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Zeitarbeit gewährt keinen Tarifurlaub!
- Ersteller devebero
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Touch-Knie
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die sagen "nein" und versuchen es halt.nicht jede wehrt sich. du kannst nichts verlieren.
xpower ashx
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Ich würde Krankenschein nehmen 
Touch-Knie
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...
rycii
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devebero schrieb:Naja, wenn ich ein auf "Krankenschein" mache, dann sagt die ZA Firma der Einsatz ist zu ende und ich bekomme 4 EUR/Std. weniger.
So einfach ist das für die ZA Firma garnicht. Erstmal müssten sie das mit deinem indirekten Arbeitgeber klären, mit dem gibt es ja auch einen Arbeitsvertrag.
Wir haben auch den einen oder anderen Zeitarbeiter in der Firma und auch Bekannter aus der benachbarten Abteilung hatte ein ähnliches Problem. Wenn Du mit deinem Vorgesetzten bei Deinem Einsatzort einigermaßen gut klar kommst schlag ihnen vor, dass Du an einem Tag deines - von der ZA gewährten Urlaubs - arbeiten kommst und dafür an dem anderen Tag der Arbeit fern bleibst - natürlich unter Schilderung des Sachverhalts. Hat bei meinem Kollegen auch ganz gut funktioniert, ist zwar etwas link, aber die Zeitarbeit kriegt es nicht mit und Du hast deinen Urlaub.
Andernfalls - wie bereits genannt - einfach zum Doc gehen und Dir für den Tag einen gelben Schein holen, ist zwar nicht die feine Art aber das was deine Zeitarbeit da macht ist moralisch gesehen wesentlich drastischer!
xpower ashx
Rear Admiral
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Wir haben auch den einen oder anderen Zeitarbeiter in der Firma und auch Bekannter aus der benachbarten Abteilung hatte ein ähnliches Problem. Wenn Du mit deinem Vorgesetzten bei Deinem Einsatzort einigermaßen gut klar kommst schlag ihnen vor, dass Du an einem Tag deines - von der ZA gewährten Urlaubs - arbeiten kommst und dafür an dem anderen Tag der Arbeit fern bleibst - natürlich unter Schilderung des Sachverhalts. Hat bei meinem Kollegen auch ganz gut funktioniert, ist zwar etwas link, aber die Zeitarbeit kriegt es nicht mit und Du hast deinen Urlaub.
Wir haben auch Zeitarbeiter, aber unsere Mitarbeiter haben alle das Herz am rechten Fleck, sprich die würden es vermutlich ähnlich deichseln wie rycii es beschreibt, also einfach mal versuchen
Also zu dem Weihnachtsgeld, das du jetzt zurück zahlen musst, da ist mir eine Story meines Rechtsprofessors eingefallen.
Es gab wohl mal ein paar Studenten, die bei VW gearbeitet haben. VW hat den aus irgendwelchen Gründen zuviel Lohn gezahlt (wie viel das war weiß ich nicht mehr). Die Studenten haben nun gefragt, ob sie es zurück zahlen müssen. Und wie für so vieles im Leben gibt es wohl einen Trick. Wenn sie das Geld nämlich bereits ausgegeben haben (ohne sich zu bereichern), dann konnte VW das Geld nicht zurück verlangen.
Der Trick war also, dass sie für das zuviel gezahlte Geld eine Party gemacht haben, damit hatten sie das Geld ausgegeben, ohne sich direkt zu bereichern und mussten den zuviel gezahlten Lohn nicht zurück zahlen.
Ob diese Geschichte stimmt oder nicht weiß ich leider nicht, ich habe dafür natürlich auch keine Paragraphen bereit, die Geschichte ist zu lange her. Aber wenn du wg. dem Urlaub zum Anwalt gehst, dann würde ich da auch einfach nochmal nachfragen. Lieber ne Party schmeißen, als das Geld der Firma zurückzuzahlen. (aber vermutlich hätte man die Party machen müssen, bevor die Firma das Geld zurück verlangt) Und noch wahrscheinlicher sit, dass die Geschichte nicht so richtig stimmt, aber man weiß ja nie
Es gab wohl mal ein paar Studenten, die bei VW gearbeitet haben. VW hat den aus irgendwelchen Gründen zuviel Lohn gezahlt (wie viel das war weiß ich nicht mehr). Die Studenten haben nun gefragt, ob sie es zurück zahlen müssen. Und wie für so vieles im Leben gibt es wohl einen Trick. Wenn sie das Geld nämlich bereits ausgegeben haben (ohne sich zu bereichern), dann konnte VW das Geld nicht zurück verlangen.
Der Trick war also, dass sie für das zuviel gezahlte Geld eine Party gemacht haben, damit hatten sie das Geld ausgegeben, ohne sich direkt zu bereichern und mussten den zuviel gezahlten Lohn nicht zurück zahlen.
Ob diese Geschichte stimmt oder nicht weiß ich leider nicht, ich habe dafür natürlich auch keine Paragraphen bereit, die Geschichte ist zu lange her. Aber wenn du wg. dem Urlaub zum Anwalt gehst, dann würde ich da auch einfach nochmal nachfragen. Lieber ne Party schmeißen, als das Geld der Firma zurückzuzahlen. (aber vermutlich hätte man die Party machen müssen, bevor die Firma das Geld zurück verlangt) Und noch wahrscheinlicher sit, dass die Geschichte nicht so richtig stimmt, aber man weiß ja nie
Zuletzt bearbeitet:
Taschmahal
Lt. Commander
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Das stimmt, wenn du damit quasi kein Vermögen anhäufst und das Geld schon ausgegeben hast, also Urlaub / Feiern / Veranstaltungen etc. ich kann dir aber jetzt nicht genau sagen, ob VW dann zb trotzdem das Geld von denjenigen zurück verlangen darf, wenn sie so noch liquide sind, oder es nur dann gilt, wenn das Konto auf 0 steht quasi.
Hagen_67
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Hallo devebero!
Ersteinmal mein Beileid für den Verlust eines nahen Angehörigen...
Zu Deiner Frage vorab:
Ich selber bin in leitender Funktion in einer psychiatrischen Klinik im Pflegedienst. Ich leide massiv unter ständigem Personalmangel. Ich verlange von meinen Mitarbeitern ein absolutes Hochmaß an Leistungsbereitschaft, Loyalität und Flexibelität. Die Interessen der Patienten und der Klinik stehen bei mir an erster Stelle.
Sollte ich es mitbekommen das sich einer meiner Mitarbeiter einen "Gelben" genehmigt, hätte der den höchsten Spaß mit mir. Einen Krankenschein nehmen ohne wirklich krank zu sein wäre meines Wissens nach ein Grund für eine Kündigung. Und ich würde alles daran setzen dem Mitarbeiter dieses in aller Deutlichkeit klar zu machen.
Der Mitarbeiter verlangt Geld und ich verlange Leistung. Punkt aus.
Aber jetzt komt die andere Seite.
Ich habe mir meine Mitarbeiter ausgesucht im Vorstellungsgespräch. Ich hatte dann im Rahmen der Probezeit Gelegenheit mich von seinen Kompetenzen und seiner Leistungsbereitschaft zu überzeugen. Und, auch wenn das nicht so sein soll, ich hatte genug Gelegenheit Sympathie und Empathie zu prüfen.
Wenn der Mitarbeiter all diese Hürden genommen hat. Wenn er eingearbeitet wurde.
Dann ist verd... viel Energie geflossen von beiden Seiten.
Ein Mitarbeiter in den soviel Energie geflossen ist versuche ich zu hegen und zu pflegen.
Denn wenn der geht fängt das ganze Spiel mit dem Nächsten von vorne an. Meine Energie...
Als Vertreter der Arbeitgeberseite würde ich mir zuerst eine Frage stellen. Egal ob's der Opa, das eigene Kind oder "nur" ein guter Kumpel war. Ist der Mann arbeitsfähig???
Und mir bliebe nix anderes über als einfach meinem Mitarbeiter zu vertrauen. Er und sonst keiner entscheidet ob er daheim bleibt oder arbeiten kommt.
Wenn der Mitarbeiter mich fragen würde ob er drei Tage zuhause bleiben kann, würde ich fragen ob drei Tage reichen.
Und ich hätte zwei Motive um so zu handeln. Zum ersten die moralische Pflicht "Mensch" zu sein. Und weiter die Pflicht im Sinn der Geschäftsinteressen zu handeln.
Ein Mitarbeiter, der sich wahr genommen fühlt, der sich gut aufgehoben fühlt, ist in der Lage an anderer Stelle weit über seine Grenzen hinaus Leistung zu bringen. Ich binde ihn mit Loyalität an mich.
Ich könnte hier noch so einiges erzählen, was es mit den Kolateralwirkungen auf sich hat.
Recht und Gesetz auf die Weise, wie oben schon öfter zitiert/ geschildert stossen hier an ihre Grenzen.
Ich kann Dir nur den einen Rat geben:
Schau in den Spiegel. Warst Du immer loyal? Hast Du meist gute Leistung gebracht? Warst Du flexibel? Hast Du an andern Stellen auf Deine Ansprüche zu Gunsten der Firma verzichtet?
Wenn Du diese Fragen alle mit ja beantworten kannst - such Dir ne neue Stelle. Und tu dies sehr laut. Es gibt auch unter den Zeitarbeiterfirmen gute die es raus haben mit guten Mitarbeitern gut umzugehen.
Wenn Du die eine oder andere Frage mit nein beantworten musst - sorry, man erntet, was man säht.
Ich hoffe ich konnte Dir ein bisserl bei Deinen nächsten Entscheidungen helfen.
Trotz allem ein besinnliches Weihnachtsfest und einen sanften Rutsch in ein schönes 2012
Hagen
Ersteinmal mein Beileid für den Verlust eines nahen Angehörigen...
Zu Deiner Frage vorab:
Ich selber bin in leitender Funktion in einer psychiatrischen Klinik im Pflegedienst. Ich leide massiv unter ständigem Personalmangel. Ich verlange von meinen Mitarbeitern ein absolutes Hochmaß an Leistungsbereitschaft, Loyalität und Flexibelität. Die Interessen der Patienten und der Klinik stehen bei mir an erster Stelle.
Sollte ich es mitbekommen das sich einer meiner Mitarbeiter einen "Gelben" genehmigt, hätte der den höchsten Spaß mit mir. Einen Krankenschein nehmen ohne wirklich krank zu sein wäre meines Wissens nach ein Grund für eine Kündigung. Und ich würde alles daran setzen dem Mitarbeiter dieses in aller Deutlichkeit klar zu machen.
Der Mitarbeiter verlangt Geld und ich verlange Leistung. Punkt aus.
Aber jetzt komt die andere Seite.
Ich habe mir meine Mitarbeiter ausgesucht im Vorstellungsgespräch. Ich hatte dann im Rahmen der Probezeit Gelegenheit mich von seinen Kompetenzen und seiner Leistungsbereitschaft zu überzeugen. Und, auch wenn das nicht so sein soll, ich hatte genug Gelegenheit Sympathie und Empathie zu prüfen.
Wenn der Mitarbeiter all diese Hürden genommen hat. Wenn er eingearbeitet wurde.
Dann ist verd... viel Energie geflossen von beiden Seiten.
Ein Mitarbeiter in den soviel Energie geflossen ist versuche ich zu hegen und zu pflegen.
Denn wenn der geht fängt das ganze Spiel mit dem Nächsten von vorne an. Meine Energie...
Als Vertreter der Arbeitgeberseite würde ich mir zuerst eine Frage stellen. Egal ob's der Opa, das eigene Kind oder "nur" ein guter Kumpel war. Ist der Mann arbeitsfähig???
Und mir bliebe nix anderes über als einfach meinem Mitarbeiter zu vertrauen. Er und sonst keiner entscheidet ob er daheim bleibt oder arbeiten kommt.
Wenn der Mitarbeiter mich fragen würde ob er drei Tage zuhause bleiben kann, würde ich fragen ob drei Tage reichen.
Und ich hätte zwei Motive um so zu handeln. Zum ersten die moralische Pflicht "Mensch" zu sein. Und weiter die Pflicht im Sinn der Geschäftsinteressen zu handeln.
Ein Mitarbeiter, der sich wahr genommen fühlt, der sich gut aufgehoben fühlt, ist in der Lage an anderer Stelle weit über seine Grenzen hinaus Leistung zu bringen. Ich binde ihn mit Loyalität an mich.
Ich könnte hier noch so einiges erzählen, was es mit den Kolateralwirkungen auf sich hat.
Recht und Gesetz auf die Weise, wie oben schon öfter zitiert/ geschildert stossen hier an ihre Grenzen.
Ich kann Dir nur den einen Rat geben:
Schau in den Spiegel. Warst Du immer loyal? Hast Du meist gute Leistung gebracht? Warst Du flexibel? Hast Du an andern Stellen auf Deine Ansprüche zu Gunsten der Firma verzichtet?
Wenn Du diese Fragen alle mit ja beantworten kannst - such Dir ne neue Stelle. Und tu dies sehr laut. Es gibt auch unter den Zeitarbeiterfirmen gute die es raus haben mit guten Mitarbeitern gut umzugehen.
Wenn Du die eine oder andere Frage mit nein beantworten musst - sorry, man erntet, was man säht.
Ich hoffe ich konnte Dir ein bisserl bei Deinen nächsten Entscheidungen helfen.
Trotz allem ein besinnliches Weihnachtsfest und einen sanften Rutsch in ein schönes 2012
Hagen
Taschmahal
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@Hagen_67: Sry aber deine Fragen 3 und 4 sind völlig unerlässlich, weil es einfach um etwas geht, was ihm zusteht, ist ja nicht so das er um Extra-Würste bittet, direkter Verwandte = 1 Tag Sonderurlaub aus.
Touch-Knie
Commander
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Man muss nicht krank sein für ein "gelben"... das nennt sich ja auch AU.
S
SpookyFBI
Gast
Es sieht nur etwas komisch aus, wenn man für einen Tag (egal was war/ist) frei haben wollte, den Tag nicht bekommt und dann mit ner AU wedelt...
Hagen_67
Commodore
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Taschmahal schrieb:@Hagen_67: Sry aber deine Fragen 3 und 4 sind völlig unerlässlich, weil es einfach um etwas geht, was ihm zusteht, ist ja nicht so das er um Extra-Würste bittet, direkter Verwandte = 1 Tag Sonderurlaub aus.
Eben genau darum geht es mir ja auch.
Aber wenn man sich bestimmte Fragen stellt - eben ob man selber immer gute Leistung bringt, etc. und diese mit "Ja" beantworten kann, geht man schon ganz anders an die Sache ran.
Ich anstelle von devebero würde mich schleunigst nach einer anderen stelle umsehen. Ich bringe immer meine mir mögliche Leistung und die schwankt immer zwischen 80 und 120%.
Wenn ich mit meinem Arbeitgeber in eine solche Diskussion gehen müsste, würde ich meine Segel dort schnellstens streichen.
Ich möchte meine Leistung erbringen, dafür entsprechend entlohnt werden. Und das in Form von Geld, Annerkennung und Loyalität. Die beiden letzten Punkte sind m.E. nicht gegeben, wenn ich mit meinem Arbeitgeber um eigentlich selbsverständliche Rechte (egal ob gesetzlich oder "nur" moralisch) kämpfen muss.
Das mit dem "Gelben" ist wirklich so eine Sache. "Krank" feiern geht einfach nicht. Allerdings ist ein Mensch in akuter Trauer u.U. nicht arbeitsfähig.
Wie gesagt, bei mir müsste kein Mitarbeiter ankommen und mir dies beweisen, wenn er ansonsten zuverlässig ist. Ich würde ihn unisono als arbeitsunfähig einstufen. Er müsste mir, wenn er es so wollte "beweisen" das er arbeiten kommen kann. Denn, und das steht noch über allen tariflichen Regelungen, habe ich eine "Fürsorgepflicht" als Arbeitgeber, oder dessen Vertreter.
Heisst, wenn es mir den Anschein macht, das es einem Mitarbeiter nicht gut geht, habe ich mich ungeachtet von gelben Scheinen, o.ä. von seiner Einsatzfähigkeit zu überzeugen.
Ich hatte vor längerer Zeit den Fall einer Trennung eines Mitarbeiters. Kein gelber Schein, kein Krank im eigentlichen Sinne. Aber der Gute war so von der Rolle, das ich ihm sagte "...so, und für Dich ist hier heute Schluss. ..." und nach hause schickte. Wie man das dann letztendlich abrechnet, ob als krank, Sonderurlaub, oder sonstiges ist dann später nochmal ein anderes Thema.
Wenn man "nur" auf geltendes Recht und Rechtssprechung pocht begibt man sich auf ein sehr glattes Eis. Das hier auszuführen wäre zu ausufernd (welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer, welche der Arbeitgeber...)
Zuletzt bearbeitet:
Taschmahal
Lt. Commander
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Okay dann hab ich es falsch ausgelegt.
chunk
Lt. Junior Grade
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ok, ich muss mich hier jetzt zu Wort melden und hoffe nicht gleich in der Luft zerrissen zu werden.
Ich bin selber seit knapp 4 Jahren als Personaldisponent in einem Zeitarbeitsunternehmen tätig und da wir selber auch dem IGZ angehören, kenne ich mich mit diesem Tarifwerk sehr gut aus.
Zu aller Erst mein Beileid zu deinem Verlust. Nun zu deinen Fragen.
Leider ist es tastächlich so das das IGZ-Tarifwerk hier keine Freistellung vorsieht.
Hierzu bitte §5 Abschnitt 2 des IGZ-Manteltarifwerks lesen:
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/pdf/Elkat/Tarifvertrag2010-2013/elkat.swf
Das dir für diesen Tag kein normaler Urlaub gewährt wird, ist allerdings nicht korrekt.
Dir stehen monatlich vom Zeitkonto 2 Tage frei zur Verfügung, siehe hierzu §3 Abschnitt 2.1
Diese 2 freien Tage monatlich dürfen vom Arbeitgeber nur aus DRINGENDEN betrieblichen Gründen untersagt werden und diese "Dringlichkeit" zu beweisen, ist für deinen Arbeitgeber schier unmöglich.
Ich gebe dir jetzt folgenden Rat:
Du schickst einen Brief per Einschreiben mit dem Antrag auf Ausgleich vom Freizeitguthaben.
Verweist in diesem Schreiben auf den Paragraphen 3.2.1 des IGZ-Manteltarifwerks und schaust mal was die Firma darauf antwortet
Solltest du noch weitere Fragen haben, kannst du mich gerne jederzeit per PN kontaktieren.
Ich finde es selber eine Frechheit was dein Arbeitgeber da abzieht
Ich bin selber seit knapp 4 Jahren als Personaldisponent in einem Zeitarbeitsunternehmen tätig und da wir selber auch dem IGZ angehören, kenne ich mich mit diesem Tarifwerk sehr gut aus.
Zu aller Erst mein Beileid zu deinem Verlust. Nun zu deinen Fragen.
Leider ist es tastächlich so das das IGZ-Tarifwerk hier keine Freistellung vorsieht.
Hierzu bitte §5 Abschnitt 2 des IGZ-Manteltarifwerks lesen:
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/pdf/Elkat/Tarifvertrag2010-2013/elkat.swf
Das dir für diesen Tag kein normaler Urlaub gewährt wird, ist allerdings nicht korrekt.
Dir stehen monatlich vom Zeitkonto 2 Tage frei zur Verfügung, siehe hierzu §3 Abschnitt 2.1
Diese 2 freien Tage monatlich dürfen vom Arbeitgeber nur aus DRINGENDEN betrieblichen Gründen untersagt werden und diese "Dringlichkeit" zu beweisen, ist für deinen Arbeitgeber schier unmöglich.
Ich gebe dir jetzt folgenden Rat:
Du schickst einen Brief per Einschreiben mit dem Antrag auf Ausgleich vom Freizeitguthaben.
Verweist in diesem Schreiben auf den Paragraphen 3.2.1 des IGZ-Manteltarifwerks und schaust mal was die Firma darauf antwortet
Solltest du noch weitere Fragen haben, kannst du mich gerne jederzeit per PN kontaktieren.
Ich finde es selber eine Frechheit was dein Arbeitgeber da abzieht