Widerrufs Frage

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Sony-User

Gast
Hallo

Ich habe online einen Vertrag abgeschlossen und habe das Handy und die Karte erhalten.
Das Handy wurde begutachtet, so wie im Laden etc. möglich ist, aLso nicht benutzt.
Es hatmir leider nicht gefallen.
Folien alles noch drauf.
Ich habe nun da angerufen und gefragt ob ich ein anderes Handy innerhalb der Widerrufsfrist haben könnte, dies wurde mir bestätigt und gesagt, ja weil sie ja ein Widerrufsrecht haben.
Mir hat der Mann am Telefon dann gesagt verpacken sie alles also das Gerät ohne SIM-Karte und schicken sie es an die genannte Adresse.
Das habe ich auch getan.
Wenn ich jetzt das neue Handy erhalte, beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen erneut?
Weil ich ja dann einen neuen Lieferschein bekomme oder nicht?
Ich frage nur, weil vielleicht gefällt mir das neue wieder nicht

mfg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bezog sich der Widerruf nur auf das Mobiltelefon oder auch auf den Mobilfunkvertrag an sich?
 
Auf das Mobiltelefon, die Karte ist noch zuhause.
Hab ne Kopie vom Lieferschein beigefügt. Dort war alles einzeln aufgeführt.
 
Was soll so ein Schwachsinn? Kann man sich nicht bei MediaMarkt oder Saturn die Handys vorher anschauen und sich dann für eins entscheiden, welches man behalten will? Aber nein, man lässt schön die Post hin und her fahren bis man das passende endlich gefunden hat :freak:
 
Wenn man den subventionierten Handykauf isoliert vom Mobilfunkvertrag betrachtet, dann wurde dieser KV widerrufen und mit Lieferung des neuen Handys ein neuer Vertrag geschlossen, der wiederum widerrufen werden kann.
 
Den KV des Handys kann man nicht isoliert betrachten, denn ich gehe hier von einer Subventionierung aus. Angenommen man zahlt 100€ für ein Gerät, welches einen Wert von 300€ hat, so ist der Kaufpreis nur möglich, weil dazu noch ein Vertrag abgeschlossen wird.

Das bedeutet, dass beide Verträge zusammen zu betrachten sind. Man wird sogar annehmen müssen, dass es sich um einen verbundenen Vertrag handelt, denn der Kunde bekommt in Form einer Stundung des Kaufpreises oder Abzahlung des Handys einen geldwerten Vorteil.

Das würde bei einem Widerruf beide Leistungen (Handy + Vertrag) zusammen widerrufen. Wäre dem nicht so, könnte man sonst einfach den Handyvertrag widerrufen und das Gerät behalten.

Nach Schilderung bin ich mir aber gar nicht sicher, ob überhaupt ein Fall des Widerrufes vorliegt. Denn zwar sprechen beide davon, doch im Grunde ist das nur Tausch aus Kulanz. Wirklich widerrufen will doch hier niemand. Zwar wissen beide Vertragspartner, dass es das Widerrufsrecht gibt, doch spricht keiner explizit davon, es auszuüben. Die Tatsache, dass der eine Vertragspartner dem anderen einen Hinweis auf sein Recht gibt, soll den ja nur dazu bewegen, das Handy zu tauschen.

​Ergo: Die Frist beginnt nicht neu, da kein Widerruf.
 
NeoHazard schrieb:
Was soll so ein Schwachsinn? Kann man sich nicht bei MediaMarkt oder Saturn die Handys vorher anschauen und sich dann für eins entscheiden, welches man behalten will? Aber nein, man lässt schön die Post hin und her fahren bis man das passende endlich gefunden hat :freak:

Am besten lässt der sich bei MediaMarkt oder Saturn kostenfrei beraten und ein dritter profitiert davon. Und du redest vom Schwachsinn.

Ansonsten zum Thema, ich sehe das ganze wie Bueller.
 
@Bueller:

Im Grunde liegt die Sache hier recht einfach:

Der Verkäufer ist mit dem Widerruf des (subv.) Kaufvertrages einverstanden, solange ein anderes Telefon geliefert wird. Dieser (neue) Kaufvertrag wird wiederum in die Gesamtkalkulation integriert, so dass hier wieder Mobilfunk- und Kaufvertrag nebeneinander vorliegen. Ob diese nun verbunden sind oder nicht, spielt für die Frage der Widerruflichkeit insoweit keine Rolle, als das im Fernabsatz beide Geschäfte auch grds. isoliert widerrufbar wären. Erscheint dies für den Mobilfunkvertrag noch unbillig, spricht gegen die isolierte Anfechtung des subventierten Kaufvertrages hingegen nicht wirklich etwas.
 
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