"Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns textlich mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden."
Ich bin verwirrt: Wenn so etwas in einem Vertrag stünde, wäre das dann womöglich Vertragsbestandteil?
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns textlich mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden."
Ich bin verwirrt: Wenn so etwas in einem Vertrag stünde, wäre das dann womöglich Vertragsbestandteil?