WLAN-Kamera-Signal aus dem Auto raus ins Haus?

PitterV

Cadet 1st Year
Registriert
März 2020
Beiträge
10
Wir leben in einer Wohnung die keinerlei Ausblick auf den Eingangsbereich gewährt. Der Vermieter hat die Anbringung einer Kameratürklingel, sowie die Anbringung einer Außenkamera, nicht erlaubt.
Meine Idee ist nun, eine Kamera im Auto anzubringen die den Eingangsbereich in der Linse hat. Dafür eignet sich ja grundsätzlich WLAN.
Das Auto und der Router im Haus sind etwa 80 m von einander entfernt und wird durch 2 Wände „gestört“.
Ist dann ein Empfang grundsätzlich möglich, evtl. auch mit Repeater, oder ist das Auto eher ein Faradayscher Käfig welches keine WLAN-Signale nach außen dringen lässt?
Kann man das, bevor Geld ausgegeben wird, vorher irgendwie messen?

Grüße, Peter
 
Sollte gehen, das Auto hat ja Scheiben, lediglich die Entfernung ist kritisch. Ich erlebe das Funktionieren öfters, wenn mein Frau mal mein Auto nimmt und sich mein Handy aus dem Wohnzimmer ca. 10sec lang mit dem Auto verbindet und dort Musik abgespielt wird., was locker 20 m weg vom Haus bedeutet.
 
PitterV schrieb:
Kann man das, bevor Geld ausgegeben wird, vorher irgendwie messen?
Mit dem Smartphone ins aus Auto und schauen ob du empfang hast. Bei 80m und zwei Wänden wird aber ab wohl eng.
Rechtlich ist das aber kritisch, da solltest du dich vorher informierten ob du das so darfst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: foo_1337 und DiedMatrix
Ich wäre da vorsichtig wie das bzgl. Datenschutzrecht aussieht wenn man quasi permanent öffentlichen Raum ohne konkreten Anlass filmt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Baal Netbeck, DiedMatrix und Blende Up
Es gibt auch Kameras mit Sim- Karte. Vielleicht ne Alternative wegen der Entfernung.
 
saugling schrieb:
Ich wäre da vorsichtig wie das bzgl. Datenschutzrecht aussieht wenn man quasi permanent öffentlichen Raum ohne konkreten Anlass filmt.

Ich gehe mal weiter: Dieser Anlass ist hier nicht gegeben und es ist rechtlich niemals zulässig, öffentlichen Grund permanent zu filmen. Als Privatperson schon gar nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Lawnmower, poolk, DiedMatrix und eine weitere Person
du überwachst dann permanent dein eingangsbreich. das darfst du nicht. du bist da wohl nur mieter. selbst wenn du eigentümer wärst, darfst du es so, aus dem auto heraus, nicht, denn es kann immer mal einer durchs bild laufen, zack, der wird gefilmt. lass es sein!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Baal Netbeck
Es gäbe eine Ausnahmesituation, bei der das Vorhaben legal wäre: OP ist Mieter von einem Einparteienhaus mit Grundstück, und die Kamera nimmt nur den auf dem Grundstücksbereich liegenden Eingang auf.

In allen anderen Szenarien ist OPs Vorhaben rechtlich unzulässig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DiedMatrix
Man stelle sich mal vor, die anderen Nachbarn würden das auch machen und haben dann Filmmaterial, wann du kommst und gehst. Guck mal, wie lange er die Hose schon an hat. Der hat doch gestern erst zwei Kisten Bier gekauft. Morgens halb vier das Schlüsselloch nicht gefunden. Wieso ist der heute gar nicht zur Arbeit?

Mich nervt es schon, wenn Leute Bewegungsmelder (von Lampen) so einstellen, dass sie bis auf die Straße reichen. 😉
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Baal Netbeck
Das heimliche Filmen wäre eine Straftat wenn du keine offizielle Ausnahmegenehmigung dafür hast.
 
Arlo Kameras gibt es mit SIM und Akku.

Aber rechtlich ist das unzulässig.
 
Vielen Dank für die ersten Antworten. Die rechtliche Seite habe ich natürlich nicht bedacht. Aber es ist so, dass vor dem Eingangsbereich ein Hof ist, auf dem auch das Auto steht. D. h. ich richte die Kamera ausschließlich auf den Eingangsbereich. Es wird tatsächlich nur der gesehen der an der Tür ist. Ich sehe ihn dann zwar nur von hinten, weiß dann aber ob es ein Paketdienstleister ist oder meine Frau überraschend früher nach Hause kommt. ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DTFM
Wenn der Bereich zwischen der Kamera in deinem Auto und deiner Tür nicht dir bzw. zur Mietsache gehört, dann musst du die Sache abblasen. Du darfst nur dein eigenes Gelände filmen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Baal Netbeck
Okay, den Hof habe ich nicht gemietet, lediglich die Parkmöglichkeit. Dann muss ich es wohl tatsächlich sein lassen. Vielen Dank für die Warnungen.
 
Ob die Frau früher nach Hause kommt, könntest erkennen wenn sich ihr Smartphone in euer WLAN einbucht - dann bleiben Dir nur noch Sekunden... :D

Gegensprech hat die Klingel auch ned? Muss ja nicht gleich Video sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Helge01 und Baal Netbeck
Wir haben nur Klingel und würden gerne vorher sehen wer an der Tür ist, bevor Frau runterläuft und die Tür öffnet. Wäre auch mit Gegensprech sinnvoll.
 
Oben an einem Fenster, welches in den selben Bereich zeigt, einen Spiegel anbringen.
Dient zur besseren Sicht bei schlechtem Wetter und - da keine Aufzeichnung - auch legal.
 
Gute Idee aber unmöglich. Wir haben auf der Türseite nicht ein einziges Fenster. Wir haben absolut keine Einsicht auf den Eingangsbereich. Ich will ja auch nicht aufzeichnen oder dauergucken. Lediglich wenn es klingelt kurz schauen wer da ist.
 
PitterV schrieb:
Wir haben nur Klingel und würden gerne vorher sehen wer an der Tür ist, bevor Frau runterläuft und die Tür öffnet. Wäre auch mit Gegensprech sinnvoll.

Hi, erstmal Props dafür, zu geil!! Ich schicke auch immer meine Frau vor...

Zur Sache: wenn du nicht aufzeichnest und nur beim Klingeln guckst, kann dir das der Vermeiter m.E. nicht verbieten.

Ist ja nix anderes, als wenn du zur Tür gehst und dann guckst, also Momentaufnahme ohne dauerhafte Speicherung.

Das mit dem Auto hingegen ist wie schon geschrieben rechtlich nicht sauber und technisch schwer zu realisieren.

Alternative:
Lass dir nen klassischen Türspion einbauen und installier die Kamera dahinter...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: foo_1337
DTFM schrieb:
Zur Sache: wenn du nicht aufzeichnest und nur beim Klingeln guckst, kann dir das der Vermeiter m.E. nicht verbieten.
@DTFM genau so. Verboten sind AFAIK nur permanente Aufnahmen nicht zulässig. Anlassbezogen ist ok. Siehe auch diverse Dashcam Urteile.
Zur Frage: Siehe #3. Es ist doch trivial, einfach mit dem Phone im Auto zu prüfen, wie gut der WLAN Empfang ist.
Gnah schrieb:
Wenn der Bereich zwischen der Kamera in deinem Auto und deiner Tür nicht dir bzw. zur Mietsache gehört, dann musst du die Sache abblasen. Du darfst nur dein eigenes Gelände filmen.
https://www.rechtambild.de/2014/01/bundesgerichtshof-klingel-cam-zulaessig/
Zitat:
Ausschlaggebend ist allerdings, dass keine Aufzeichnung der Bilder stattfindet, die Kamera tatsächlich nur zum Zeitpunkt des Klingelns aktiv wird und kurz sich danach auch wieder ausschaltet. Werden dabei zufällig auch andere Hausbewohner gefilmt, so ist dies von ihnen hinzunehmen und stellt keine relevante Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts dar.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: User007
Zurück
Oben