Zeitarbeitsfirma zahlt Krankheitstage und Urlaub nicht!?

_killy_ schrieb:
Weiterhin gilt: Recht haben und Recht bekommen ... ohne Rechtsschutz fressen die Anwaltsgebühren den Ausgleich auf.
Die Anwaltsgebühren wird ja wohl die Zeitarbeitsfirma übernehmen müssen. Aber danke für deinen Beitrag ich habe mir nicht vorstellen können das es in Deutschland möglich ist denn Urlaubsanspruch einfach nicht auszuzahlen.;)
 
Glaubst auch nur du.

Lies dir doch bitte einfach mal den Thread durch.

Wer die Anwaltsgebühren zu bezahlen hat, wurde schon mehrfach beantwortet!
 
MikeMüller schrieb:
Wer die Anwaltsgebühren zu bezahlen hat, wurde schon mehrfach beantwortet!
Die zahlt immer noch der der den Schaden verursacht hat, das ist in Deutschland auch nicht anders.....
Bespiel: wenn ich mir etwas bestelle aber nicht fristgerecht bezahle dann muss ich auch die Inkassogebühren und in weiterer Folge die Anwalts- und Gerichtsgebühren wenn es dazu kommt übernehmen. Ich hoffe das wir zumindest in diesem Punkt einer Meinung sind...
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch sein Beispiel bzgl Inkasso Gebühren greift nicht. Denn der Verursacher der Kosten ist ja der Auftraggeber, also der Gläubiger.
Und der hat die Pflicht den Schaden gering zu halten.
Daher lassen sich Inkasso Gebühren selten einklagen. Denn ein Inkasso kann sich nicht mehr tun als der Gläubiger selbst.
 
WhiteShark schrieb:
Und der hat die Pflicht den Schaden gering zu halten.
Das ist richtig. Aber in der Regel läuft das so ab: Eine Mahnung mit einer Frist ohne Gebühren, bei nichtbezahlen Einschaltung eines Inkassobüros dann kommt ein Anwalt und in weiterer Folge die Einbringung einer Klage und dann bleibt man auf allen Kosten sitzen.
 
Die Anwaltsgebühren tragen die jeweiligen Parteien selbst. Die meisten Arbeitsgerichtsprozesse in Deutschland werden mittels Vergleich entschieden. Auch dort tragen die jeweiligen Parteien die Kosten selbst.
Deshalb wurde hier im Thread ja auch immer wieder auf die Kostenbelastung hingewiesen, wenn keine Rechtsschutz für Arbeit vorhanden ist. Gerade weil hier eine Kostenbelastung erfolgt, trotz "dass man im Recht" ist.
 
Mich würde jetzt noch folgendes interessieren:

Welche Möglichkeiten hat man in so einem Fall ohne Anwalt?
Kann sich der TE an jemanden wenden?
 
Man benötigt vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz keinen Anwalt, sprich hier kann man sich selbst vertreten. Ist die Sache nach der ersten Instanz erledigt (egal ob man gewinnt oder verliert) ist das Risiko relativ klein, da man eben nicht die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen muss (so hab ich das verstanden).

Ansonsten kann man sich von der Gewerkschaft vertreten lassen.
 
Kronos60 schrieb:
Bespiel: wenn ich mir etwas bestelle aber nicht fristgerecht bezahle dann muss ich auch die Inkassogebühren und in weiterer Folge die Anwalts- und Gerichtsgebühren wenn es dazu kommt übernehmen. Ich hoffe das wir zumindest in diesem Punkt einer Meinung sind...

Inkassogebühren sind grundsätzlich nicht zusätzlich zu den Anwaltsgebühren zu zahlen
https://www.test.de/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-0/
 
Soviel ich mich noch erinnern kann, gibt es beim Arbeitsgericht auch Hilfe durch Rechtspfleger. Diese helfen Dir durch Beratung soweit es möglich ist, so dass man nicht so ganz falsch anfängt.
 
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