Zaun steht vom Nachbarn auf mein Grundstück. Wie vermessen?

Erkekjetter schrieb:
Ich sehe auch grad nicht exakt das Problem. Wenn die Grundstücke Sondernutzungsrechte haben oder Sondereigentum sind, sind diese nach Teilungserklärung definiert und der Nachbar kann nicht einfach einen Zaun schief ziehen und damit die Sondernutzungsfläche/Sondernutzungseigentum des TEs verkleinern. Fraglich ist ohnehin, ob er (der Nachbar) den Zaun überhaupt bauen darf, denn auch ihm gehört ja das Grundstück nicht allein und darf entsprechend nicht einfach bauliche Maßnahmen durchführen, die das gemeinschaftliche Eigentum berühren bzw. das Sondereigentum der anderen beeinträchtigt.
Genau da liegt doch das Problem. Der Nachbar hätte das entweder nicht machen dürfen, oder da gibt es eine nicht verwaltete Einheit wo jeder macht worauf er Bock hat. Stichwort da wird etwas an der FASSADE renoviert. Da kann man auch auf den dummen Gedanken kommen, dass der TE das eigentlich auch müsste usw usf. Da wird es sicherlich auch keine Rücklagen etc geben.

Klar kann man alles aufdröseln und Formal richtig klären, aber das stinkt einfach nach nem riesigen Haufen Scheiße nach meiner Erfahrung aus der WEG Verwaltung. Als Verwalter nehm ich da gleich Abstand und überlege mir sehe gründlich ob ich das wirklich machen will. Gibt auf jeden Fall nen Aufschlag.

Ich befürchte aber die WEG hat gar keinen Verwalter geschweige denn einen Beirat...

Erkekjetter schrieb:
Warum der TE wiederum nicht einfach mal in seinen Kaufvertrag bzw. die Teilungserklärung schaut, bzw. diese weder richtig zur Kenntnis genommen noch gelesen hat wie es scheint, versteh ich wiederum nicht. Wie kann man etwas kaufen ohne das Vertragswerk nicht vollständig zu lesen und zu verstehen? Denn dann würden sich wohl nahezu alle Fragen, die hier aufgekommen sind, gar nicht erst stellen. Da in der Teilungserklärung geregelt.
Tja.. ich möchte ihm nicht zu nahe treten, aber ich befürchte er hat das rechtliche Konstrukt nicht durchschaut und von insolventen Verkäufer ne tolle Märchenstunde bekommen...

Erkekjetter schrieb:
Das schon aber doch ganz sicher keine umfassende Erläuterungen welche folgen eine teilungserklärubg bei nachbarschaftlichen streitigkeiten hat und vermutlich auch keiner erläuterung der einzelnen begrifflichkeiten wie sondernutzungsrechte etc. Oder? Also meine notartermine sind auch ohne sowas dank vorlesens stundenlang.
Nein, der Notar macht keine Rechtsberatung, aber er weißt normal schon recht deutlich darauf hin, das man KEIN Reihenhaus kauft sondern eben einer WEG Beitritt. Er umreißt das dann auch normal grob was das bedeutet. Je nachdem wie Interessiert der Käufer reagiert. Im Zweifel wird auch nicht beurkundet, wenn der Käufer scheinbar völlig überrumpelt ist und aus allen Wolken fällt. Wobei klar ist, das wenn der Käufer immer schön ja sagt und alles abgenickt er weiter macht...

Erkekjetter schrieb:
Im falle hier scheint aber eben schon die grundlage nicht Vorhanden zu sein. Sonst vergisst man doch nicht zu erwähnen, dass das eben kein reihenhaus ist sondern eine eigentumswohnung im reihenhaustil. Die rechtlichen konsequenzen aus dieser „kleinigkeit“ sind schliesslich gravierend.
Jup, das sind fundamentale Unterschiede. Die vergisst man nicht einfach.

marcodj schrieb:
Klar nerven diese paar cm Verlust des Grundstücks aber ob es das ganze Wert ist komplett zu eskalieren wage ich zu bezweifeln. Bedenke das ihr nebeneinander wohnt und auch wenn man sich nicht riechen kann sollte man zumindest einigermaßen deskalierend an die Sache rangehen.
Naja, der TON macht da die Musik. Man kann/sollte das schon mal ansprechen, wenn man sich 100% sicher ist, dass das falsch ist, aber eben nicht den anderen belehren sondern als Frage formulieren und auf Unstimmigkeiten hinweisen, aber noch kein Urteil fällen. Der andere soll die Chance erhalten selbst drauf zu kommen, dass das falsch ist. Dann kann man auch ne Einigung finden...

Aber solche Feinheiten sind ja vor allem relevant wenn das Grundgerüst stimmt. Hier ist ja aber völliges Chaos wie es scheint.
 
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Ja gut, wenn die Teilungserklärung Mist ist, dann stimmen deine Aussagen natürlich. Ich hatte es etwas allgemeiner aufgefasst, als du wohl gemeint hast. Bezüglich des Notars: Es sollte ja schon im Kaufvertrag stehen, was man kauft, sonst dürfte ein ordentlicher Notar das ja gar nicht mehr beurkunden, wenn das dort "verschleiert" wäre. Ebenso liegt ja nur dann eine Teilungserklärung vor, wenn es eben um WEG geht. Soviel sollte man da als Käufer dann doch schon wissen, dass man da nicht mehr aus allen Wolken fallen kann oder erwarte ich da zu viel? Oo
 
Ja, du erwartest zu viel, bzw zu wenig Schlechtes von manchen Verkäufern...

Unser Notar hat zum Beispiel recht eindrücklich darauf hingewiesen das wir keinen Bauträgervertrag haben sondern einen GU.

War mir zu 200% klar, aber er hat es dennoch gut zusammengefasst und auf das wesentliche reduziert. Wenn da einer gedacht hätte er würde nen Bauträger haben und damit die Sicherheit, dann wäre der schon ziemlich hart gelandet. Wobei dann natürlich der Käufer entscheidet ob er den Termin abbricht oder die Sache durchzieht. Das der Notar abbricht ist äußerst selten, passiert aber auch.
 
@Buttkiss
Wenn jemand OHNE Erlaubnis bzw. Anfrage auf mein Grund kommt ist für mich dieses Verhalten halt zweifelhaft. Ich kann ja auch eine Anzeige kassieren, wenn ich durch eine Tankstelle durchfahre ohne zu Tanken oder zu kaufen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man OHNE Erlaubnis einfach mit der Leiter auf das Grundstück vom Fremden gehen darf. Wenn der Grund versperrt ist mit Zäunen und einer nimmt ein Leiter und kletter drüber. Das kann ich mir bei besten Willen nicht vorstellen.
Wenn er mich zumindest gefragt hätte und ich NEIN sage, dann muss er es ja akzeptieren und eine andere Lösung finden.

@Skysnake
Wenn es ein Ausbaubarer Zaun zB ist kann man ja darauf verzichten, da er ja den Ausbauen kann und wieder anbauen kann. Somit kann ich bzw. er ja es mir noch immer verbieten auf mein/sein Grundstück zu gehen.

Glaube auch, dass wir da nicht richtig aufgeklärt wurden. :rolleyes:
Scheiße gelaufen, wenn man leider wenig Ahnung von dem Thema hat.

@Erkekjetter
Ja ich bin bei dem Thema sehr pingelig. Ich weiß noch, dass im Vertrag steht, man darf bauen was man möchte. Unter anderem ist der Zaun natürlich erlaubt, aber er darf halt nicht andere Beeinträchtigen. Wenn ich jetzt ein Carport baue, darf er ja auch nicht auf das Grundstück vom Nachbarn überragen oder so baue, dass das Regenwasser nur auf sein Grund fließt etc.
Wenn man weiß, unter welche Kapitel man schauen muss, ist das natürlich einfacher, aber ich habe hier halt kein Fachwissen bzw. gibt es halt Dinge die einem halt nicht klar ist. Deshalb auch die Fragen. Natürlich ist der Anwalt die einzige Lösung, aber man kann sich ja auch mal so informieren, bevor man zum Anwalt geht.

@Thorle
Ist leider halt so, wenn diverse Streitigkeiten über Jahre geht, ist man halt leider schon Voreingenommen.

@wolve666
War wohl noch etwas Angepisst, als ich den Text formuliert habe.
Ich meine damit. Wir haben eine Firma beauftragt, der uns die Steine verlegt an der Hauseinfahrt. Nur haben wir dann gesehen, dass sein Zaun in unser Grund ragt und somit war die Fläche nicht Symetrisch. Am Anfang sind die Steine noch 15 cm Breit gewesen am Hauseingang. Auf der Straßenseite waren es nur mehr 5cm Breite Steine

@marcodj
Da bin ich vollkommen bei dir. Uns geht es gar nicht um die paar CM Verlust. Wir habe Jahrelang eh weggeschaut. Fehler passieren und wir haben auch da ein Auge zugdrückt. Aber durch diverse Beleidigungen etc. ist es halt es nicht mehr Akzeptabel. Wenn einer dich Aufgrund deiner Herkunft beschimpft, mit "Scheiß Ausländer. Zurück nach Land X" und dich als Dumme XXXX beschimpft oder diverse Sachen auf deinen Grund Beschädigt(!) ist für mich halt ein NoGo. Haben da lange weggeschaut, aber jetzt reicht es einem mal.
 
Du musts der Fa. erlauben dein Grundstück zu betreten um Arbeiten am Haus deines Nachbarn durchzuführen. Nur hätte das 2 Wochen vorher angekündigt werden müssen: Quelle
Heutzutage wird ja wegen jedem Sch... gleich angezeigt. Ich finde unsere Gerichte haben wirklich wichtigeres zu tun.
Wenn eine Anzeige dann Deinen Nachbarn wegen der Beleidigungen. Das geht ja mal gar nicht. Da gibts es dann auch empfindliche Geldstrafen.
 
Die Arbeit hat er ohnehin auch auf seiner Seite machen können. da er auf meiner Seite sowieso keine Wand hat. Somit wusste ich auch nicht was er da gemacht hat...

Wenn man es ankündigt oder zumindest Fragt, ob man kurz mal da rauf klettern darf ist ja völlig legitim, aber dass man OHNE ZU FRAGEN einfach rüberkletter ist für mich nicht akzeptabel. Das ist ja der Punkt was mich stört. Macht er bei mir was Kaputt und haut ab, bleib ich dann auf den Schaden sitzen etc.
 
Bei einer eigentumswohnung kann das aber legitim sein. Du bist eben nicht alleiniger eigentümer und somit auch nicht dahingend zwingend zu fragen, wenn wer außen am Gebäude tätig ist, welches eben Gemeinschaftseigentum ist.

Ich denke du kennst deine Teilungserklärubg?
 
Bei meiner Oma hat der Nachbar auch auf ihr Grundstück überbaut. Das wurde geduldet. Jetzt ist es aber so wenn man es duldet ändern sich nach 30ig Jahren die Eigentumsverhältnisse und das überbaute Grundstück gehört dann dem Nachbarn.

Deshalb lieber direkt was gegen Überbauung machen.
 
ohh man... es gibt hier nicht des TEs Grundstück und des NAchbars Grundstück. Das ist ein Grundstück, was über eine Teilungserklärung allen beiden (oder mehr Parteien wenn vorhanden) gehört.

Alles, was mit Grundstücksrecht zu tun hat, ist hier in der Form irrelevant...
 
Giggity schrieb:
Bei meiner Oma hat der Nachbar auch auf ihr Grundstück überbaut. Das wurde geduldet. Jetzt ist es aber so wenn man es duldet ändern sich nach 30ig Jahren die Eigentumsverhältnisse und das überbaute Grundstück gehört dann dem Nachbarn.

Das Grundstück gehört dann nicht dem Nachbarn, aber die Überbauung muss man weiterhin dulden. Man hatte ja die letzten 30ig Jahre auch kein Problem damit.

Edit: Sofern das Grundstück im Kataster erfasst ist. Sind die Grenzen nicht amtlich erfasst, sieht die Sache anders aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich kurz gesehen habe im Grundbuch:

Die übrigen Wohnungseigentümer müssen hinsichtlich aller aus der Bauführung erwachenden Nachteile schadlos gehalten werden.
Es gibt keine Bereiche, die in gemeinsamer Nutzung aller Wohnungseigentümer stehen.

Im weiteren ist auf dem Einreichplan aber eine Grenze eingezeichnet und diese verläuft halt Geradeaus

@Erkekjetter
Das ist somit KEIN Gemeinschaftseigentum. Wenn zB auf meiner Seite die Fassade beschädigt ist, muss ICH alleine für die Reperatur aufkommen. Da wird nicht geteilt. Wenn mein Dach durch Hagel oder sonstiges einen Schaden hat, muss ich alleine Zahlen etc. Zumindest mein Verständinis jetzt.

@Giggity
Das ist der Springende Punkt. Das möchte ich halt vermeiden.
 
Sylar schrieb:
Wenn jemand OHNE Erlaubnis bzw. Anfrage auf mein Grund kommt ist für mich dieses Verhalten halt zweifelhaft. Ich kann ja auch eine Anzeige kassieren, wenn ich durch eine Tankstelle durchfahre ohne zu Tanken oder zu kaufen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man OHNE Erlaubnis einfach mit der Leiter auf das Grundstück vom Fremden gehen darf. Wenn der Grund versperrt ist mit Zäunen und einer nimmt ein Leiter und kletter drüber. Das kann ich mir bei besten Willen nicht vorstellen.
Wenn er mich zumindest gefragt hätte und ich NEIN sage, dann muss er es ja akzeptieren und eine andere Lösung finden.
Du sitzt da einem GEWALTIGEN Fehler auf. Es gibt nicht sein und dein Grundstück. Euch gehört beiden von allem jeweils ein bisschen was entsprechend der Eigentumsanteile.

Keine Ahnung wie bei euch die Teilungserklärung formuliert ist, aber selbst das Dach und die Außenwände, Fenster usw gehören allen zusammen und nicht dir allein.

Sylar schrieb:
Wenn ich jetzt ein Carport baue, darf er ja auch nicht auf das Grundstück vom Nachbarn überragen oder so baue, dass das Regenwasser nur auf sein Grund fließt etc.
Siehe oben. Es gibt nicht mein und dein Grundstück. Alle rechtlichen Fragestellung dahingehend sind also völlig substanzlos.

Sylar schrieb:
Da bin ich vollkommen bei dir. Uns geht es gar nicht um die paar CM Verlust. Wir habe Jahrelang eh weggeschaut. Fehler passieren und wir haben auch da ein Auge zugdrückt.
Dann kannst du eventuell auch Pech haben, weil sich ein Gewohnheitsrecht daraus ableitet. Zudem ist die Frage ob das Thema in einer Eigentümerversammlung war und dazu eventuell einen Beschluss gibt, der dann auch für dich bindend ist.

Sylar schrieb:
Aber durch diverse Beleidigungen etc. ist es halt es nicht mehr Akzeptabel. Wenn einer dich Aufgrund deiner Herkunft beschimpft, mit "Scheiß Ausländer.
Dann zeig ihn halt deswegen an.

Wenn's ganz extrem wird, könntest du vielleicht sogar

Buttkiss schrieb:
Du musts der Fa. erlauben dein Grundstück zu betreten um Arbeiten am Haus deines Nachbarn durchzuführen.
Es ist NICHT DEIN GRUNDSTÜCK.
 
Ich bin jetzt schon sehr irritiert.:confused_alt:

Das ist hier ein Jetzt mal ein Beispiel. So sieht es ungefähr auch aus bei uns.
H2.jpg


Es gibt hier 4 Wohnungen. Sagen wir es gibt am Objekt A einen Schaden am Dach. Keiner war schuld. Wer zahlt es?
Besitzer A selber oder alle 4?
 
Es geht hier darum das es eine WEG ist. Das Grundstück ist also nicht real geteilt worden. Damit gehört jedem ein Anteil vom gesamten Grundstück, aber kein mm gehört dir allein.

Sylar schrieb:
Es gibt hier 4 Wohnungen. Sagen wir es gibt am Objekt A einen Schaden am Dach. Keiner war schuld. Wer zahlt es?
Besitzer A selber oder alle 4?
Das kann dir niemand sagen ohne die Teilungserklärung PLUS die Protokolle der Eigentümerversammlungen, also die Beschlüsse, gelesen zu haben.

Gab btw wohl 2020 auch ne Reform die an mir vorbei ging. Bin halt doch bald zwei Jahrzehnte nicht mehr in der Branche tätig. Da verliert man dann dich irgendwann den Faden. ;(
https://www.verband-wohneigentum.de/bv/on234039
 
Also um hier weiterzuhelfen solltest du mal ganz klar aufzeigen, ob es sich nur um eine Eigentumswohnung in einer Hausgemeinschaft handelt (Du besitzt eine Wohnung, sowie mehrere andere die alle auf einem gemeinsamen Grundstück stehen) oder ob du ein eigenes Reihenhaus mit eigenem Grundstück erworben hast. Sonst ist das hier doch nur ins Dunkle raten.
Auf deinem Bild würde man vermuten, dass jeder sein eigenes Reihenhaus besitzt und somit A für das Dach A zahlen muss. Kann bei gleichem Bild aber trotzdem eine Wohneigentumgemeinschaft sein, dass alle Häuser zusammengehören mit gemeinsamen Grundstück und entsprechend solche Sanierungsarbeiten von allen 4 gemeinsam getragen werden. Das solltest du hier erstmal genau erklären.
 
Skysnake schrieb:
Es geht hier darum das es eine WEG ist. Das Grundstück ist also nicht real geteilt worden. Damit gehört jedem ein Anteil vom gesamten Grundstück, aber kein mm gehört dir allein.

Das kann dir niemand sagen ohne die Teilungserklärung PLUS die Protokolle der Eigentümerversammlungen, also die Beschlüsse, gelesen zu haben.
Wir haben ca. 26% Anteil am Grund, aber das Haus gehört uns zu 100%.

Es gibt bis auf den Kaufvertrag/Grundbuch keine weiteren Protokolle zu diesem Thema.

Jeder muss selber für seine Wohnung aufkommen bei Schäden.

@zindelino
Wir haben im Prinzip eine Wohnung im Reihenhaus Stil gekauft. So wie auf dem Beispielfoto.

Also ich habe Haus A, somit muss ich alle Arbeiten für das Haus A auch selber zahlen. Wenn ein schaden am Haus B besteht, muss ich nichts zahlen etc.
 
Sylar schrieb:
Es gibt bis auf den Kaufvertrag/Grundbuch keine weiteren Protokolle zu diesem Thema.
Das ist auch praktisch alles was du brauchst. Die Teilungserklärung findet sich im Grundbuch. Davon wirst du ja einen Auszug haben.

Ansonsten MUSS es für jedes Jahr die es die Gemeinschaft gibt ein Protokoll der Eigentümerversammlung geben. Erst damit weißt du was Sache ist.
Ergänzung ()

Ansonsten solltest du auch nochmals GANZ genau lesen was alles Sondereigentum ist. Tragende Wände und alle Außenseiten sind eigentlich Gemeinschaftseigentum. Ich wäre mir da wirklich nicht sicher, dass das als Sondereigentum definiert werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja Grundbuchauszug hab ich. Muss ich mal raussuchen. Aber bei uns gibt es keine Jährliche Eigentümerversammlung oder sowas ähnliches, da wir ja im Prinzip unabhägig agieren.

Alles was bei mir defekt ist muss ich selber beheben und die Kosten selber tragen. Da werden die Kosten nicht geteilt.

Ich habe mir mal diese Grafik angeschaut, da ich nicht weiß, was genau das Sonder bzw. Gemeinschaftseigentum ist.

Ich kann defintiv sagen: Alles was unter Gemeinschaftseigentum steht. Hab ich aber auch alleine (bis aufs Treppenhaus, da es keins gibt).
Jeder hat einen eigenen Heizung, Stromanschluss, Wasseranschluss, Abwasser, Gasanschluss, etc

Jeder hat einen eigenen Keller. Da kann ich auch nicht beim Nachbarn rein zB

Ich falle ja nicht in sowas rein. Bei Wohnung ist das natürlich verständlich, dass alle Gemeinsam es nutzen dürfen, aber da ich ja eine "Wohnung" im Reihenhaus habe ist das ja etwas anders.

Ich glaube das Wort "Wohnung" ist halt das irritierende dabei
 

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Dann mal uns doch mal eine kleine Skizze um was es genau geht. Wo hat dein Nachbar einen Zaun gezogen? Welche Flächen gehören wem? Die 26% kommen ja sicherlich aus einem Aufteilungsplan o.Ä.
 
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