WLAN-Kamera-Signal aus dem Auto raus ins Haus?

foo_1337 schrieb:
https://www.rechtambild.de/2014/01/bundesgerichtshof-klingel-cam-zulaessig/
Zitat:
Ausschlaggebend ist allerdings, dass keine Aufzeichnung der Bilder stattfindet, die Kamera tatsächlich nur zum Zeitpunkt des Klingelns aktiv wird und kurz sich danach auch wieder ausschaltet. Werden dabei zufällig auch andere Hausbewohner gefilmt, so ist dies von ihnen hinzunehmen und stellt keine relevante Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts dar.
Dass es bei dem Urteil um eine Türklingel geht und nicht um eine Kamera im Auto, die den Eingangsbereich filmt, ist dir aber klar?
 
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Dann darf das Smartphone im Auto erst anfangen zu filmen, wenn der Klingelknopf gedrückt wird. Und man muss glaubhaft darstellen, dass Smartphone ohne Klingelknopf nicht filmen kann. Und ja, nahezu unmöglich.

PitterV schrieb:
runterläuft und die Tür öffnet
Wie muss man sich das vorstellen? Alleiniger Bewohner und Nutzer einer Tür, zu der man runter laufen muss? Was ist unten, wenn dort keiner wohnt? Wozu gehört der Hof, über den hinweg gefilmt werden muss?

DTFM schrieb:
Lass dir nen klassischen Türspion einbauen und installier die Kamera dahinter...
Dann kann ich die anderen Mieter über mir sehen, wann sie gehen und kommen? Oder wann filmt die los? 😉
 
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Da man die Klingel dann kaum mit dem iPhone koppeln kann, müsste man den Videostream jeweils Remote manuell abrufen.
Bis man sein eigenes Smartphone geholt hat, App offen ist, Videostream geladen ist, etc - da ist der Typ an der Türe schon längst im nächsten Dorf.
Man könnte natürlich auch fix irgendein Tablet oder so an neben der Wohnungstür montieren für den Videostream - aber auch da wird man erstmal ein paar Sekunden rumdrücken oder warten bis ein Bild kommt.

Und dazu kommt noch ein Punkt: Wenns mal regnet (Autoscheiben mit Tropfen, schlechte Sicht sowiso), Nebel hat, Dunkel ist, etc erkennt man sowiso nichts (und es ja dann auch bloss ne Ansicht von hinten) - gibt drum - neben dem rechtlichen Aspekt - ganz viele technische Details an denen am Schluss so eine Lösung scheitern wird.

Ich würds so vorgehen: Unterschriften für eine Gegensprech ohne Video bei allen Mietern im Haus sammeln und dann damit zum Vermieter.
Im dümmsten Fall könntet ihr ja noch eine Kostenbeteilung mitmachen (das laufende iPhone im Auto, das Tablet an der Wohnungstür, etc. würde ja auch kosten), dann sollte es ja eigentlich kein Grund mehr geben das nicht installieren zu lassen - und so teuer sind Lösung ohne Video auch nicht (die Verkabelung ist ja mit jeder Klingel schon vorhanden).
 
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@Wilhelim14 Es ist natürlich immer schwierig eine Sache zu beurteilen ohne die Örtlichkeit zu kennen. Also, 2 Parteienhaus. Eine Wohnung unten, eine oben, jeweils natürlich mit eigener Wohnungstür. In das Haus kommt man durch einen Eingangsbereich (kl. Treppenhaus) mit einer Eingangstür. Keiner der dort wohnenden kann sehen wer draußen klingelt. Wir wohnen oben. Um zu sehen wer klingelt muss jemand runterlaufen, die Tür öffnen und schauen. Der Hof ist vor dem Haus, wo auch geparkt wird.
Ergänzung ()

Ich habe die Sache für mich jetzt abgeschlossen.
Eine Kamera im Auto, die den Eingangsbereich filmt, wäre u. U. möglich. Diese müsste dann aber auch noch mit einem Bewegungsmelder versehen sein. Da das Auto aber relativ weit von der Tür weg steht (ca. 15 m), ist der Erfassungsbereich viel zu groß für den Melder. Die Optik kann man wohl auf den Bereich zoomen.
Dazu kommen, ja, Wetterkapriolen, die eine klare Sicht verhindern können. Und als Letztes noch die rechtlichen Hürden.

Vielen Dank für die rege Beteiligung und Ideen zur Umsetzung.
 
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Gnah schrieb:
Dass es bei dem Urteil um eine Türklingel geht und nicht um eine Kamera im Auto, die den Eingangsbereich filmt, ist dir aber klar?
Es ging in deinem Beitrag um den Raum zwischen Auto und Türe, sprich Eingangsbereich der wie du schriebst nicht zur Mietsache gehört (worauf deine Begründung basiert). Genau so wie in dem von mir verlinkten Artikel. Ob der Eingangsbereich, der nicht zur Mietsache gehört, nun vom Auto aus oder von der Klingel aus gefilmt wird spielt keine Rolle solange die Parameter passen.

Ähnliche Urteile bzgl. der Daueraufnahme von Dashcams gibt es übrigens auch.
 
foo_1337 schrieb:
Ähnliche Urteile bzgl. der Daueraufnahme von Dashcams gibt es übrigens auch.
Was du bei deinem ständigen Referenzieren von Dashcams, und auch in dem Szenario hier aber total vergisst, ist das was hier bereits erwähnt wurde - der Unterschied eines dedizierten Geräts, das bauartbedingt nur im legalen Rahmen verwendet werden kann, und dem Dauerfilmen was mit einer normalen Überwachungskamera möglich ist.
Wenn dir deine Dashcamurteile so wichtig sind, dann solltest du eigentlich auch wissen dass die in Deutschland legal verwendbaren Dashcams da enge Anforderungen einhalten müssen.

Also nochmal, ganz deutlich: du kannst keine Urteile zu Kameraklingeln und Dashcams auf dieses Szenario anwenden.
 
Gnah schrieb:
Also nochmal, ganz deutlich: du kannst keine Urteile zu Kameraklingeln und Dashcams auf dieses Szenario anwenden.
Nochmal, ganz deutlich: Es macht keinen Unterschied, ob es eine Dashcam, eine Türklingelkamera oder eine dedizierte Kamera ist, solange die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Und die beinhalten unter anderem: Keine Daueraufzeichnung.
Die Bauart interessiert dabei nicht. Es ist dem Gesetzgeber egal, ob es eine Outdoor, Indoor, Dashcam, Türklingelkamera, Kugelschreiberkamera oder eine selbstgebastelte Raspberry Pi Kamera ist. Relevant ist nur was, wie, ob und wohin gespeichert wird.
Tesla darf seine Kameras im Auto auch verbauen inkl. Aufzeichnungsmöglichkeit. Aktivierst du diese, ist es dein Problem. So auch bei den Überwachungskameras zuhause. Klar, wenn du dir eine kaufst, die ausschließlich "in die Cloud" aufzeichnest, hast du ein massives Problem.
Vielleicht solltest du dich nochmals mit der Rechtslage beschäftigen.
 
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Ihr meint doch beide das gleiche. Anlass zur Aufnahme wäre sehen zu wollen, wer gerade an der Tür klingelt. Gnah meint doch nur, dass man praktisch den Anforderungen mit dem Smartphone im Auto gar nicht nachkommen kann.
PitterV schrieb:
2 Parteienhaus... mit einer Eingangstür.
Dann könntest du die andere Partei filmen. Und das ist halt der Grund, warum man das nicht darf.
 
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