Widerruf Deutschlandticket

"Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns textlich mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
"

Ich bin verwirrt: Wenn so etwas in einem Vertrag stünde, wäre das dann womöglich Vertragsbestandteil?
 
Es wäre nicht das erste Mal, dass hierüber diskutiert wird, und damit meine ich vor allem nicht nur hier hin diesem Forum 😁 Aber wie ich auch dazu schon sagte: "U[nd] im Rahmen der Frage, ob (im Gegensatz zum gesetzlichen) ein vertragliches Widerrufsrecht besteht, lese ich den Passus auch nicht wie eine Vertragserklärung, sondern für mich wird deutlich, dass lediglich auf einen gesetzlichen Umstand hingewiesen werden soll."
 
Avatoma schrieb:
Ich bin verwirrt: Wenn so etwas in einem Vertrag stünde, wäre das dann womöglich Vertragsbestandteil?
Steht das denn dort zum Thema Widerruf Kontoeröffnung, bzw. App-Einrichtung oder Kauf des Tickets?
 
Keine Ahnung. Da ich mir keine Verträge im Einzelfall anschaue (jedenfalls nicht hier), stelle ich ganz allgemeine Fragen. Und ob ggf. wie weit da dann jemand einen Gedanken für sich herausziehen kann muss jeder für sich entscheiden.


Mein generelles Gefühl ist aber, dass kaum jemand Lust hat seine AGB und seine "Bearbeitungsgebühren" einer gerichtlichen Prüfung unterziehen zu wollen. Es ist wohl einfach so viel teurer potenziell Dutzenden (oder Millionen) Kunden Geld zurückerstatten zu müssen, als ein paar Hanseln aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht.
 
Ich glaube, dass sollten die auf jeden Fall mal machen, schon alleine weil sie auf mittlerweile weggefallene Paragraphen verweisen und die zutreffenden nicht nennen…

Meine Erwartung an der Verlauf wäre, dass, wenn man den Vorgang eskaliert, festgestellt wird, dass ein Widerruf des Ticketkaufs gar nicht möglich ist, eine Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung dieses Widerrufs ebenso unzulässig ist und das Ticket zu den bekannten Kosten für die Laufzeit bis zur Kündigung (die dann aber nicht vergessen!) weiterläuft, also ebenfalls die 58€ anfallen.
 
Dann wäre dem TE aber doch ggf. ein Schaden von EUR 58,00 entstanden. Womöglich könnte er für den ggf. entstandenen Schaden ja jemand anderen verantwortlich machen...
 
Ist das so? Die Bearbeitungsgebühr wurde ihm angekündigt und gefragt, ob er dennoch widerrufen wolle.
 
Also eins muss man dem Support lassen: Die Antwortzeit ist echt super. In der Regel bekomme ich innerhalb weniger Minuten/Stunden immer eine Rückmeldung. So auch jetzt:


Sie sehen zwar ihren "Fehler" nicht ein, bieten mir aber 49€ an, weil das Ticket ja angeblich nutzbar war. Auch wenn ich mich hier weiterhin im Recht auf 58€ sehe, habe ich dem Ganzen jetzt zugestimmt und warte nun auf die Erstattung.
 
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@Incanus

Achso. Wenn eine vorher nie ersichtliche Bearbeitungsgebühr als Antwort in einer E-Mail auftaucht, die dann dort plötzlich Bedingung dafür sein soll, dass man etwas durchführt, dann ist das okay?

Warte, lass mich kurz in der IT meines Arbeitgebers anrufen... ich habe eine Idee, wie wir den Jahresumsatz verdoppeln können... muahahahaha. Dank dem neuen Sparpaket kommen jetzt sicher auch wieder viele dumme Anfragen von Behörden, die zahlen eh alles. Muahahahaha².


Nein, so klappt das doch nicht...
 
Keine Ahnung, was Du mir mit dem Gefasel mitteilen möchtest. Klingt nicht nachvollziehbar.
 
@Incanus Die Kurzfassung ist, dass die Bearbeitungsgebühr fraglich ist. Warum ist die z.B. genau in der Höhe des Kaufpreises? In dem Moment ist es eigentlich egal ob die in einer E-Mail angekündigt wurde und man mit seiner Antwort "angeblich" zugestimmt hat (hat der TE der Gebühr überhaupt wirksam zugestimmt?).

Naja, ich denke die Sache ist mit 9€ Lehrgeld gut zu Ende gebracht worden.
 
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@Incanus

Für dich ist nicht nachvollziehbar, warum eine zuvor weder angekündigte noch vereinbarte Bearbeitungsgebühr gegenüber einem Verbraucher, die dann spontan via E-Mail und in absurder Höhe vor/zur weiteren Bearbeitung aufgerufen wird, ggf. unwirksam sein könnte?
 
Für mich ist weiterhin nicht nachvollziehbar, was Du mit solchen sinnlosen Einlassungen ausdrücken möchtest:
Avatoma schrieb:
Warte, lass mich kurz in der IT meines Arbeitgebers anrufen... ich habe eine Idee, wie wir den Jahresumsatz verdoppeln können... muahahahaha.
Ich dachte wir könnten uns hier auf vernünftige Art und Weise über einen Sachverhalt austauschen.
 
Avatoma schrieb:
Für dich ist nicht nachvollziehbar, warum eine zuvor weder angekündigte noch vereinbarte Bearbeitungsgebühr gegenüber einem Verbraucher, die dann spontan via E-Mail und in absurder Höhe vor/zur weiteren Bearbeitung aufgerufen wird, ggf. unwirksam sein könnte?
Laut Post #6 steht die Gebühr in den AGB.
"Wird das Abonnement für das Deutschlandticket widerrufen und wird dieses innerhalb der Widerrufsfrist genutzt, entsteht zu Lasten des Nutzers eine Bearbeitungsgebühr von 58,00 Euro."

@hallo7
Man zahlt dann quasi den Monat, wo man die Möglichkeit hatte, das Ticket zu nutzen.
Beim Widerruf nach 13 Tagen wäre das ja der halbe Monat.
Finde die Vorgehensweise jetzt so nicht ungewöhnlich.
 
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Klingt für mich erstmal intransparent. So wie alle AGB-Klauseln, auf die ich keinen Bock habe. Bin immer froh, dass Firmen sowas idR nicht gerichtlich verhandelt sehen wollen.
 
MichaW schrieb:
Laut Post #6 steht die Gebühr in den AGB.
"Wird das Abonnement für das Deutschlandticket widerrufen und wird dieses innerhalb der Widerrufsfrist genutzt, entsteht zu Lasten des Nutzers eine Bearbeitungsgebühr von 58,00 Euro."
Es wurde ja nicht genutzt. Tut mir leid, das was da steht ist wirklich nicht gut gemacht. Auch die Höhe wird ja nicht erklärt. Für eine "Gebühr" erwartet man in der Regel eine entsprechende Gegenleistung, die hier nicht erkennbar ist.
 
Dass es nicht genutzt wurde, kann man zwar behaupten, aber nicht eindeutig beweisen, das ist eben der Grund dafür, dass man nicht widerrufen kann. Vermutlich aufgrund der hier aber wirklich kurzen Zeit zwischen Bestellung und Widerruf gab es dann wohl die Kulanzregelung.
 
Ich hätte das Ticket einfach behalten und im Gültigkeitsmonat ab und zu genutzt. Dein Geld ist ja trotz Widerruf wegen der Bearbeitungsgebühr sowieso weg, also dann lieber kein Widerruf und das Bahnticket nutzen, ein bisschen durch die Gegend fahren (ist ja deutschlandweit gültig) und nach einem Monat ist es dann abgelaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@hallo7

Der TE hat doch den 05.03. das Ticket voll nutzen können. Bei jeder Kontrolle hätte er ein gültiges Ticket vorzeigen können. Den Widerruf hat er erst am 06.03. erklärt und dann wurde das Ticket auch aus der App entfernt.

Die Höhe der Gebühren sind somit völlig berechtigt. Es ist halt ein Monatsticket.

Der TE hätte ja alternativ ein ganz normales reguläres Ticket kaufen können, da kann er ohne Gebühren stornieren - er wollte aber weniger als den normalen Ticketpreis zahlen.
 
Mir ist schon klar, dass hier das Ticket vollkommen legitim nicht zurückgenommen werden muss, wenn der Verkäufer es richtig erklärt. Meiner Meinung nach hat der Verkäufer das hier allerdings an mehreren Stellen nicht ordentlich erklärt - es wäre wahrscheinlich sogar besser er hätte dazu gar nichts erklärt, weil es ein Gesetz sowieso regelt.

Aber einen Widerspruch in den AGB zuerst möglich klingen lassen, dann mit Verweis auf einen nicht vorhandenen Paragrafen auszuschließen und zusätzlich noch eine Gebühr zu verlangen, wenn man doch widerruft, ist nicht ordentlich. Diese "Kulanzlösung" kommt ja auch nicht aus heiterem Himmel, vllt ist da jemand draufgekommen das die AGBs etwas veraltet sind ;)
 
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