ZA Firma verweigert Urlaub

Armes Schwein, dass es überhaupt noch Menschen gibt, die in so einem Abzockverein arbeiten müssen ist eine Schande.

An deiner Stelle würde ich den Urlaub nicht mehr Ansprechen und einfach kurz voro Urlaubsantritt zum Arzt gehen und mich wegen Burnout krank schreiben lassen.

Mit einer Krankschreibung wegen Burnout steht deinem Urlaub arbeitsrechtlich nichts mehr im Weg, ganz im Gegenteil, Urlaub wird hier sogar vom Arzt empfohlen.

Danach würde ich bei der Leihfirma weiter jobben und mich nebenbei nach was vernünftigem Umsehen.


Drück dir fest die Daumen
 
Graziöser Tipp...immer schön den Geldbeutel der Gesellschaft mit den unnötigen "Problemen" eines Einzelnen belasten.

Wie schön dass es die Krankheit Burnout gar nicht offiziell gibt und somit kein Grund ist jemanden krank zu schreiben. Und das eine Depression, das ist der eigentliche Grund für eine Krankschreibung bei Burnout, innerhalb einer Woche überwunden ist, ist schon sehr glaubhaft. In der ZA kommt da die Kündigung schneller als man denkt.
 
Den AG geht die Krankheit des AN nichts an.
Unser Gesundheitssystem ist eh kurz vor dem Kollaps,
da macht seine Krankschreibung auch nichts mehr aus.
 
Was mich bezüglich des Urlaubs auch richtig ärgert ist die Tatsache, dass erst gar nicht darauf reagiert wurde (wochenlang) und dann hieß es, es muss erst mit dem Fachbereich in der Versicherung gesprochen werden (was nicht stimmt, da von dort aus schon längst alles ok war) und dann heißt es es bestehe eine Urlaubssperre...
 
@ Hexor Reynolds, falls ich falsch informiert bin dann sry, aber den AG geht es nicht an welche Krankheit der AN hat, dass er krank ist wohl doch schon? Und darum gings ja, dass der Krankenstand als Gleitzeit oder Überstundenabbau gegen verrechnet.
 
devebero schrieb:
Die ZA Firma möchte im Fall der Fälle ja auch gerne mein Mehrarbeitskonto für einsatzfreie Zeiten verbrauchen. Auch hier bin ich der Meinung, dass dies nicht rechtens ist.
ja natürlich. du bekommst schließlich weiter dein gehalt gezahlt. du arbeitest also quasi vor für "schlechte" bzw. einsatzfreie zeiten - in denen bekommst du dann weiterhin dein gehalt. die so bezahlten stunden gehen von deinem zeitkonto ab. die sind also nicht "weg" ;) Gleichzeitig kann dein Stundenkonto sogar ins Minus gehen - du bekommst Geld und darfst dann nacharbeiten, wenn du wieder einen Einsatz hast.

schonmal auf deine gehaltsabrechnung geschaut? da steht immer derselbe mindestbetrag bzw. immer dieselbe regelstundenzahl und ein punkt "zu-/abgang zeitkonto". was meinst du, warum du immer mindestens die regelstunden bezahlt bekommst, auch wenn du statt 151 nur 149 stunden oder noch weniger gearbeitet hast? für sowas ist das zeitkonto nunmal da - eben damit dir NICHTS verloren geht und du halbwegs sicher planen kannst, was das monatliche einkommen angeht.

wie sollte das denn sonst funktionieren? kein einsatz und dann gefeuert werden, weil man nicht ans stundenkonto darf? bezahlung ohne stunden auf der uhr bzw. minusstunden ansammeln bis es kracht und auf ewig weiter kassieren?

lies dir doch bitte mal deinen AV durch und den dazugehörenden Tarifvertrag... mir scheint, du hast so einiges nicht oder maximal halb verstanden, woraus dann diese Probleme entstanden sind.

zum stundenzettel: der ist abrechnungsgrundlage. liegt keiner vor, hast du in der zeit nicht gearbeitet - der nachweis fehlt. hier scheint aber geschlampt worden zu sein, da dein zeitkonto belastet wurde. wenn das im nächsten monat wieder zugebucht wird, ist aber alles in ordnung. du hast auch nicht weniger geld bekommen (schau dir deine abrechnung bitte bitte an!), nur wurden statt der 32 arbeitsstunden eben 32 stunden vom zeitkonto genommen und ausgezahlt.

nochmal: lies. bitte. deine. abrechnung. richtig. detaillierter gehts eigentlich nicht. du wirst sehen, dass bei der zu vergütenden stundenzahl dieselbe zahl steht wie letzten monat (überstunden sind separat aufgeführt, minusstunden auch, siehe "zu-/abgang zeitkonto") und du denselben betrag ausgezahlt bekommen hast (abzgl. einiger weniger % für eventuell überstunden, falls du an der grenze der 150 stunden warst/bist)

es gibt also kein problem (ausser eben das lesen und verstehen der gehaltsabrechnung.

zum urlaub:
die buchung stand vor arbeitsaufnahme im ZA-betrieb fest. hast du bei der einstellung darauf hingewiesen? oder irgendwann danach? du schreibst, dass du den urlaub "bereits im september" beantragt hast. nett. 3 monate vorher :D wir müssen die planung noch im alten jahr machen, zumindest für 50% des urlaubs. aber egal.

du hast zwar anrecht auf urlaub, aber nicht auf einen bestimmten zeitraum. wirst du gebraucht (nachweislich), ist dein urlaub hinfällig ;) Die Buchung ist also zunächst völlig uninteressant. Wenns so wäre, würden alle ihren Urlaub schonmal buchen und hinterher drauf bestehen, diesen auch zu bekommen ^^

Hab ich das richtig verstanden: Du bist über den Jahreswechsel im selben Betrieb beschäftigt und dieser hat deinen Urlaub abgesegnet? Dann steht diesem auch nichts im Wege. Vielleicht hat die ZA nur noch keine Info von deinem Entleihbetrieb, dass die das genehmigen bzw. dich nicht brauchen? Schonmal da nachgefragt? Meist haperts genau an dieser Kommunikation.

Falls du allerdings zum 31.12. den Einsatz beendet hast, siehts etwas anders aus. In dem Fall _kann_ dir deine ZA den Urlaub verweiger, WENN sie nachweislich einen Einsatz für dich für diesen Zeitraum haben. Nur auf Verdacht ist das allerdings nicht möglich. Dafür gibts ja eben das Zeitkonto ;)
 
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@Heretic Novalis

"Hab ich das richtig verstanden: Du bist über den Jahreswechsel im selben Betrieb beschäftigt und dieser hat deinen Urlaub abgesegnet? Dann steht diesem auch nichts im Wege. Vielleicht hat die ZA nur noch keine Info von deinem Entleihbetrieb, dass die das genehmigen bzw. dich nicht brauchen? Schonmal da nachgefragt? Meist haperts genau an dieser Kommunikation."

So sieht es aus. Der ZA Firma ist es völlig egal was der Betrieb sagt. Die wissen das die Versicherung ihr ok gegeben hat. Wenn ich die Verlängerung unterschrieben habe, dann bin ich über den Jahreswechsel im selben Betrieb. Sollte ich den Vertrag zum 31.12.2011 auslaufen lassen, sehe ich es mit dem Urlaub auch etwas anderes. Dann habe ich noch Resturlaub und der Betrieb ist verpflichtet mir diesen noch zu gewähren, wenn es der Zeitraum zulässt. Eine Auszahlung von Urlaub ist nur rechtens, wenn der Urlaub bis zum Zeitpunkt des Vertragsendes nicht mehr genommen werden kann.

Einsatzfreie Zeiten sind das Betriebsrisiko der ZA Firma und gehen nicht zulasten des Leiharbeitnehmers.
Was das Zeitkonto angeht, so verweise ich auf §11 Abs. 4 AÜG in Verbindung mit §615 1 BGB welches besagt, dass die Mehrarbeitsstunden eben nicht dafür verwendet werden dürfen. Auch der Tarifvertrag (IGZ) sieht keine solche Regelung vor.

Dies ist nur gängige Praxis der ZA Firmen, jedoch nicht rechtens. Selbst das Merkblatt für Leiharbeitnehmer der Agentur für Arbeit schreibt unter Punkt A6 das ein solches nicht statthaft ist.

Zum Stundenzettel habe ich auch noch eine Anmerkung. Dieser wird elektronisch über das Internet erfasst. Das habe ich auch gemacht. Nur die Übermittlung der Daten fand nicht mehr statt. Die ZA Firma hat aber gesagt, dass sie täglich die Stunden einsieht. Und das hätten sie in dem Fall machen können. Man hätte mich auch über den Mißstand informieren können. Die Zeitbude ruft sonst auch wegen allen möglichen Dingen an. Und genau dann natürlich nicht.


Edit:

Ich habe zu der Thematik noch eine Frage.

Wenn jemand einen Einsatz bis zum 31.12. eines Jahres hat und seinen Resturlaub ab z.B. Mitte Dezember bis zum 31.12. nimmt. Ist dann der Einsatz, und damit die einsatzbezogene Zulage auch nur von der ZA Firma bis Mitte Dezember zu zahlen? Der Urlaub ist in dem Fall natürlich von der ZA Firma genehmigt. Für den Fall, dass dies so ist. Muss das Einsatzende in dem Fall schriftlich mitgeteilt werden?
 
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