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Mr. Snoot
Gast
Post 12 und 13 bspw.
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Im Teledienstegesetz steht lediglich, dass das Impressum ''Angaben (enthalten muss), die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ... ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post''.Gauder schrieb:...soweit ich aber weiß muss zumindest im Impressum eine Emailadresse angegeben sein.
Okay, sie nennen es nicht ausdrücklich Impressum. Gemeint sind sind halt die Pflichtangaben.Gauder schrieb:Im Teledienstgesetz steht imo gar nichts von Impressum, sondern von Informationspflicht.
Okay, dann riskiere ich halt einen Rauswurf. ;o)moquai schrieb:Green Mamba, bzw. der Ersteller von den "Regeln", hat eben eine andere Ansicht, was ein "Doppel-Posting" darstellt.
Gauder schrieb:Ich glaub ihr zwei seid die einzigen, die eine andere Ansicht haben![]()