Wie Arbeitsmittel über 800€ korrekt angeben bei Elster Online?

knoxxi schrieb:
Wiso nutzt zur Übermittlung an das FA das Elster Protokoll. So reiche ich, mit dem Elster Zertifikat, die Erklärung komplett Papierlos ein.
Ja, kann echt vorteilhaft sein. Ich stand (für mich) vor der Wahl, es über Programme wie WISO oder über Elster Online zu machen. Am Ende entschied ich mich für Elster, zumal ich davon ausgehe, dass ich das Meiste, was man absetzen kann, auch angegeben habe. Bei mir ist es auch relativ übersichtlich. Aber klar, bezüglich der "Eingabe", also meiner Frage hier im Thread, hätte es vermutlich keine oder kaum Probleme mit Softwares wie WISO gegeben.
 
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thepate94227 schrieb:
hätte es vermutlich keine oder kaum Probleme mit Softwares wie WISO gegeben.
Und es gibt zu allem erklärtexte und Videos in deutsch für Normalsterbliche und kein reiner Paragraphen-Wirrwar wie gerne bei Elster.
 
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Ich hätte noch eine Frage zur Angabe, vielleicht weiß der eine oder andere auch etwas dazu.
Also, wie hier bereits erwähnt wurde, müsste ich für sagen wir einen Laptop, der 1000€ gekostet hat und den ich über 3 Jahre absetzen müsste, je nach Datum des Kaufes auch das 4te Jahr mit beachten.
Beispiel für einen Kauf in April 2016 (mit 10€ Maus) wäre wie von @Mustis beschrieben:
Mustis schrieb:
Konkret wäre die Rechnung so:

Für 2016 wärs gewesen: 1010/36*9=252,5
Für 2017/2018 sinds: 1010/36*12 = 336,67
Für 2019 ists der Rest.
Meine Frage wäre: Wann genau dürfte ich denn letztlich meinen "nächsten" Laptop kaufen, um den abzusetzen? Erst ab April oder Mai 2019? Oder geht 2019 gar nicht, da ich über das ganze Jahr den Restwert vom alten Laptop absetze? Das würde dann bedeuten, dass ich erst 2020 einen neuen Laptop absetzen könnte.
 
ISser defekt? Dann kannste den Rest in dem Jahr (und zwar den ganzen Wert, der bis dahin noch vorhanden ist)) abschreiben indem er kaputt gegangen ist.

Wenner verkauft wird bzw. ersetzt denke ich einfach zusätzlich. Da du ohnehin dann erneut begründen musst bei über 50% Absetzung wird dir Finanzamt ggf. es nicht anerkennen, da man einen laptop eben entsprechend 3 Jahre nutzen kann ohne Probleme. Oder du kannst halt begründen warum es einen neuen bzw. 2. Laptop noch geben muss. In dem Fall aber nur ne logische Herleitung, son Fall hat sich mir noch nicht gestellt.
 
Mustis schrieb:
ISser defekt? Dann kannste den Rest in dem Jahr (und zwar den ganzen Wert, der bis dahin noch vorhanden ist)) abschreiben indem er kaputt gegangen ist.

Wenner verkauft wird bzw. ersetzt denke ich einfach zusätzlich. Da du ohnehin dann erneut begründen musst bei über 50% Absetzung wird dir Finanzamt ggf. es nicht anerkennen, da man einen laptop eben entsprechend 3 Jahre nutzen kann ohne Probleme. Oder du kannst halt begründen warum es einen neuen bzw. 2. Laptop noch geben muss. In dem Fall aber nur ne logische Herleitung, son Fall hat sich mir noch nicht gestellt.
Aber mir geht es ja gerade um die Zeit nach den 3 Jahren. Also das Finanzamt sieht vor, dass man einen Laptop 3 Jahre nutzen kann. Daher ist die Nutzungsdauer 3 Jahre.
Würde ich am 01.01.2016 einen Laptop kaufen, wären die 3 Jahre ja am 01.01.2019 vorbei. Und ab dem 01.01.2019 könnte ich mir einen neuen Laptop kaufen und absetzen, da ja die Nutzungsdauer des alten abgelaufen ist. So zumindest habe ich es verstanden.

Mich interessiert hier dann, wie es aussieht, wenn man mitten im Jahr einen Laptop kauft. Wann ist die Nutzungsdauer erfüllt? Genau 3 Jahre danach?
 
Ja. Die Nutzungsdauer beginnt Monatsgenau mit der Anschaffung, nicht kalenderjährlich.
 
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