Lies den Link von mir nochmal, dann lies bitte deinen Link nochmal.
Dann nimm das Wort "Verhältnismässigkeit" und denk nach.
Wenn jemand für seine Tätigkeit bezahlt wird ist der Mensch nach meinem Verständniss im Dienst der bezahlenden Stelle und damit untergeben.
Ein Untergebener muss kein Beamter sein.
Der Tatbestand des Veraufs von Alkohol an Minderjährige erfordert nach dem Wortlaut der Gesetze keine verdeckte Ermittlung, zu der auch das "Vorschicken" von "Jugendlichen" gehört.
Schließlich ist die "verdeckte Ermittlung" laut Gesetzestext von einem Richter zu genehmigen(bei Gefahr im Verzug auch von einem Staatsanwalt).
Sie unterliegt auch einem engen Rahmen
Zitat:
StPO -> Straf Prozessordnung
§§ 110a
(1) Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß eine Straftat von erheblicher Bedeutung
1. auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungsmittel- oder Waffenverkehrs, der Geld- oder Wertzeichenfälschung,
2. auf dem Gebiet des Staatsschutzes (§§ 74a, 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes),
3. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig oder
4. von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert
begangen worden ist. Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler auch eingesetzt werden, soweit auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr der Wiederholung besteht. Der Einsatz ist nur zulässig, soweit die Aufklärung auf andere Weise aussichtlos oder wesentlich erschwert wäre. Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler außerdem eingesetzt werden, wenn die besondere Bedeutung der Tat den Einsatz gebietet und andere Maßnahmen aussichtslos wären.
(2) Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln. Sie dürfen unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen.
(3) Soweit es für den Aufbau oder die Aufrechterhaltung der Legende unerläßlich ist, dürfen entsprechende Urkunden hergestellt, verändert und gebraucht werden.§§
Wenn der TE während der Arbeit auch Rauschgifte veräussern würde sähe die Sachlage anders aus.
Ein recht ansehnliches Beispiel für Dysfunktionalität des sogennanten Agent Provocateur ist der vor einigen Jahren gescheiterte Versuch die NPD in deutschland zu verbieten.
In diesem Fall hatten auch V-Leute des Verfassungsschutz die Arbeit unterminiert.