TapacBulba
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 968
Guten,
ich wollte hier eine Frage los werden:
Die Bank meiner Frau hat ihr mitgeteilt, dass am Februar sie Kontoführungsgebühren erheben wird. Bisher war das Konto ohne diese. Es war auch der Grund warum wir dort ein Konto für sie gemacht haben.
Im Schreiben steht eine Widerrufsbelehrung:
Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsangebot gilt gemäß §675g Abs. 2 BG als erteilt, wenn Sie diesem Änderungsangebot nicht bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamwerden (01.02.2016) widersprechen. Sie sind auch berechtigt, den Kontoführungsvertrag vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angebotenen Änderung (01.02.2016) fristlos und kostenfrei zu kündigen. In diesem Fall wird die angebotene Änderung zu Ihrem Kontoführungsvertrag nicht wirksam
Was wird wenn am diesem Änderungsangebot widerspricht?
Grüße, Big
ich wollte hier eine Frage los werden:
Die Bank meiner Frau hat ihr mitgeteilt, dass am Februar sie Kontoführungsgebühren erheben wird. Bisher war das Konto ohne diese. Es war auch der Grund warum wir dort ein Konto für sie gemacht haben.
Im Schreiben steht eine Widerrufsbelehrung:
Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsangebot gilt gemäß §675g Abs. 2 BG als erteilt, wenn Sie diesem Änderungsangebot nicht bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamwerden (01.02.2016) widersprechen. Sie sind auch berechtigt, den Kontoführungsvertrag vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angebotenen Änderung (01.02.2016) fristlos und kostenfrei zu kündigen. In diesem Fall wird die angebotene Änderung zu Ihrem Kontoführungsvertrag nicht wirksam
Was wird wenn am diesem Änderungsangebot widerspricht?
Grüße, Big