Zeitarbeits Hotelkosten rückerstattung

lordfritte

Lieutenant
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Hallo, ich bin an eine Zeitarbeitsfirma geraten, die haben mich von Köln nach Neu-Isenburg geschickt, ein Hotel für 4 Wochen wurde mich gestellt.
Die Arbeit gefällt mir nun überhaupt nicht, laut Vertrag habe ich in den ersten 4 Wochen eine Kündigungsfrist von 2 Tagen, davon möchte ich nun Gebrauch machen.
Aber die Zeitarbeitsfirma stellt sich, verständlicher Weise, wegen den Hotelkosten dagegen. Aber hat die Firma nicht die Möglichkeit, sich die Kosten, der nichts genutzt Tage, von Hotel zurück erstatten zu lassen?

EDIT: Ich habe noch was im Vertrag gefunden:
Das Arbeitsverhältnis wird gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) befristet abgeschlossen. Es beginnt am 16.09.2011 und endet am 15.09.2013, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Auch während der Befristung kann der Angestelltenvertrag beiderseits mit den Fristen gemäß nachstehender Ziffer 3) gekündigt werden.

Bedeutet das ich kann ohne Frist von heute auf Morgen kündigen?

Warum aber dann dieser Absatz:
Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum Ablauf des sechsten Monats des Beschäftigungsverhältnisses 2 Wochen.
Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin, es bedarf keiner Kündigung zum Beenden des Arbeitsverhältniss weil am 15.9.2013 das Verhältniss ausläuft. Vorzeitiges beenden des Arbeitsverhältniss, muss selbstverständlich durch eine Kündigung erfolgen. Du hast, so verstehe ich das, 2 tage Kündigungsfrist.

Ob die Zeitarbeitsfirma das Geld zurückbekommt oder jemand anderen dahinschickt ist nicht dein Bier.
 
Bedeutet das ich kann ohne Frist von heute auf Morgen kündigen?

Nein!
Steht doch ganz deutlich da, der Vertrag wird nur nicht einfach verlängert am 15.09.2013
Die normale Kündigungsfrist ist laut Deinem Vertrag unter Punkt 3 näher erläutert.

einer Frist von zwei Arbeitstagen gekündigt werden

Kündige mit einer Frst von 2 Tagen und gut.
Die dürfen Dich nicht zwingen da zu bleiben, mit dem Argument: Wir haben extra ein Hotelzimmer für Sie gebucht.
Die Firma muss damit rechnen dass jemand in seiner Probezeit kündigt!
Wie -Castiel- schon sagt, es ist nicht Dein Bier was mit den Kosten ist :)
 
Ich danke euch :) mir fällt ein Stein vom Herzen, mir gefällt es hier echt nicht..
Also vielen Dank!
 
Das wichtigste ist ja schon gesagt,

kündigen kannst du immer. Es kann dich ja keiner zwingen da zu bleiben.

ABER, wenn du kündigst bedenke den Anspruch auf Arbeitslosengeld, welche Ausgangssituation liegt vor ? Warst du vorher Arbeitslos, ALGII Empfänger ? Falls ja sprich auch mit deinem Sachbearbeiter das und warum du kündigen willst. Eine Kündigung deinerseits ist immer selbstverschuldete Arbeitslosigkeit und kann Kürzungen / Sperrungen hervorrufen.

Ansonsten

Vertragsbeginn 16.09.2011
19.09 -14.10 (erste 4 Wochen)
Du Kündigst, muss noch 2 Tage zur Arbeit gehen (oder dich krank melden :p)
und dann war es das.

BEACHTE aber, hast du für irgendetwas unterschrieben das dich zB verpflichtet
in diesem Ausfall für die Hotelkosten aufzukommen ? Wenn nein. Nicht dein Problem.
 
Wenn du so wichtig für die Firma bist, das die das leerstehende Hotelzimmer nicht 1-2 Tage später mit nem anderen Mitarbeiter füllen können, dann würde ich an deiner Stelle evtl. anstatt zu kündigen erstmal mehr Geld für die Arbeit verlangen. Kündigen kannst du dann immer noch.
 
Aber daran denken, die zwei Tage fangen erst mit Abgabe der Schriftlichen Kündigung an. Und im Bezug auf Schadenersatz brauchst du dir erst einmal keine Sorgen machen. Zumindest solange du die Kündigungsfrist einhalten tust und während dieser Zeit deine Arbeitskraft normal zur Verfügung stellst. Sollte doch was kommen, insbesondere wenn Sie es gleich vom Lohn abziehen, dann gehe umgehend zum Arbeitsgericht. Das ist wichtig. Die Verjährungsfristen beim Arbeitsgericht sind meistens sehr kurz so das meine keine Zeit verlieren sollte.

Die Sperre beim Arbeitsamt die dich bei eigener Kündigung erwartet ist dann wieder eine andere Sache.


Und beim Tipp mit dem Krankschreiben würde ich vorsichtig sein. Denn, was viele nicht wissen, zum Glück auch viele Arbeitgeber, ist, das dein Arbeitgeber über die Krankenkasse und deren Medizinischen Dienst deine Krankschreibung überprüfen lassen kann.

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung

§ 275 Begutachtung und Beratung

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Der Arbeitgeber kann verlangen, daß die Krankenkassen eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt.
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