt. es gibt ein paar weniger faktoren, die entscheiden wie man versichert ist:
- immer die verdienstgrenze (mann muss unter 400€/monat bleiben und max. 20h/woche arbeiten, da man sonst nicht nachweisen kann, das man hauptberuflich student ist, aber da gibt es tricks ^^)
- die altersgrenze von 25 jahren (ab da fliegt man aus der familienversicherung raus, unabhägig vom gehalt. WICHTIG: wer zivi oder soziales jahr gemacht hat, kann es sich anrechnen lassen und bleibt dann bis zum 26. lebenshjahr in der Familienversicherung drin)
und die studi-KK kostet zur Zeit 77,90€. der beitrag ist bei allen KK gleich.
In der Vorlseungsfreien Zeit kann man auch mehr als 20St/Woche arbeiten. Und das mit der Verdienstgrenze stimmt so nicht... wenn man im Jahr unter der Grenze von 4800€ bleibt ist es egal ob man in einem Monat mal mehr verdient hat.
THEMOJO: nö, es kommt auf den monatlichen Verdienst und nicht den Jahresdurchschnitt an. Ferienjobs sind da etwas von ausgenommen, aber darum gehts ja hier nicht.
Es geht um meinen Bruder der seit knapp zwei Monaten 23 Jahre alt geworden ist.
Nun kam ein Brief von unserer gesetzlichen Familienverischerung das er eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen hätte falls er sich nicht in einer Berufsausbildung befindet oder zur Schule geht.
Die Berufsvorberteitende Maßnahme meines Bruders endet im September 2011 und er ist für eine überbetriebliche Ausbildung vorgemerkt.
Besteht in diesem Fall noch Anspruch auf eine Mitversicherung über die Familienversicherung?
Du kannst als Werkstudent verdienen was du willst, egal ob auf den Monat oder das Jahr gerechnet. Du kriegst dann halt irgendwann kein Bafög mehr, das Kindergeld wird gestrichen und Steuern musst natürlich auch abdrücken, aber das wurde hier nicht gefragt.
Afaik zählt der 400EUro Job als geringfühige Beschäftigung und ist sozialversicherungsfrei. Wichtig ist zudem noch, dass man max 20 Stunden die Woche arbeiten darf, weil man sonst seinen Studentenstatus verliert und daher aus der studentischen KV+PV rausfällt und sich daher auf konventionielle Weise versichern darf.
Lohnsteuern muss man aber zwangsläufig nicht zahlen, wenn man darüber liegt, weil es damit nur bedingt etwas zu tun hat. Hier ist der Steuerfreibetrag dann entscheidend.