Wie lange braucht die Post der Polizei?

Haydar schrieb:
StGB

Hab grad mal bei den Cops angerufen. Der Beamte grad eben "wusste" es zwar auch nicht tendiert aber eher zu meiner Aussage.

Welche Aussage?

Du wirfst ja lediglich einen Paragrafen in den Raum und behauptest, von der Polizei eine mündliche Quasibestätigung (für was auch immer) erhalten zu haben.

Mal ganz davon abgesehen, dass die Polizei wohl in den seltensten Fällen einfach solche Auskünfte am Telefon erteilt (das gehört nämlich nicht zu ihren Aufgaben), ist der oben zitierte Straftatbestand ausschließlich an Amtsträger adressiert (was man auch an der Abschnittsüberischt erkennt) und hier deshalb absolut unpassend.
 
Beamte sind demnach keine Amtsträger, wie?

Noch ein Paragraph, nur für dich.

Wenn der TE einen Tatbestand erfüllt hat der mit den in dem Gesetz genannten übereinstimmt hat er verloren.
Ansonsten hat die Polizei keine Berechtigung.

Anscheinend kennst du dich ja besser aus, erleuchte uns.
 
Wieder unzutreffend:

Natürlich sind Polizeibeamte Amtsträger aber aus dem Wortlaut des von dir zunächst zitierten 357 StGB ergibt sich doch deutlich, dass ein Vorgesetzter einen (mehrere) Untergebene(n) zu einer rechtswidrigen Tat verleiten muss.

Ein Untergebener muss also dann natürlich auch ein Polizeibeamter oder wenigstens -bediensteter sein. Ein ziviler Agent Provocateur fällt nicht darunter.

Auch dein zweiter Einwand greift nicht, denn vorgeschickte 18-jährige dürften i.d.R. keine Beamten der Strafverfolgsbehörden sein.

Hintergrundinfos:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verdeckter_Ermittler
http://de.wikipedia.org/wiki/Agent_Provocateur
 
Lies den Link von mir nochmal, dann lies bitte deinen Link nochmal.
Dann nimm das Wort "Verhältnismässigkeit" und denk nach.

Wenn jemand für seine Tätigkeit bezahlt wird ist der Mensch nach meinem Verständniss im Dienst der bezahlenden Stelle und damit untergeben.
Ein Untergebener muss kein Beamter sein.
Der Tatbestand des Veraufs von Alkohol an Minderjährige erfordert nach dem Wortlaut der Gesetze keine verdeckte Ermittlung, zu der auch das "Vorschicken" von "Jugendlichen" gehört.
Schließlich ist die "verdeckte Ermittlung" laut Gesetzestext von einem Richter zu genehmigen(bei Gefahr im Verzug auch von einem Staatsanwalt).
Sie unterliegt auch einem engen Rahmen

Zitat:
StPO -> Straf Prozessordnung

§§ 110a

(1) Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß eine Straftat von erheblicher Bedeutung

1. auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungsmittel- oder Waffenverkehrs, der Geld- oder Wertzeichenfälschung,

2. auf dem Gebiet des Staatsschutzes (§§ 74a, 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes),

3. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig oder

4. von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert

begangen worden ist. Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler auch eingesetzt werden, soweit auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr der Wiederholung besteht. Der Einsatz ist nur zulässig, soweit die Aufklärung auf andere Weise aussichtlos oder wesentlich erschwert wäre. Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler außerdem eingesetzt werden, wenn die besondere Bedeutung der Tat den Einsatz gebietet und andere Maßnahmen aussichtslos wären.
(2) Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln. Sie dürfen unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen.
(3) Soweit es für den Aufbau oder die Aufrechterhaltung der Legende unerläßlich ist, dürfen entsprechende Urkunden hergestellt, verändert und gebraucht werden.§§


Wenn der TE während der Arbeit auch Rauschgifte veräussern würde sähe die Sachlage anders aus.

Ein recht ansehnliches Beispiel für Dysfunktionalität des sogennanten Agent Provocateur ist der vor einigen Jahren gescheiterte Versuch die NPD in deutschland zu verbieten.
In diesem Fall hatten auch V-Leute des Verfassungsschutz die Arbeit unterminiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Einwurf mit den verdeckten Ermittlern geht doch hier vollkommen am Thema vorbei, wenn einfach beliebige Junge Erwachsene vorgeschickt werden.

Es steht doch im 110a II StPO nun eindeutig drin, dass verdeckte Ermittler Polizeibeamte sind.
Das würde also auf deinen Einwurf hin nur passen, wenn die Testkäufer selber Polizeibeamte wären.

Wie das Tatbestandsmerkmal Untergebener im 357 StGB zu verstehen ist, kann ich gerne nochmal im Kommentar nachschauen aber aus dem Sinn und Zweck kann hier m.E. nur jemand in der Hierarchie des Täters stehendes gemeint sein.

Zudem wird der (Owi-)Tatbestand des 28 I Nr. 10 JuSchG ja gar nicht erfüllt, wenn ein Volljähriger kauft.
 
Also wenns um die Klärung der Frage geht.
Die Anzeige wird nicht per Post zugestellt, die gibts gleich.
Sagte ich schonmal, siehe post #4
 
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