News Windows 8 Upgrade als Download für 29,99 Euro

Bei Saturn und Co gibts ja das Windows 8 Pro Update als DVD. Die beinhaltet doch einmal 32 bit und einmal 64 bit. Man kann da aber nur eine Version aktivieren oder beide?
 
Eine Lizenz, eine Installation. Entweder 32 bit oder 64 bit !
Hat man sich irrtümlich für die 32 bit Version ausgesprochen, installiert und aktiviert, ist es sicherlich möglich, später die 64 bit zu installieren und zu aktivieren, während die 32 bit Installation allerdings nicht mehr verwendet werden darf. Oder umgekehrt.

Funktionierte bei mir noch unter Windows 7 erfolgreich.

Viele Grüße
 
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Nochmal kurz für mich: :)

Ich kann Windows 8 auf meinem Notebook (Win7 / 64bit) runterladen, den Key meines Desktop-PC (Win7 / 64bit) angeben, das heruntergeladene ISO auf einen Rohling brennen und dann eine Win8 Clean Installation auf meinem Desktop PC machen?
 
Schildkröte09 schrieb:
Eine Lizenz, eine Installation. Entweder 32 bit oder 64 bit !
Hat man sich irrtümlich für die 32 bit Version ausgesprochen, installiert und aktiviert, ist es sicherlich möglich, später die 64 bit zu installieren und zu aktivieren, während die 32 bit Installation allerdings nicht mehr verwendet werden darf. Oder umgekehrt.

Funktionierte bei mir noch unter Windows 7 erfolgreich.

Viele Grüße
Danke für diese Information! Wäre ja wirklich zu schön gewesen, wenn man beide für 60€ bekommt :D
 
subtim schrieb:
Ich kann Windows 8 auf meinem Notebook (Win7 / 64bit) runterladen...
Ja. Startest du das Upgrade, den Kauf oder Download von einem 64 Bit Rechner, wird Windows 8 64 Bit heruntergeladen.

subtim schrieb:
...den Key meines Desktop-PC (Win7 / 64bit) angeben...
Nein. Man muss keinen alten Key irgendeiner Vorgängerversion angeben. Es findet keine Prüfung von irgendetwas statt.

subtim schrieb:
...das heruntergeladene ISO auf einen Rohling brennen und dann eine Win8 Clean Installation auf meinem Desktop PC machen?
Ja. Hier findet eine Prüfung statt. Das Setup verlangt den Schlüssel. Du tippst deinen Schlüssel ein, der ein Upgrade-Schlüssel ist. Das Setup guckt nach einem alten Windows, irgendeins, es wird aber weiter kein alter Schlüssel verlangt oder entwertet. Sollte aus irgendeinem Grund das Setup nicht fortfahren wollen, kann man mit generischen Schlüsseln installieren.
http://social.technet.microsoft.com...t/thread/a6ea3164-a46c-43e1-81ba-1e3a58e71d29
http://technet.microsoft.com/en-us/library/jj612867.aspx
Diese aktivieren Windows natürlich nicht. Das fertige Windows wird dann mit dem Upgrade-Schlüssel aktiviert. Sollte das auch Probleme machen, gibt es noch einen Trick.
http://www.heise.de/ct/artikel/Startschuss-1740574.html
​Ganz unten.
 
Vielen Dank für Deine Antwort. Das hört sich ja gut an.
Aber was ist wenn ich meinen Rechner irgendwann mal neu installieren muss oder sich meine HDD verabschiedet. MS könnte ja zwischenzeitlich die bei Heise genannte Vorgehensweise rauspatchen, oder?
 
Ich bin etwas verwirrt, im Moment wird auf der Microsoft Seite Win 8 Upgrade Angeboten für den hier genannten Preis.
Zitat windows.microsoft.com: "Zur Installation des Upgrades auf Windows 8 Pro muss auf Ihrem PC Windows XP SP3, Windows Vista, Windows 7, Windows 8 Consumer Preview oder Windows 8 Release Preview ausgeführt werden.

Soweit ich weiß sind die beiden Preview Versionen doch welche für die es gar keine vollwertige Lizenz ohne Ablauf gibt, oder?
Aufgrund dessen habe ich auf einem Rechner auf dem nur ein Win7 Testlizenz installiert war das Updatetool laufen lassen. Es hat auch ohne probleme funktioniert und win8 hat sich nicht beschwert. Win 8 ist nun drauf mit einer normalen Lizenz.

Da ich aber überall lese, dass es nur in Verbindung mit einer vorherigen Volllizenz geht bin ich nun verunsichert. Da der Rechner für einen Kunden ist, möchte ich auch nichts falsch machen bzw. ein Risiko eingehen.

Zudem wäre es ja dann so, dass man die Volllizenz des vorherigen Systems doch wieder voll nutzen kann, oder?
Bzw. Man wäre dann ja doof wenn man von einer Volllizenz Upgradet sondern installiert einfach vorher eine Testlizenz (also ohne Key).

Hoffe ihr versteht was ich meine

PS: Ich muss sagen das ich nicht verstehe das Microsoft (Obwohl ich intensiv danach gesucht habe) auf den Seiten wo Sie das Upgrade verkaufen, keinerlei Angaben dazu machen was mit der vorherigen Windows Version passiert bzw. ob man diese weiterverwenden darf).
 
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DERLanky schrieb:
Da ich aber überall lese, dass es nur in Verbindung mit einer vorherigen Volllizenz geht...

Wo steht das?
Mein Betrag, zwei über dir, erklärt es. Nochmal.
Das Upgrade läuft über die ausführbare Dateien Windows8-UpgradeAssistant.exe und später Windows8-Setup.exe.
Diese Datei läuft nur auf den von MS genannten Windows-Versionen. Auf Linux oder Mac lässt sie sich nicht ausführen. ("Zur Installation des Upgrades muss... ausgeführt werden.")
Man erhält eine Windows 8 Pro Lizenz.
Je nachdem wo sie ausgeführt wird, wird 64 oder 32 Bit geladen.
Es wird nirgends ein alter Schlüssel oder eine alte Lizenz abgefragt oder entwertet.
Man besitzt also ein Windows 8 ISO und eine Windows 8 Upgrade Lizenz.
Die Upgrade Lizenz darf nur benutzt werden, wenn im Gegenzug eine alte Lizenz aufgegeben wird.
Das wird aber nie abgefragt oder geprüft. Upgrade Lizenzen werden technisch mit keiner alten Lizenz verknüpft.
Die alten Lizenzen sind technisch weiter nutzbar, rechtlich ist es unzulässig.
 
Ok, habe mich in dem Satz den du zitierst nicht klar genug ausgedrückt. Natürlich geht es aber wie Du in deinem letzten Satz auch schreibst ist dies unzulässig und genau darauf wollte ich hinaus.

"Die alten Lizenzen sind technisch weiter nutzbar, rechtlich ist es unzulässig. "

Ich frage mich aber jetzt warum dieser prägnante und wichtige sowie aufschlußreiche letzte Satz in deinem Post, nirgenwo auf der Microsoft Seite zu finden ist. Auch finde ich es komisch das der installer von Win8 nicht einen solchen Satz als Info/Warnung rausschmeißt wenn er merkt das man auf einer Testversion installiert.

Hast du einen offiziellen Link wo das so auch steht?

Finde es irgendwie auch grob Fahrlässig von MS das Update auf Testversionen und Previews zuzulassen und das ohne Fehler- oder Warnmeldung. In kombination mit mangelnden Infos auf der MS Seite wo ich das Upgrade kaufe muss ich ja fast vermuten das es gewollt ist...
 
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Bei Windows 7 Upgrades war es identisch. Allerdings gebe ich dir recht. Zu Windows 7 findet man EULAs, bei Windows 8 nicht. Irgendwie hatte ich die mal. Wenn jemand sie findet, bitte melden.

Warum muss das Upgrade warnen? Du kannst besoffen Auto fahren, ohne das dich jemand aufhält. Das rechtliche dagegen steht nur auf dem Papier. Verboten bleibt es dennoch.
 
Du glaubst doch wohl im Ernst nicht, das Microsoft so etwas auf seiner Homepage verlautet :
"Die alten Lizenzen sind technisch weiter nutzbar, rechtlich ist es unzulässig. "

Das es rechtlich unzulässig ist, dürfte doch schon im klaren Menschenverstand begründet liegen.
Was jeder daraus macht, bleibt doch auch jedem selbst überlassen. Wenn man bei Rot über eine Ampel rast, ist es rechtlich unzulässig. Wenn man erwischt wird, muss man die Konsequenzen tragen.

Eines gesteht Microsoft aber zu. Wenn man nur eine Windows 7 Lizenz für das Upgrade besitzt, kann man trotzdem Windows 7 in einer VM auf dem Rechner, worauf auch Windows 8 Upgrade installiert wurde, weiter nutzen. Frage mich jetzt aber nicht, wo es zitiert wurde.

Viele Grüße
 
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Ok. Für mich privat ist es egal denn ich hab noch nen Vista im Schrank was ich niemals wieder nutzen werde.

Bei dem Kunden PC ist der Hintergrund, das die Lizenzunterlagen verloren gegangen sind, der PC ist neu und das Win7 war auch neu.
Da diese Win7 Lizenz weg ist aber ja noch unser Eigentum ist wird sie ja auch nicht mehr benutzt. Wer sie gefunden/geklaut hat macht sich dann ja strafbar und wir erfüllen die Anforderungen von MS eine Voll-Lizenz von Win7 für Win 8 aufzugeben, oder?
 
Kann man die Win 8 Lizenz denn öfter auf einem Rechner installieren oder nur einmal wie es z.B. bei den MSDNAA Lizenzen ist?
 
DERLanky schrieb:
Da diese Win7 Lizenz weg ist aber ja noch unser Eigentum ist wird sie ja auch nicht mehr benutzt. Wer sie gefunden/geklaut hat macht sich dann ja strafbar und wir erfüllen die Anforderungen von MS eine Voll-Lizenz von Win7 für Win 8 aufzugeben, oder?
Diesen Spruch halte ich für rechtlich äußerst bedenklich. Wie willst du dich denn als Eigentümer beweisen ?

Wenn ich ein Auto kaufe, bekomme ich auch einen Fahrzeugbrief. Geht der Fahrzeugbrief verloren und kann ein anderer diesen vorlegen, ist der dann der Eigentümer dieses Fahrzeugs. Ohne wenn und aber.

Bei deiner Windows 7 Lizenz verhält es sich ähnlich. Geht die Windows 7 Lizenz verloren, und kann diese ein anderer vorlegen, ist der auch der Eigentümer der Software. Außerdem könnte man ja auch die Windows 7 Lizenz verkauft haben. Eigentümer der Softwarenutzung ist man nur, wenn man auch eine gültige Lizenz vorweisen kann.

Du kannst einfach nur hoffen, das diese Lizenz kein anderer für sich einsetzt.
Das sind jedenfalls die rechtlichen Aspekte. Ob man eine Lizenz jemals vorlegen müßte oder jemals danach gefragt würde, wurde dabei nicht berücksichtigt.

Viele Grüße
 
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DERLanky schrieb:
Bei dem Kunden PC ist der Hintergrund, das die Lizenzunterlagen verloren gegangen sind...
Mir ist nichts bekannt, ob und wie man eine alte Lizenz nachweisen muss. Klebt die Lizenz nicht auf dem Rechner? Gibt es eine Rechnung zum Rechner? Gibt es irgendwelche ganz alten Lizenzen, XP-Möhre?

Etwas habe ich gefunden. Wenn man das Upgrade wegen Nichtgefallen entfernt, kann man sein altes Windows wieder aufspielen. In den FAQs ganz unten. http://windows.microsoft.com/de-DE/windows-8/upgrade-to-windows-8 Für mein Rechtsverständnis ist die Upgrade-Lizenz dann wieder frei und kann auf einen anderen Rechner wandern (sofern irgendeine andere Version aufgegeben wird.)

subtim schrieb:
Kann man die Win 8 Lizenz denn öfter auf einem Rechner installieren oder nur einmal wie es z.B. bei den MSDNAA Lizenzen ist?
Man kann Lizenzen mehrmals, auch auf verschiedenen Rechner benutzen, allerdings nur auf einem Rechner zur selben Zeit. Wer sagt, dass das bei Dreamspark (MSDNAA) anders ist? Verbrennt mein Notebook, kaufe ich ein neues und benutzte dort dieselbe Lizenz weiter.

Schildkröte09 schrieb:
Wenn ich ein Auto kaufe, bekomme ich auch einen Fahrzeugbrief. Geht der Fahrzeugbrief verloren und kann ein anderer diesen vorlegen, ist der dann der Eigentümer dieses Fahrzeugs. Ohne wenn und aber.
Also Schildkröte09! Das Auto gehört immer noch dir. Du bist auf Klo und während dessen klaut jemand den Fahrzeugbrief aus deinem Schreibtisch. Das ist immer noch nicht sein Auto. :)
 
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Wilhelm14. Eben nicht mehr. Der Eigentümer des Autos, ist dann der Besitzer des Fahrzeugbriefs.
Wie sollte ich denn beweisen können, das ich es dem "Dieb" nicht verkauft hätte ?
Wer den Fahrzeugbrief besitzt, gilt rechtlich als Eigentümer des Autos.

So verbleibt auch der Fahrzeugbrief beim Kreditgeber als Sicherheit, wenn das Auto durch ein Darlehen gekauft wurde. Die Bank bleibt somit Eigentümer des Fahrzeugs.
Vorteil : Der Fahrzeugbrief kann dann nicht bei mir geklaut werden, wenn ich auf dem Klo sitze :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube das wir alle (mich eingeschlossen) nicht genug Rechtswissen haben. Natürlich stimmt das zum Teil mit dem Fahrzeugbrief aber ich bin mir auch sicher wenn man Beweisen kann das jemand den Brief entwendet hat sieht es schon anders aus. Aber wie gesagt das kann uns wohl nur ein Fachmann aufdröseln.

EDIT: Man muss nur mal "Fahrzeugbrief" in wikipedia eingeben und bekommt sofort diverse Aussagen die leider etwas anderes sagen als das was Schildkröte09 dazu sagte. Allein die Tatsache das eine Person im FB eingetragen ist spricht dagegen, wer ihn klaut, steht ja nicht automatisch auch drin. Rechtlich hat der FB nur eine Indiz Funktion.
Zitat wikipedia.de: " Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion."

Das mit dem Kunden ist mir jetzt auch egal das soll unser technischer Leiter entscheiden :-)

Wenn man das mit dem Windows 8 Update mal zu Ende spinnt ist mir folgendes aufgefallen. Ich habe jeweils eine Win 7, Win Vista und eine XP Volllizenz. Wenn MS es ermöglicht das man das Upgrade nicht zwangsläufig auf dem installiertem Medium machen muss welches man aufgeben möchte, woher wollen die dann Wissen welche meiner 3 Lizenzen ich dafür aufgeben möchte???

Irgendwie find ich das komisch von MS. Und als jemand der immer für Software bezahlt, bekomme ich das Gefühl das MS das Thema weniger ernst nimmt als ich selbst.
 
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DERLanky schrieb:
Ich habe jeweils eine Win 7, Win Vista und eine XP Volllizenz. Wenn MS es ermöglicht das man das Upgrade nicht zwangsläufig auf dem installiertem Medium machen muss welches man aufgeben möchte, woher wollen die dann Wissen welche meiner 3 Lizenzen ich dafür aufgeben möchte???

Wissen wird das Microsoft wohl niemals. Es wird auch nicht vorgeschrieben, welche dieser Lizenzen für das Windows 8 Upgrade herhalten muss. Es bleibt deine freie Entscheidung. Was du brauchst, ist mindestens eine Lizenz von XP. Alle anderen Lizenzen könnten frei verwendet werden. Jedenfalls rechtlich !

PS: Das mit dem Fahrzeugbrief scheint wohl ein schlechter Vergleich zu sein. Vor etlichen Jahren war das jedenfalls mal so oder bin mit diesem Rechtsempfinden aufgewachsen. Eigentum und Besitz regelt das Bürgerliche Gesetzbuch.

Und scheinbar hatte das ganze Microsoft mit den Upgrades nicht ganz ernst genommen. Sonst würden die Upgradekeys auch nicht direkt als Clean-Installation durchgehen, was aber in ca. 98 von 100 Fällen problemlos funktioniert. Jedenfalls ohne sonstige Tipps und Tricks. (das war noch unter Windows 7 garantiert nicht so).
Man wollte die User, mit allen psychologischen Tricks, den Umstieg auf Windows 8 schmackhaft machen.
Und wenn man so will, auch erzwingen. Weil man von Seiten Microsoft das gleiche befürchtet hatte, wie einst beim Umstieg von XP auf Vista.

Viele Grüße

[EDIT] ich hänge hier mal die Windows 8 EULA (license.rtf) an. Musste ich allerdings erst verpacken.
Durch die Installation des Media Center Packs, wurde allerdings die EULA auf meinem Rechner verändert. Inwieweit diese Änderung die tatsächliche EULA betrifft, kann ich nicht sagen
 

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DERLanky schrieb:
Wenn MS es ermöglicht das man das Upgrade nicht zwangsläufig auf dem installiertem Medium machen muss welches man aufgeben möchte, woher wollen die dann Wissen welche meiner 3 Lizenzen ich dafür aufgeben möchte?
Das wollen die gar nicht wissen. Auszug aus der neuen EULA (vielen Dank an Schildkröte09 dafür).

Wie verhält es sich mit dem Upgraden der Software? Bei der Software, die durch diesen Vertrag abgedeckt ist, handelt es sich um ein Upgrade Ihrer bestehenden Betriebssystemsoftware; daher ersetzt das Upgrade die ursprüngliche Software, die Sie upgraden. Sie behalten keine Rechte an der ursprünglichen Software, nachdem Sie das Upgrade ausgeführt haben, und Sie sind nicht berechtigt, sie auf irgendeine Weise weiterhin zu verwenden oder zu übertragen. Dieser Vertrag regelt Ihre Rechte zur Verwendung der Upgradesoftware und ersetzt den Vertrag über die Software, die Ihrem Update zugrunde lag.
 
Dieser Vertrag regelt Ihre Rechte zur Verwendung der Upgradesoftware und ersetzt den Vertrag über die Software, die Ihrem Update zugrunde lag.

Wenn man aber jetzt eine Clean-Installation durchführt, welcher Vertrag welcher Software wird denn dann durch das Upgrade ersetzt ?

Ich denke : Man brauch sich einfach keine Gedanken zu machen, wenn man weitere Lizenzen als Windows 7 besitzt und Windows 7 weiterhin eigenständig einsetzt, auf einem anderen Rechner installiert oder verkauft.
Hauptsache man besitzt eine weitere upgradeberechtigte Windows Version, die man behält und nicht einsetzt.
Sicherheitshalber sollte man dann aber nicht, das Upgrade über Windows 7 installieren und damit auf jeden Fall eine Clean-Installation vornehmen. Wie ich auch schon mehrfach geschrieben habe.
So kann auch nichts darauf schließen, das Windows 7 für das Upgrade die Grundlage bildet.


Viele Grüße
 
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