Whatsapp im Unternehmen, Datenschutz (DSGVO) ABC

Issou

Lieutenant
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Moin, :D;)

nutzt jemand von euch oder in eurem Unternehmen, Whatsapp für Kundenkommunikation bzw. Kundenpflege (Werbung, Termine, Vereinbarungen ?):heilig:

Wenn ja, wie ist es bei euch in der Firma geregelt?

Mich interessieren so Sachen wie:

- Impressum (Im Internet steht was vom "abgespeckten Impressum" in der "Profil-Info" aber was ist genau damit gemeint? Was kann ich weglassen? Was MUSS drin stehen?

- Datenschutzerstellung (Schalter, Häckchen)

- Externe Programme

- Container-Lösungen: MDM (Mobile Device Management) und EMM (Enterprise Mobility Management).


Nutzt ihr ein Zweit(firmen)handy dafür?
iOS, Android - Wie sieht es hier und da aus?
 
Komplett illegal weil es über ausländische Server läuft. Und natürlich auch wegen der Übernahme der Kontakte die alle ein schriftliches Einverständnis geben müssen
 
@yxcvb
Also dem ist nicht so, sonst würde ja was im Netz davon stehen.. Es gibt aber viele Lösungen um z. B. das syncronisieren von Kontakten zu verhindern. Beispiel: iOS "Einstellungen - Datenschutz verwehren" bei WA
 
yxcvb schrieb:
Und natürlich auch wegen der Übernahme der Kontakte die alle ein schriftliches Einverständnis geben müssen
Wenn das offizielle Gerät was WhatsApp nutzt keine Einträge im Telefonbuch hat, werden auch keine zusätzlichen Daten geteilt. Und wenn einen jemand per WhatsApp anschreibt, hat derjenige auf seinem eigenem Gerät das Problem, dass die Kontakt Daten geteilt werden. Das ist aber nicht dein Problem.
Die Frage ist, was für Daten man über WhatsApp erhebt. Ist es schon eine Datenerfassung, wenn einem jemand unaufgefordert einen Terminvorschlag zusendet?
 
Kann yxcvb nur Zustimmen. Whatsapp ist so ziemlich das schlimmste was es gibt in dieser Beziehung - auch die Abfrage ob man 16 Jahre alt ist die vor kurzem kam ist ein Witz. Und dass alle Telefonnummern die man im Adressbuch hat automatisch übertragen werden ist das größte Problem.
Eine kleine Ausnahme gibt es: Firmendaten, und damit offizielle Firmenhandynummern werden von der DSGVO (es geht ausschließlich um persönliche Daten) nicht abgedeckt. Solltest du also nur B2B haben hat du keine Probleme.
 
Whatsapp sollte man meiden.
Vorallem in Unternehmen wegen dem Datenschutz.
Wenn du nicht weiß was deine Rechte und Pflichten als Unternehmer oder arbeitnehmer sind, dann solltest du dich schleunigst darüber informieren.
Gerade im Bezug auf Nutzung von sowas wie "whatsapp" im Unternehmen oder aber andere dinge .

Hier noch ne Seite die evtl. weiterhilft
 
Zuletzt bearbeitet:
Jup, wenn man jemanden bei WA anschreiben möchte: sei es Werbung, Termin oder sonstiges, muss man ja sowieso dessen Erlaubnis einholen.
Ergänzung ()

Also wieder zurück in die Steinzeit, Stichwort: Mail und Brief? :D
 
Renegade334 schrieb:
Wenn das offizielle Gerät was WhatsApp nutzt keine Einträge im Telefonbuch hat, werden auch keine zusätzlichen Daten geteilt. Und wenn einen jemand per WhatsApp anschreibt, hat derjenige auf seinem eigenem Gerät das Problem, dass die Kontakt Daten geteilt werden. Das ist aber nicht dein Problem.
Dieses "das ist aber nicht dein Problem" ist so falsch wie gefährlich.

WA ist in dem Fall ein Kommunikationsdienstleister der Daten im Auftrag des ursprünglichen Anbieters bietet. Der Anbieter muss also einen Datenschutzvereinbarung mit WA schließen (Welche Daten, zu welchem zweck, wie lange werden erhoben + Erklärung das WA dies nach aktuellem Datenschutzgesetzen tut*) und außerdem muss der Kunde darüber dann (vor der Kontaktaufnahme) unmissverständlich und ausführlich informiert werden.
Viel Spaß dabei

*Fraglich ob dies gegeben ist.
 
Die wirklich saubere Lösung dafür gibt es nicht, grundsätzlich hat die App auf Firmentelefonen allerdings nichts verloren.
Wie sich das mit WhatsApp Business verhält weiß ich nicht, gibt es aber auch nur für Android...

Ich für meinen Teil biete den WhatsApp Service an, verteile also meine Handynummer, schreibt mich ein Kunde darüber an, hat er somit meinen Segen da ich das offiziell bewerbe.
Ich selbst kontaktiere niemanden darüber ohne vorher angeschrieben worden zu sein. ;)

Ob ich das in 3 Tagen ändere wird sich zeigen, eventuell dann nur noch Threema und Co. anbieten, aber Moment auch da müssen ja entsprechende Vereinbarungen getroffen werden...
 
Whatsapp im Unternehmen? Würde ich nicht zu lassen. Bei uns im Unternehmen ist es z.b. komplett untersagt dass auch nur auf Firmentelefone zu installieren.
 
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Piktogramm schrieb:
WA ist in dem Fall ein Kommunikationsdienstleister der Daten im Auftrag des ursprünglichen Anbieters bietet. Der Anbieter muss also einen Datenschutzvereinbarung mit WA schließen (Welche Daten, zu welchem zweck, wie lange werden erhoben + Erklärung das WA dies nach aktuellem Datenschutzgesetzen tut) und außerdem muss der Kunde darüber dann (vor der Kontaktaufnahme) unmissverständlich und ausführlich informiert werden.
Mir ging es erst einmal um die Daten (z.B. Kontakte) die WhatsApp auch teilt, wenn der potentielle Kunde nicht mit mir redet. Darüber wird er bei Installation des Dienstes von WhatsApp informiert.
Wenn ich dafür eine extra Warnung schreiben muss, müsste ich auch für jeden möglichen Mail client so etwas verfassen, oder ihn darauf hinweisen, dass sein Telefonanbieter Metadaten über die Anrufe zu mir speichert. Mal abwarten, wann die ersten Klagen das näher klären ;)
 
WA ist einfach unprofessionell und hat hier deshalb schon nichts verloren. Bei uns gibt und gab es das nie.
 
homerpower schrieb:
WA ist einfach unprofessionell und hat hier deshalb schon nichts verloren. Bei uns gibt und gab es das nie.
Ich denke mal, das kommt auch sehr auf die Branche an. Bei mir in der Familie wurde die Tage ein Auto per WA verkauft. Eigentlich war nur die Handynummer des Händlers bekannt und wir haben einfach mal versucht, ihn über WA zu erreichen. Man konnte direkt Fotos schicken um ein allgemeines Interesse abzuklären, das war schon praktisch und per Mail deutlich aufwendiger gewesen.
 
Renegade334 schrieb:
[...]
Wenn ich dafür eine extra Warnung schreiben muss, müsste ich auch für jeden möglichen Mail client so etwas verfassen, oder ihn darauf hinweisen, dass sein Telefonanbieter Metadaten über die Anrufe zu mir speichert. Mal abwarten, wann die ersten Klagen das näher klären ;)

Lesen Sie noch heute den gesamten Vertrag ihres Geschäftsanschlusses, das BSDG und die EU-DSGVO und lassen Sie sich überraschen, welche ihnen vorher völlig unbekannten Passagen Sie darin finden werden!

Analog: Man muss als Versandhändler auch mit Lieferdiensten solche Datenschutzvereinbarungen treffen und die Kunden darüber informieren, dass Daten an Lieferdienste weitergegeben werden um die Zustellung zu ermöglichen. Das ist aber auch schon Jahre so.
 
@Mathnix: Natürlich ist das dafür OK. Sobald es aber Professionell sein soll geht das nicht. Wenn mir z.B. jemand eine Versicherung über WA andrehen möchte fände ich das sehr unprofessionell.

Ich verlange hier ja von einer kleinen Werkstatt oder einem Malerbetrieb andere Ansprüche. Ich würde aber auch solche Betriebe hier jetzt nicht als Unternehmer sehen. Sobald das eine großer Autohändler ist würde ich das nicht gut erachten.
 
@homerpower Ok für mich sind das auch Unternehmen, deswegen sprach ich davon, dass das Ganze sicher branchenabhängig ist. Aber so wie du es jetzt erklärt hast, teile ich deine Meinung
 
Und egal wie groß ändert es nichts an der rechtlichen lage. Das jetzige Whatsap ist ja laut Nutzungsbestimmungen nur für privat. In Europa hat man dann noch die Probleme mit Kommunikationswege, Datenablage, Weitergabe an dritte und viele andere kleine Probleme.
Entweder man ignoriert das alles oder sobald man sich damit beschäftigt muss man es verbieten.
Zumindest planen die ja was für den Busniss Bereich aber das wird sicherlich dauern bis man dem vertraut.
 
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