Widerruf von Vodafonevertrag!

Reficul

Lieutenant
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Aug. 2006
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Guten Abend,

ich hab ein mittelschweres problem. Ich ziehe mit nem Kumpelk zusammen, wir wollten uns Internet bei Vodafone holen und SKY über Sat, da kein kabelanschluss vorhanden ist. Nun hat sich herrausgestellt das es doch keine Sat geben wird weil die Bäume zu hoch und dicht sind.

Aus diesem grund wollen wir nun Das Entertainpaket von T-Com nehmen, inkl LigaTotal. Leider ist der vertrag bei Vodafone vor ca 7tagen unterschrieben worden.

Die Dame im Kundenservice hat mich drauf hingewiesen das bei Onlineabwicklung 14Tage widerrufsrecht gilt, bei abwicklung im Shop nicht, leider haben wir nun im Shop bestellt gehabt.

Sie meinte man soll einfach nen brief an die zentrale schicken, mit bezug auf Widerruf aber nen tritigen grund nennen...

Nun wollte ich Fragen ob sich da jemand auskennt und einem nen tipp geben kann.

Weil ich kann kaum in den brief schreiben "hey wir wollen von euch zu T-Com wegen LigaTotal" das wird kaum ein triftiger grund sein!

wäre um baldige antworten dankbar.

mfg reficul
 
ja da ihr im Shop wart, wo es nicht nur teurer ist als online, sondern ihr auch noch kein 14-tägiges Widerrufsrecht habt, würde ich freundlich anfragen, ob sie auf Kulanz eine sofortige Rückabwicklung des Vertrages durchführen können. Vermutlich entstehen euch dabei aber ein paar Euro Kosten.
 
@aLca

genau die gleiche begründung ist mir auch als erstes eingefallen. ^^

@Redirion

soll man da dann direkt reinschreiben das man auf Kulanz hofft?
und soll man das als einziges hinschreiben, oder zB mit verbindung mit dem von aLca? so in etwa "aus oben genannten grund bitte ich um Kulanz" ???



desweiteren noch die frage, kann der brief formlos sein?
 
Wenn in deinem Ausweis noch deine alte Adresse oder die z.B. der Eltern steht, dann kannst du davon eine Kopie machen und Vodafone schicken und mitteilen, dass der geplante Mietvertrag in der neuen Wohnung nicht so zustande kam wie erhofft und du eben jetzt woanders wohnst *hust*... Funktioniert 100%. Und was genau an dem "geplanten Mietvertrag" nicht passt musst du denen ja nicht sagen, wenn die meinen der kam gar nicht zustande ists ja nicht dein Problem und wenn du 2 Tage bei den Eltern wohnst, wayne...

Allerdings war bei mir dann das Problem, dass ich gut 2 Monate mit Anrufen von der Hotline bombardiert wurde, ob ich mit Vodafone zufrieden bin, dass der Techniker kommt mehrmals, etc... Die Kundenbetreuung meinte am Ende einfach nur noch dem Techniker auf keinen Fall die Türe aufmachen falls er kommen sollte, nicht ins Haus lassen, dass ich dann doch an der neuen Adresse wohnte hat sie auch nicht mehr interessiert.. Verplanter Laden, sei froh, wenn du bei denen kein Kunde sein musst.
 
Zuletzt bearbeitet:
h3@d1355_h0r53 schrieb:
Wenn in deinem Ausweis noch deine alte Adresse oder die z.B. der Eltern steht, dann kannst du davon eine Kopie machen und Vodafone schicken und mitteilen, dass der Mietvertrag in der neuen Wohnung nicht zustande kam und du eben jetzt woanders wohnst *hust*... Funktioniert 100%

hat das bgh nicht letztens gesagt umzug ist kein kündigungs grund?
 
Das kann gut sein mit dem BGH Urteil. Allerdings ist in diesem Fall ja noch keine Leitung gelegt. Ich bin kein Rechtsexperte, hab nur eine Möglichkeit geschildert wie es bei mir vor ca. einem Jahr funktionierte.
 
Ich hab vorhin mal die AGB durchgeschaut die man bei Vertragsabschluss mitgegeben bekommt und dort steht nichts davon das es kein widerrufsrecht gitb, und laut BGB hat man doch 14Tage widerrufsrecht auf alle Verträge oder?

mich würde auch immernoch interessieren ob das nen einfacher formloser brief sein kann?
 
Also laut diesem PDF hast du 14 Tage, es gibt keine Unterscheidung wo der Vertrag abgeschlossen wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Widerrufsrecht laut bgb besteht grundsätzlich nur bei fernabsatzgeschäften (online, telefon) und hausturgeschäften und nicht bei ladengeschäften. Der link bezieht sich auf eshop also onlinegeschäfte.
 
hast du datei von der aktuellen Seite?

weil Stand ist 20.5.2009 kann, muss aber net aktuell sein, falls das aber korrekt ist dann würde eine einfache email mit auftragsnummer und daten ausreichen?

BGB hier steht das man grundsätzlich ein widerrufsrecht von 14tagen hat oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Frage doch mal bei der Verbraucherzentrale nach MFG:)
 
naja da könnt ich ja montag erst anrufen, und weiß net ob das dann net zeimlich eng wird!
 
Ja gut wird knapp, sonst berufe Dich aufs Wiederrufsrecht und kündige und kläre alles weitere
Montag mit der Verbrauchschutzzentrale, sozusagen ein Schuss ins Blaue.

Eigendlich müsste man innerhalb von 14 Tagen zurücktreten können, aber ein Experte bin ich
natürlich nicht MFG :)
 
Zuletzt bearbeitet: (kündige korrigiert)
@rudolphsb

das sieht dann net mehr so gut aus.

also kann ich eig rein rechtlich nur darauf hoffen das sie nett sind?
 
hi Reficul

hab leider ne schlechte Nachricht
für dich

Hab das Ganze, beim gleichen Anbieter, schon durch:(
auch so mit Anwalt

Ergebnis:
Überall hast du meistens 14 täges Rückabwicklungsrecht,-
nur bei Verträge im Mobilnetz nicht,-
egal ob online oder im Shop. (mein Anwalt war schockiert)

Mit der Unterschrift, hängst du sofort am Haken:(

Durch die Anwälte entstehen dir nur mehr Kosten,-
und im Härtefall nützt dir auch ein Umzug , oder WG-
Auflösung nichts.
eventuell kannste, mit viel gut Will von V.....,
auf nen ganz,ganz billigen Tarif gehen.

hab viele Trichs probiert, aber ohne Erfolg.

sorry für die schlechte Nachricht

vielleicht findest du ja doch nen Schlupfloch
 
ich danke dir, also werd morgen nochmal in nen shop gehen und da mal bissel quatschen, ansonsten schick ich morgen abend den brief raus und schau was draus wird, mehr bleibt mir ja wohl net über...

danke an alle die mir um so späte stunde geholfen haben ;)

mfg Reficul
 
Jupp wünsche ich Dir auch MFG:)
 
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