Zaun zum Nachbarsgrundstück - Sichtschutzstreifen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Lord-D

Lieutenant
Registriert
Okt. 2009
Beiträge
791
Hallo zusammen. Kurze Frage bezüglich Nachbarschaftsrecht und wie die Situation zu bewerten ist.

Wir sind dieses Jahr in ein Reihenhaus gezogen (gekauft). Das Reihenendhaus neben uns wurde vermietet. Zwischen den Grundstücken wurde ein ca. 80cm höher Zaun gesetzt. Eigentlich ist alles friedlich und die Nachbarn sind sehr nett und wir kommen sehr gut klar. Es ist eine sehr sehr kleine Terrasse mit Grünstreifen.

Die Mieter haben jetzt in den Zaun schwarze Sichtschutzstreifrn gesetzt. Wo ich mich Frage wozu. Hier kann über jeden Zaun direkt drüber geschaut werden. Zudem ist das Reihenendhaus anders geschnitten und außer etwas Rasen ist da nichts. Da wir am Zaun ein paar Pflanzen haben bat ich den Nachbarn/Mieter die Streifen wieder zu entfernen. Sie sind hässlich, verschaten unsere Pflanzen und kein er hier hat solche ei gebaut. Hat er nicht eingesehen und will sie nicht entfernen. Durfte er die ohne Absprache einfach setzen? Der Zaun steht direkt auf der Grundstücksgrenze. Ich habe es freundlich versucht, was nicht geklappt hat.

Generell sind die etwas "anders" drauf, blockieren immer wieder die gemeinschaftliche Tür für eine Abkürzung.

Soll man sich mal mit deren Hausverwaltung in Ferbindung setzen?
 
Das hängt vom Bundesland ab und dem entsprechend wie das Eigentum an Grenzeinfriedungen geregelt ist. Da gibt es soviele Regelungen wie Bundesländer.
 
Wem gehört der Zaun? Euch oder dem Eigentümer des anderen Grundstücks?
 
DuckDuckStop schrieb:
Wem gehört der Zaun? Euch oder dem Eigentümer des anderen Grundstücks?
Er steht direkt auf der Grenze. Daher würde ich fast sagen 50/50. Bundesland ist BW.
 
Und wer hat den Zaun da hingestellt? Gibt es eine Zustimmung des anderen (eventuell ehemaligen) Eigentümers, dass da einfach so ein Zaun auf seinem Grundstück aufgestellt wird?
 
Das sind neue Häuser, die alle zusammen gebaut wurden. Wir haben vor dem Bau das Haus vom Bauträger gekauft. Zwischen allen 7 Reihenhäusern gibt es so einen Zaun.
 
Lass den Leuten doch ihr bisschen Privatssphäre. Wegen irgendeiner blockierten Türe würde ich da eher das deutliche Gespräch suchen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: NeuerJunge, FrankenDoM, Tinkerton und 2 andere
Was stört dich das denn? Vielleicht sind nicht die Nachbarn komisch drauf, sondern du?!

Vielleicht ist es so einfach optisch schön? Ist ja Ansichtssache.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Stuntmp02
mrdeephouse schrieb:
Was stört dich das denn? Vielleicht sind nicht die Nachbarn komisch drauf, sondern du?!

Vielleicht ist es so einfach optisch schön? Ist ja Ansichtssache.
Es sieht einfach blöd aus, weil wir nirgends solchen Sichtschutz haben. Wenn es regnet sind da auch hässliche Flecken auf die ich schauen muss. Und welche Privatsphäre bei 80cm Zaun?
 
Also Zaun direkt auf der Grenze, ist mal wieder der Klassiker. Natürlich steht der nicht auf der Grenze. Ihr habt den Zaun als Markierung der Grenze hingenommen und nicht weiter gefragt.
Wenn dann Unklarheit besteht ist es sicher kein beinbruch bei der Hausverwaltung über die Zuständigkeit nachzufragen.

Hat er nicht eingesehen? war das eine echte Unterhaltung, in der auch sein Standpunkt abgefragt wurde? Kann ja sein das er einen Grund hatte, aber darüber scheinzst du nichts zu wissen.

Wenn der direkte austausch nicht klappt, bleibt noch die Eigentümerversamlung um das zur Sprache zu bringen oder zu akzeptieren das man selbst keine handhabe hat.

Entwerder ihr wisst, das es euer Zaun ist, oder es gibt eine Bauforschrift zur wegen einheitlichen Erscheinungsbild. Wenn das nicht gegeben ist hast du keine handhabe und rechtlich gespochen geht es dich dann auch nichts an.

Hier im Internet würde ich persöhnlich so ein Thema nicht weiter breit treten, das geht ja sehr schnell in private Streitigkeiten über.
 
Keylan schrieb:
bleibt noch die Eigentümerversamlung
Eigentümerversammlung? Bei Reihenhäuser? Eher nicht.

Ich würde in Erfahrung bringen ob der Zaun auf deinem oder "seinem" Grundstück steht und dann gegebenenfalls den sichtschutz entfernen oder halt dran lassen.

Wäre es mein Haus wäre meine erste Tat nach dem Einzug gewesen ne 2 meter mauer da hochzuziehen damit die Nachbarn mir in meinem Garten nicht auf den Sack gehen ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen, Khaotik und Joker (AC)
Mit solchen Kleinigkeiten haben dann die Leute teilweise Jahre Spaß mit ihren Nachbarn.
Was wünscht man sich auch mehr als nen schönen gepfelgten Nachbarschaftsstreit wegen nichts^^
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen, NeuerJunge, FrankenDoM und 4 andere
DuckDuckStop schrieb:
Weil kein Gemeinschaftseigentum.
Sorry aber wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Finger still halten.

Wie in dem Link erläutert gibt es für Reihenhäuser durchaus Eigentümergemeinschaften, die auch Eigentümerversammlungen abhalten. Dazu gibt es bei Reihenhäusern eben in der Regel doch Gemeinschaftseigentum und gerade die Zäune sind dafür ein gute Beispiel. Noch dazu hat die frage des Gemeinschafteigentums auch nichts damit zu tun ob es eine Eigentümergemeinschaft gibt oder nicht.

Auch deinen 2m Zaun kannst du dir Abschminken wenn du jemals ein Haus erwirbst. Egal ob Reihenhaus oder freistehendes Einfamilienhaus, die Baugenehmigung bekommst du dafür im Leben nicht wenn wir nicht von mehreren 1000m^2 sprechen.

Du kannst dir in unserem Land für gewöhnlich nichtmal die Farbe frei aussuchen in der du deine Fasade streichen möchtest.
 
Es gibt hier aber keinen Hinweis auf Gemeinschaftseigentum oder eine WEG, also nicht relevant.

Ohne gemeinschaftseigentum braucht es keine eigentümergemeinschaft.

In NRW bedarf es für Mauern bis 2m keiner Baugenehmigung, keine Ahnung wie es in deinem Bundesland ist, juckt mich auch nicht. Als wir die Mauer vor nem Jahr hochgezogen haben gab es diesbezüglich keine Probleme.
 
Ganz ehrlich, nimm es hin und vor allem akzeptiere es. Ansonsten garantiere ich Dir nur Stress und vor allem Unfrieden in der Nachbarschaft. Sowas nervt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: NeuerJunge, FrankenDoM, mental.dIseASe und 3 andere
DuckDuckStop schrieb:
In NRW bedarf es für Mauern bis 2m keiner Baugenehmigung, keine Ahnung wie es in deinem Bundesland ist, juckt mich auch nicht. Als wir die Mauer vor nem Jahr hochgezogen haben gab es diesbezüglich keine Probleme.
Über 1,20m kann es Probleme geben in NRW.
KLICK
Sehe es grundsätzlich wie die anderen. Bei 80 cm Zaun würde ich keinen Affentanz machen. Lohnt den Ärger nicht.
 
DuckDuckStop schrieb:
In NRW bedarf es für Mauern bis 2m keiner Baugenehmigung

Da hat @Crosser71 dich ja bereits drauf hingewiesen, dass das nicht ganz richtig ist.
Aber deine Denkweise ist eines der Hauptprobleme im Nachbarschaftsrecht: Mein Grundstück, also darf ich machen was ich will. So funktioniert es halt nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Crosser71
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben