@hallo7: Korrekt, genau so sieht es aus. Ich hatte das Ticket ja für ein Konzert gekauft, für das ich ca. 3 Tage in einer anderen Stadt wäre, was dann aber ausgefallen ist. Somit habe ich es weder für den einen Tag genutzt, noch hätte ich es sinnvoll für den restlichen Monat nutzen können. Ich habe das Deutschlandticket auch extra bei diesem Anbieter gekauft und nicht z.B. bei der DB, weil sie eben explizit ein Widerrufsrecht für das Ticket in ihren AGB erwähnen. Und natürlich habe ich mich auch genau den weiteren Paragraphen durchgelesen, der besagt, dass ich das Ticket hätte nutzen müssen, damit das Widerrufsrecht erlischt.
Wie die das technisch abwickeln das Ticket dann ungültig zu machen oder wie sie mir beweisen wollen, dass es genutzt wurde, ist ja nicht meine Sache. Die haben die AGB gemacht, dann sollen die sowas auch durchdenken.
Im Endeffekt sind wir ja jetzt zu einer Lösung gekommen, die alle zufrieden stellt. Jetzt am Ende waren sie auch nochmal sehr dankbar für den Hinweis, dass der Paragraf im BGB den sie referenzieren gar nicht (mehr) existiert. Ich erwarte daher in den nächsten Wochen auch eine Anpassung dort, sodass sie den Widerruf sehr sicher ausschließen werden.
Kleine Randnotiz: Wir hatten uns geeinigt, dass ich 49€ erstattet bekommen, aber jetzt haben Sie über Paypal die Rückabwicklung gestartet, sodass ich nun 58€ bekommen habe.