Widerruf Deutschlandticket

hallo7 schrieb:
Es wurde ja nicht genutzt. Tut mir leid, das was da steht ist wirklich nicht gut gemacht.
Die Frage ist, ob als "Nutzung" bereits die Aufnahme in die App gesehen werden kann.

Vermutlich ist die Formulierung extra nicht eindeutig gemacht worden.
Daher stimme ich dir da zu.
 
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Mhm... wie werden nochmal AGB-Klauseln ausgelegt, wenn sie intransparent sind, insbesondere wenn mehrere Auslegungen sinnvoll erscheinen? Zum Vorteil dessen, der sie anderen aufzwängt oder zum Vorteil des Nicht-Klauselstellers?

Aber gut, AGB-Recht verstehen meiner Erfahrung nach auch sehr viele Rechtsanwälte nicht.
 
Es verhält sich wie beim Kauf von digitalen Medien/Software.
Sobald der Kauf vom Verkäufer ausgeführt wurde, kann man nicht mehr erfolgreich widerrufen, da man aus Sicht des Verkäufers ab diesem Zeitpunkt Lizenzinhaber und Nutzer ist, auch wenn man die digitale Lizenz nicht (sofort) einlöst.
Gleiches gilt für versiegelte Neuware wie z.B. CD, DVD, Blu-ray, Games usw., entfernt man die Plastik-Schutzfolie, ist die Rückgabe ebenfalls ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne, vertraglich kann der Verkäufer ja was ganz anderes zusichern wenn er möchte...
 
@hallo7: Korrekt, genau so sieht es aus. Ich hatte das Ticket ja für ein Konzert gekauft, für das ich ca. 3 Tage in einer anderen Stadt wäre, was dann aber ausgefallen ist. Somit habe ich es weder für den einen Tag genutzt, noch hätte ich es sinnvoll für den restlichen Monat nutzen können. Ich habe das Deutschlandticket auch extra bei diesem Anbieter gekauft und nicht z.B. bei der DB, weil sie eben explizit ein Widerrufsrecht für das Ticket in ihren AGB erwähnen. Und natürlich habe ich mich auch genau den weiteren Paragraphen durchgelesen, der besagt, dass ich das Ticket hätte nutzen müssen, damit das Widerrufsrecht erlischt.
Wie die das technisch abwickeln das Ticket dann ungültig zu machen oder wie sie mir beweisen wollen, dass es genutzt wurde, ist ja nicht meine Sache. Die haben die AGB gemacht, dann sollen die sowas auch durchdenken.
Im Endeffekt sind wir ja jetzt zu einer Lösung gekommen, die alle zufrieden stellt. Jetzt am Ende waren sie auch nochmal sehr dankbar für den Hinweis, dass der Paragraf im BGB den sie referenzieren gar nicht (mehr) existiert. Ich erwarte daher in den nächsten Wochen auch eine Anpassung dort, sodass sie den Widerruf sehr sicher ausschließen werden.
Kleine Randnotiz: Wir hatten uns geeinigt, dass ich 49€ erstattet bekommen, aber jetzt haben Sie über Paypal die Rückabwicklung gestartet, sodass ich nun 58€ bekommen habe.
 
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Eine Rechnung über 9€ kommt dann noch ;).
Aber schön, dass es nun zu Deiner Zufriedenheit gelöst wurde.
 
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Die 9€ zahle ich auch gerne zurück. Aber wenn sie dann noch mit einer Mahngebühr oder ähnlichem kommen, spring ich im Dreieck :D
 
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