Wie Arbeitsmittel über 800€ korrekt angeben bei Elster Online?

thepate94227

Lt. Junior Grade
Registriert
Feb. 2011
Beiträge
425
Hallo Leute,

ich habe eine Frage zur Steuererklärung bzgl. Arbeitsmittel-Angabe bei Elster Online.
Kontext: Einkommenssteuererklärung, freiwillig.

Angenommen, ich habe ein am 1.04.2016 einen Laptop für 1000€ gekauft und eine Maus für den Laptop für 10€. Das war fürs Masterstudium und nun will ich den Vorlustvortrag geltend machen.
Die Nutzungsdauer liegt ja bei 3 Jahren. Die Maus gehört zum Laptop. Beide zusammen sind 1010€, sodass ich es nicht an einem Jahr absetzen kann. Beides nutze ich zu mehr als 90% fürs Studium, also will ich 100% geltend machen.

Im Formular bei Elster kann ich dann die Dinge eingeben und den Betrag.
Frage 1: Wie genau gebe ich beide Teile an?

Für die Steuererklärung 2016 hätte ich jetzt gedacht, dass ich die 1000€ fürs Laptop und die 10€ für die Maus eingebe und in der Bezeichnung ND: 3 Jahre eintippe. Und in der Steuererklärung für 2017-2019 erwähne ich beide Teile nicht mehr.
Aber andererseits kann es auch so sein, dass ich in 2016-2018(oder 2019?) die Teilbeträge eintippe.
Also Beispiel:
2016: Laptop 400€, Maus: 4€
2017: Laptop 400€, Maus: 4€
2018: Laptop 200€, Maus: 2€
Kann ich die Anteile willkürlich festlegen oder muss ich mich an eine bestimmte Tabelle halten? Spielt es eine Rolle, wann es genau gekauft wurde? Ob April 2016 oder Dezember 2016?

Frage 2: Wenn ich den Laptop mit 50€ privater Nutzung angeben würde, wie würde ich das dann bei Elster angeben? Indem ich einfach den Betrag um 50% reduziert angebe und das wars? Oder muss ich irgendwo 50% eintippen? Dafür gibt es allerdings kein Eingabefeld.

Frage 3: Man kann bei Elster Online nachträglich die Steuererklärung ändern, solange sie noch nicht bearbeitet wurde. Wenn ich Dezember 2019 sie einschicke und in Januar 2020 sie bearbeite, ändert das etwas?

Frage 4: Was wäre der Unterschied, wenn ich die Steuererklärung für 2017 im Dezember 2020 oder im Januar 2021 einsende? Außer dass es natürlich etwas später bearbeitet wird?

Über Hilfe wäre ich dankbar!

1609598276329.png
 
Für 2016 wird's generell schwierig, weil die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, die ist am 01.01.2017 begonnen und beträgt 4 Jahre, also 2017,2018,2019, bis 31.12.2020.

Zu deinen anderen Fragen:

1.) Würde das einfach als Notebook (ggf. mit Maus) XX % beruflicher Anteil, Nutzungsdauer 3 Jahre in Elster eintragen und rechts bereits der anteilige Betrag.

2.) Wie bei 1., einfach links Bezeichnung und % beruflicher Anteil, rechts der anteilige Betrag

3.) Soweit ich Elster kenne schreibt das die Erklärung fest sobald du sie wegschickst, solange die natürlich noch nicht weggeschickt wurde kannst du sie immer wieder ändern. Wenn du sie mal geschickt hast aber die noch nicht bearbeitet wurde musst du die alte Erklärung kopieren (die bereits weggeschickte kann man m.W.n. nicht mehr korrigieren).

4. Siehe nochmal wegen der Festsetzungsfrist, 2016 ist wenn du wirklich eine Antragsabgabe ist vorbei... 2017 selbes Prinzip, das musst du auf jeden Fall noch dieses Jahr abgeben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thepate94227
Eben. Wenn der Laptop 2016 gekauft wurde, ist der Zug am 31.12.2019 abgefahren. Du kannst ihn nur noch anteilig absetzen.

Da du ihn zu 100% absetzen willst, musst du die Nutzung von 90% zur Arbeit nachweisen. Maus und Laptop müssen zusammen angegeben werden, nicht einzeln für sich. Des Weiteren rechnest du falsch. 1010/3 = 336,xx und nit 400.... (im Anschaffungsjahr muss monatsgenau abgeschrieben werden...) 2016 hättest du nur 9 Monate ansetzen können und nicht das ganze jahr... Und du musst jedes Jahr den jeweiligen Betrag in der Steuer angeben. im Letzten dann den Restwert.
Darüber hinaus müsstest du aber noch weitere Werbungskosten geltend machen, damit sich das überhaupt lohnt. Denn 1000€ werden pauschal abgezogen.

Von daher: du solltest dich noch mal einlesen. Deine Werte sind falsch, deine Annahmen sind falsch und du scheinst die Fristen/Freibeträge nicht zu kennen...

Konkret wäre die Rechnung so:

Für 2016 wärs gewesen: 1010/36*9=252,5
Für 2017/2018 sinds: 1010/36*12 = 336,67
Für 2019 ists der Rest.

Nur bringt dir das ohne entsprechende weitere Werbungskosten eben genau nichts.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thepate94227
Erstmal vielen Dank @Gamenick @Mustis für eure Antworten.

Gamenick schrieb:
Für 2016 wird's generell schwierig, weil die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, die ist am 01.01.2017 begonnen und beträgt 4 Jahre, also 2017,2018,2019, bis 31.12.2020.
Mustis schrieb:
Eben. Wenn der Laptop 2016 gekauft wurde, ist der Zug am 31.12.2019 abgefahren. Du kannst ihn nur noch anteilig absetzen.
2016 war ich Student, also möchte ich ja einen Verlustvortrag rückwirkend geltend machen. Dafür habe ich doch 7 Jahren Zeit, oder nicht? Siehe https://taxfix.de/steuertipps/steuererklaerung-rueckwirkend-abgeben/

Also ich habe aus der Not heraus die Steuererklärung trotzdem am 31.12.2019 abgegeben. Allerdings in leider der wohl falschen Form.

Aber vorher noch zu euren Antworten:
Gamenick schrieb:
1.) Würde das einfach als Notebook (ggf. mit Maus) XX % beruflicher Anteil, Nutzungsdauer 3 Jahre in Elster eintragen und rechts bereits der anteilige Betrag.
Mustis schrieb:
Maus und Laptop müssen zusammen angegeben werden, nicht einzeln für sich.
Also das heißt, ich sollte nicht Notebook und Maus als einzeln betrachten, sondern gemeinsam abgeben? Ok, gut zu wissen... Ich dachte, man kann jedes Teil einzeln angeben. So habe ich das mit meinem PC-Komponenten gemacht :D Was "passiert" denn, wenn ich die Komponenten einzeln angegeben habe? Also Grafikkarte, Mainboard etc.

Gamenick schrieb:
1.) Würde das einfach als Notebook (ggf. mit Maus) XX % beruflicher Anteil, Nutzungsdauer 3 Jahre in Elster eintragen und rechts bereits der anteilige Betrag.
Soweit habe ich dies auch getan, allerdings habe ich als Betrag den vollständigen Betrag angegeben. Das wäre dann falsch, oder? Das heißt, das Finanzamt geht davon aus, dass es sich um den schon anteiligen Betrag handelt? Nutzungsanteil habe ich auch nicht erwähnt. Ich wusste nicht, ob default 100% angenommen wird. Davon ging ich aus. Was ist denn, wenn man nichts dazu angibt? Wird von 100% ausgegangen? Oder macht das Finanzamt selber eine Einschätzung?

Mustis schrieb:
Da du ihn zu 100% absetzen willst, musst du die Nutzung von 90% zur Arbeit nachweisen. Maus und Laptop müssen zusammen angegeben werden, nicht einzeln für sich. Des Weiteren rechnest du falsch. 1010/3 = 336,xx und nit 400.... (im Anschaffungsjahr muss monatsgenau abgeschrieben werden...) 2016 hättest du nur 9 Monate ansetzen können und nicht das ganze jahr... Und du musst jedes Jahr den jeweiligen Betrag in der Steuer angeben. im Letzten dann den Restwert.
Konkret wäre die Rechnung so:

Für 2016 wärs gewesen: 1010/36*9=252,5
Für 2017/2018 sinds: 1010/36*12 = 336,67
Für 2019 ists der Rest.
Ah ok, so gebe ich das an. Gut zu wissen, vielen Dank.
Ich komme schon auf über 1000€ insgesamt. Aber auch da mal die Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass wenn ich die Steuererklärung abgebe, aber keine Kosten angebe, mir pauschal 1000€ Werbungskosten abgezogen werden? Oder muss ich die 1000€ Pauschale auch angeben?

Die folgende Frage ist umso wichtiger für die Korrektur:
Gamenick schrieb:
3.) Soweit ich Elster kenne schreibt das die Erklärung fest sobald du sie wegschickst, solange die natürlich noch nicht weggeschickt wurde kannst du sie immer wieder ändern. Wenn du sie mal geschickt hast aber die noch nicht bearbeitet wurde musst du die alte Erklärung kopieren (die bereits weggeschickte kann man m.W.n. nicht mehr korrigieren).
Woher weiß ich denn, ob meine Abgabe in Bearbeitung ist?
Aber ansonsten habe ich es so verstanden, wie du es beschrieben hast, wie im FAQ auch steht:
https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_elster_eop
Gamenick schrieb:
4. Siehe nochmal wegen der Festsetzungsfrist, 2016 ist wenn du wirklich eine Antragsabgabe ist vorbei... 2017 selbes Prinzip, das musst du auf jeden Fall noch dieses Jahr abgeben.
Ich habe am 31.12.2020 die Steuererklärung abgegeben. Ich gehe davon aus, dass die 7 Jahre gelten. Aber nehmen wir mal an, es sind wirklich 4 Jahre und die Frist lief am 31.12.2020 ab. Ich habe die Steuererklärung während der Frist in Elster abgegeben und nehmen wir an, die haben es noch nicht bearbeitet. Kann ich nachträglich eine korrigierte Version meiner Steuererklärung abgeben?

Auch generell die Frage: angenommen, die ist schon in der Bearbeitung. Kann ich solche Dinge nach dem Steuerbescheid noch klären? Oder wie sieht es da aus? Kann ich sagen: Einspruch! So sieht es richtig aus -> Korrektur?
 
Zuletzt bearbeitet:
thepate94227 schrieb:
1. Musst du dafür einen Verlust gemacht haben und diesen nachweisen. Solange du auch hier die Pauschale nicht reißt, denke ich, bringt das absolut nichts. Genau weiß ichs nicht denn ich habe keine 2. Ausbildung gemacht ohne dabei bereits Einkommen zu haben (sprich ich habe nie einen Verlustvortrag gemacht sondern es immer von dem zu versteuernden Einkommen abziehen können). Das bringt uns zu Punkt 2. Ist das deine erste oder 2. Ausbildung? Im Falle der ersten zieht das ganze soiweso nicht. Nur Ausgaben ab einer 2. Ausbildung können als Werbungskosten abgesetzt werden und letztlich damit auch ein Verlustvortrag gemacht werden. Kosten der Erstausbildung können nur als Sonderausgaben abgesetzt werden und da Sonderausgaben nur im selben Jahr geltend gemacht werden können, kann kein Verlustvortrag aus Ihnen entstehen, näheres siehe hier: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln...kosten-kannst-du-von-der-steuer-absetzen.html
thepate94227 schrieb:
Ich komme schon auf über 1000€ insgesamt.
Im Jahr selbst nur mit den anteilig absetzbaren Kosten für den Laptop? Durch was bekomst du noch deutlich über 700€ zusammen, dass sich das lohnt? Ich mein bei 1010€ beispielsweise wäre das ziemlich sinnfrei außer man legt wert darauf, Cent beträge erstattet zu bekommen.

Ansonsten: Die Pauschale wird immer von deinem zu versteuerndem Einkommen abgezogen. Automatisch. Daher macht es keinen Sinn, eine Steuererklärung zu machen, wenn man nicht deutlich über der Pauschale ist und auch sonst nix weiter hat. Bedenke, dass nur der über die Pauschale hinausgehend Teil sich auswirkt und dein zu versteuerndes Einkommen senkt. hättest du also 1100 Werbunskosten, würdest sich dein zu versteuerndes Einkommen um weitere 100€ senken (die 1000 sind ja bereits berücksichtigt). Du zahlst ergo auf diese 100€ keine Steuer mehr, was im deutschen Schnitt ca 15-16€ ausmacht. Bei dir vermutlich aufgrund des angenommenen geringen Einkommens noch weniger.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: thepate94227
Mustis schrieb:
Ist das deine erste oder 2. Ausbildung?
Zweite. Mein Masterstudium war von 2016-2019.
Mustis schrieb:
Nur Ausgaben ab einer 2. Ausbildung können als Werbungskosten abgesetzt werden und letztlich damit auch ein Verlustvortrag gemacht werden.
Das hatte bzw habe ich noch vor :D
Bisher habe ich für 2016 die abgegeben. Für 2017-2019 werde ich noch dieses Jahr machen, allerdings war ich unter Zeitdruck und ohne viel Wissen, von daher habe ich erstmal für 2016 abgegeben. Die für die anderen Jahre möchte ich mit mehr Ruhe und vor allem möglichst korrekt abgeben :D
Mustis schrieb:
Im Jahr selbst nur mit den anteilig absetzbaren Kosten für den Laptop? Durch was bekomst du noch deutlich über 700€ zusammen, dass sich das lohnt? Ich mein bei 1010€ beispielsweise wäre das ziemlich sinnfrei außer man legt wert darauf, Cent beträge erstattet zu bekommen.
Ohne jetzt genau zu werden, sind es die Wege zur Uni, zum Nebenjob etc. Da kommt einiges zusammen, da ich nicht in der Stadt wohne ;-)
Zudem sind allein die Semestergebühren über 800€.
Und wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich allein nur durch die 1000€ Pauschale von 2016-2019 4 mal 1000€ mir als Verlustvortrag ansammeln. Ist ja auch nicht schlecht ;-)
Mustis schrieb:
Ansonsten: Die Pauschale wird immer von deinem zu versteuerndem Einkommen abgezogen. Automatisch.
Ah ok, das wusste ich gar nicht. Gut zu wissen, danke!
Mustis schrieb:
Daher macht es keinen Sinn, eine Steuererklärung zu machen, wenn man nicht deutlich über der Pauschale ist...
Hast natürlich recht. Bei mir summiert sich aber einiges auf.
Mustis schrieb:
Bei dir vermutlich aufgrund des angenommenen geringen Einkommens noch weniger.
Geringes Einkommen? Hey, was soll das denn heißen? :D
Spaß beseite, du gingst wohl vermutlich davon aus, dass es sich um ein Nebenjob handelt während meines Studiums.
Ab 2020 arbeite ich und möchte daher die ganzen Verlustvorträge meines Masterstudiums mir anrechnen lassen :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja sicher ging ich davon aus, dass es zum einen deine erstausbildung ist und du Berufseinsteiger bist. Nimms mir nit übel, aber mit Master Studium und im Beruf hatte ich etwas mehr wissen im bereich Steuer erwartet und etwas mehr eigeninitiative. Seis drum. Jetzt kommst du noch mitm Nebenjob um die Ecke, hattest also doch Einkommen. Jetzt ist hier wieder entscheidend in welchem Umfang. Du kannst 2016 nur noch Verlustvorträge wenn überhaupt geltend machen. Deine Steuerabzüge müssten dann so hoch sein (oder dein Einkommen so gering zu dem Zeitpunkt), dass ein Verlust überhaupt entsteht. Hattest du einkommen und deine Abzüge reichen nicht, um das Einkommen unter die Freigrenze zu drücken, dann kannst du 2016 knicken. Hinzukommt, beim Master doch insbesondere, sowas wie Praktika und/oder Werkstudentenstelle, die ebenfalls ein Einkommen erzeugen ggf.

Deswegen hasse ich Hilfen zu Steuer und Recht im netz. Man muss alles aus der Nase ziehen, ständig kommen neue Infos hinzu und man sieht keinen penny letztlich. Geht nicht gegen dich persönlich, fällt mir nur grade wieder auf.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fujiyama, thepate94227 und Idon
Mustis schrieb:
Deswegen hasse ich Hilfen zu Steuer und Recht im netz. Man muss alles aus der Nase ziehen, ständig kommen neue Infos hinzu und man sieht keinen penny letztlich. Geht nicht gegen dich persönlich, fällt mir nur grade wieder auf.
Verstehe ich vollkommen und nehme ich nicht persönlich. Sorry, ich hatte gehoft, dass meine Informationen aus meinem ersten Post ausreichen.
Arbeite seit 2020 fest, davor Masterstudium, möchte halt Verlustvortrag über die letzten 5 Jahre sammeln.

Und dabei kamen diese Fragen auf. Ist halt meine erste Steuererklärung und zu den Fragen konnte ich nicht wirklich etwas brauchbares finden. Gerade wenn's um das Eintragen in Elster Online ging...
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Jetzt kommst du noch mitm Nebenjob um die Ecke, hattest also doch Einkommen. Jetzt ist hier wieder entscheidend in welchem Umfang.
Unter 450€/Monat. Ich denke (und hoffe), ich bin damit aus dem Schneider? :D Also bezüglich dem Verlustvortrag und dem Absetzen vor 2020.
Mustis schrieb:
Du kannst 2016 nur noch Verlustvorträge wenn überhaupt geltend machen.
Das ist mein Plan :-)
Dazu gehört Uniweg, Arbeitsweg, Tage in der Bibliothek, Geräte für die Uni, Semestergebühren etc. Da staut sich einiges an.
Mustis schrieb:
Deine Steuerabzüge müssten dann so hoch sein (oder dein Einkommen so gering zu dem Zeitpunkt), dass ein Verlust überhaupt entsteht. Hattest du einkommen und deine Abzüge reichen nicht, um das Einkommen unter die Freigrenze zu drücken, dann kannst du 2016 knicken.
Müssten sie sein, war immer unter 450€/Monat.
Mustis schrieb:
Hinzukommt, beim Master doch insbesondere, sowas wie Praktika und/oder Werkstudentenstelle, die ebenfalls ein Einkommen erzeugen ggf.
Hatte ich nicht :-)
 
Vlt lohnt es sich auch ein paar Euro für einen Steuerberater auszugeben, bevor du viel Zeit in das Thema investierst. Die kennen auch gute Tricks um das maximale rauszuholen. Vlt bist du auch in ner Gewerkschaft, die bieten oft hilfe bei der Steuererklärung bzw. übernehmen das sogar kostenlos für dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: thepate94227
Machs einmal vernünftig mit Steuerberater o.Ä. und nimm das dann als Vorlage für die anderen Jahre. Der kann dir dann genau sagen, was du wo und wie ansetzen kannst.
Funfact: Ich habe bei mir absichtlich lange damit gewartet, da ich sicher wusste, dass ich Geld zurück bekomme. Hat sich relativ gut beim FA verzinst. (Ich meine etwa 5%)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thepate94227
Khaotik schrieb:
Funfact: Ich habe bei mir absichtlich lange damit gewartet, da ich sicher wusste, dass ich Geld zurück bekomme. Hat sich relativ gut beim FA verzinst. (Ich meine etwa 5%)
Wofür steht FA?

Ansonsten: ja, das geht auch. Aber eigentlich habe ich alles schon gesammelt und denke, dass es nicht viel mehr gibt, was ich angeben könnte. Mir geht es eigentlich nur um die Eingabe bei Elster und den Umgang mit Elster, und wie und bis wann ich die Sachen korrigieren kann etc.
 
Khaotik schrieb:
Ah ok. Inwiefern hat das Warten mit einer Verzinsung zu tun? Ich habe ja auch quasi 5 Jahre gewartet für die Steuererklärung für 2016. Hat dies ein Vorteil?
 
Man lernt immer etwas neues dazu. Vielen Dank für den Hinweis!
 
Vlt hilft dir auch ein Steuererklärungsprogramm, welches einiges einfacher als Elster ist ist und auch noch Tipps gibt. So mach ich das zumindest (Aldi Steuer CD, Wiso und co), die kosten dafür kannst du wieder absetzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thepate94227
Fujiyama schrieb:
Vlt hilft dir auch ein Steuererklärungsprogramm, welches einiges einfacher als Elster ist ist und auch noch Tipps gibt. So mach ich das zumindest (Aldi Steuer CD, Wiso und co), die kosten dafür kannst du wieder absetzen.
Gute Idee! Ich glaube, manche von denen wie WISO haben sogar eine Elster Anbindung...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
Wiso nutzt zur Übermittlung an das FA das Elster Protokoll. So reiche ich, mit dem Elster Zertifikat, die Erklärung komplett Papierlos ein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thepate94227
Du weisst schon, dass die Arbeitnehmerpauschale von knapp 1000 Euro jährlich automatisch abgesetzt werden? Das hat der Gesetzgeber genau deswegen gemacht, um die Schreibarbeit für kleine Kostenpositionen wie hier zu ersparen.
Mit anderen Worten: Alle die unter der Pauschale bleiben machen genau nichts und ersparen damit sich selbst, dem FA und damit allen Steuerzahlern Zeit und Geld.
 
Ja das wurde bereits erwähnt (Thread lesen), der TE hat es zur Kenntnis genommen, da er aber mehr abzusetzen hat, ist das nicht relevant.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thepate94227
Zurück
Oben