Wie sieht es mit der Garantie bei Einzelteilverkauf aus?

0815-Spieler

Lieutenant
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Da ich denke, dass diese Frage nicht direkt in die Kaufberatung fällt, und das Problem wohl am ehesten bei Notebooks auftritt, stelle ich sie einfach mal hier. :)

folgendes Problem:

Ich habe seit gut einem Monat das HP Pavilion dv6-3050sg im Einsatz. Bin auch vollends zufrieden damit, macht keinerlei Probleme.

Nun habe ich die letzte Woche den RAM auf 8 GB aufgerüstet, sprich zwei neue Module gekauft und eingesetzt.

Den alten RAM (2x2 GB) möchte ich nun weiterverkaufen.

Allerdings: Wie ist das mit der Garantie?

Das Notebook (und der RAM) sind ja gerade mal ein Monat alt, aber kann eine andere Person irgendwie Garantieansprüche geltend machen, wenn nur der RAM betroffen ist?

Ich besitze schließlich nur die Rechnung für den Laptop, aber nicht für die Einzelteile, wie zB, wenn man sich einen PC selbst zusammenstellt.

Ich hoffe, ihr könnt mir dabei behilflich sein. :)
 
ME nach bist Du dann der Garantiegeber. Sollten die RAM in der Garantiezeit Deines Notebooks defekt werden musst Du sie zurücknehmen und umtauschen (lassen). Es kann natürlich auch sein dass ein Rechtsgelehrter zu anderen Schluss kommt, aber wer verkauft muss Garantie geben (ausser er legt als Privatverkäufer fest dass er keine Garantie gibt, was sich ev. auf den Preis legt).
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Fauler Willi

Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Sache. Erstere ist rein freiwillig und geht über letztere hinaus.

Gewährleistung heißt, dass die Sache beim Gefahrenübergang einwandfrei funktionieren muss. (Dank an Doc Foster) INNERHALB der ersten sechs Monate greift die sog. Beweislastumkehr -- der HÄNDLER, nicht der Kunde, muss nachweisen, dass die Sache nicht von Anfang an fehlerhaft war. Nach diesen sechs Monaten ist es wieder "normal", der Kunde muss beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag.

Garantie versichert Mängelfreiheit für den gesamten Garantiezeitraum, kann dafür aber auch an Bedingungen geknüpft werden.

@ TE

Am sichersten wäre, mal beim Händler nachzufragen. Der kann Dir bestimmt weiterhelfen. Wenn Du unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufst, musst Du jedenfalls nicht für Sachmängel, die nach dem Kauf auftreten, geradestehen.
 
@DDM_Reaper20: Danke! Manchmal müsste man schon einen Rechtsanwalt mitnehmen wenn man nur in die Kneipe an der Ecke geht. OT: "Der Bierdeckel ist ein Dokument und seine wissentliche Fälschung strafbar!" ;)
 

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