Zeugenfragebogen: Beweismittel nicht ausgefüllt

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Unereichbar

Lt. Junior Grade
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Hallo!



Ich habe heute Post bekommen. Meinem Motorrad (wohl mit mir drauf :) ) wird vorgeworfen innerorts 21 KM/h zu schnell gewesen zu sein und ich möchte bitte die Personalien des Fahrers mitteilen.


Nur ist etwas weiter unten nur folgendes:

Beweismittel: (hier steht nichts drinne!!!!!!)
Zeuge: OPB Neuschäfer, Ort, Filmnummer: 26xxxxx_x


Was kann ich tun? Ist nun die "Anklage" ungültig?
 
Ist nicht der Zeuge Beweis genug?
Außerdem steht da unter Zeuge ja Film...... das reicht bestimmt aus.


MFG Jonas
 
Das wird dich voraussichtlich 80 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Hast du bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
 
hey, ich heisse auch Jonas ;)
Aber da muss es doch bestimmt einen Trick geben.
 
Ich hab hier auch noch sowas rumliegen..

Da gibts bei mir kein Zeugen, nur Anzeigenerstatter und Beweismittel, wo bei mir dann halt das mit der Kamera steht..

Aber der Film sollte Beweismittel genug sein ;)
 
stell die 80€ schonmal zur Seite und freu dich auf nen Punkt in Flensburg - der "Zeuge" dürfte nen Polizist mit durchlaufendem Videoband (inkl. Messung) sein...
 
also wenn du sowas bekommst, dann ist das in der Regel schon begründet;)
Aber steht da nicht eine Telefonnummer oder so? Ich würde da dann einfach nochmal nachfragen, denn du hast Einsicht in die Beweise. Ohne Bild oder was auch immer, was du nicht zu sehen bekommen hast, können die dir nichts. Wenn sie dir das gezeigt haben, ist das natürlich eine andere Sache. Die tragen die Beweislast zu dem Zeitpunkt.
 
Der Zeuge mitsamt Film ist das Beweismittel ;)

Schick den Wisch zurück, warte auf den Bußgeldbescheid, zahl das Bußgeld und lern draus :p
80 € + 1 Punkt

Wenn du in der Probezeit bist kommt noch eine Verlängerung eben dieser um 2 Jahre und ein Aufbauseminar hinzu. Davon ab geschieht es dir ganz recht. 21 zu schnell INNERORTS? Und davon wurde die Toleranz ja schon abgezogen. Naja... hoffentlich lernst du draus.
 
21 km/h mehr innerorts gemessen = 30 mehr aufm Tacho.

Du wirst schon wissen was du tust... denk trotzdem an deine Angehörigen, Freunde etc... die könnten evtl. "etwas" traurig sein, wenn dir aufgrund eines Unfalls mit erhöhter Geschwindigkeit etwas zustösst. :rolleyes:

Aber was red ich, muss ja eh immer erst was passieren, damit es (sofern noch am Leben) ins Gehirn vordringt.

</Gutmenschmode>
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein,

der Zeuge ist nicht genug. Er wird ja wohl einen Helm aufgesetzt haben.

Prinzipiell kannst Du stumpf leugnen, da eine Identifizierung durch den Helm eher unwahrscheinlich ist. Könnte ja theoretisch jeder Andere gewesen sein. Allerdings besteht dann die akute Gefahr ein Fahrtenbuch aufgedrückt zu bekommen. Ist also abzuwägen, was schwerer wiegt.

Das Recht auf Einsicht in die Akte inkl. des Beweismaterials hat, soweit ich weiss, nur dein Anwalt. Möglich ist es aber trotzdem meist auch so, die Ordnungshüter wollen die Sache ja auch schnell vom Tisch kriegen.

LG Spam23

Nachtrag:
Das mit der Halterhaftung ist rechtlich umstritten. Wie es aktuell gehandhabt wird weiss ich allerdings nicht. Meines Wissens nach bekommen die Halter aber stattdessen dann schnell mal die Pflicht zum Fahrtenbuch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kenne das auch nur so wie spam23.

Man kann sich zwar dumm stellen und behaupten, dass man das Motorrad jmd. geliehen hat und sich nicht mehr erinnert wer das genau war, weil es mehrfach in dem Zeitraum verliehen wurde.

Allerdings kann das mit dem Fahrtenbuch dann sehr schnell passieren, sodass der "Trick" kein zweites Mal funktioniert und du zusätzliche Dokumentationsarbeit hast.
 
Einsicht in die Beweise hast du nur, wenn du es auf ein Gerichtsverfahren anlegst. (dann hast du aber sämtliche Möglichkeiten inklusive Einspruch)
--> zusätzliche Kosten

Aber ich verstehe dich schon. Mit dem Motorrad reicht eine kurze Unachtsamkeit aus und man ist 30km/h zu schnell.
 
Naja.

Das ist dann wohl kein "Polizei-Film", sondern eine Geschwindigkeitsmessung, die vom Landkreis gemacht wurde.

Da es in Deutschland noch keine Halterverantwortlichkeit bei Ordungswidrigkeiten im Geschwindigkeitsbereich gibt, müsstest Du natürlich garnix dazu sagen, da Du ja als ggf. Betroffener keinerlei Angaben machen musst, die Dich selbst belasten und der Landkreis es DIR nachweisen muss.

Gerade bei Motorrädern passiert es häufiger, dass man selber nix zahlen muss, ABER:

1.
Es kann durchaus passieren, dass das Verfahren bei Verweigerung der Angaben/ Abstreiten des Vorwurfes vor das örtlich zuständige Amtsgericht geht und der nette Richter Dich auffordert, zum Termin Deine Motorradkleidung und den Helm mitzubringen. Wenn der Richter Dir nicht glaubt, wird es teuer. Und das Gesicht kann man manchmal durchaus auch auf dem Foto mit Helm erkennen. Hierbei wäre es natürlich interessant, wie das Foto gemacht wurde. Existiert denn überhaupt auch eine zusätzliche Frontaufnahme? Messungen werden normalerweise von vorne durchgeführt und dabei der Fahrer+Kennzeichen fotografiert.

Im Falle des Motorrades kann ich mir vorstellen, dass Messung+Foto von vorne gemacht wurden und der Messbeamte/-angestellte das Kennzeichen dann von hinten abgelesen hat.

2.
Der Landkreis an sich ist ein sparsames Wesen und versucht natürlich, die Kosten des Gerichts für den Fall der Niederlage zu sparen und bedient sich deshalb weitaus häufiger folgendes Mittelchens:

Fahrtenbuch für den Halter.

Das nervt und kann teuer werden, sollte für den Fall einer Überprüfung die Fahrten nicht korrekt eingetragen sein.

edit: ich schreibe zu langsam, angefangen habe ich nach Post #10 ^^
 
Rosa Drache schrieb:
21 km/h mehr innerorts gemessen = 30 mehr aufm Tacho.

Du wirst schon wissen was du tust... denk trotzdem an deine Angehörigen, Freunde etc... die könnten evtl. "etwas" traurig sein, wenn dir aufgrund eines Unfalls mit erhöhter Geschwindigkeit etwas zustösst. :rolleyes:

Aber was red ich, muss ja eh immer erst was passieren, damit es (sofern noch am Leben) ins Gehirn vordringt.

</Gutmenschmode>

Nein! Mein Tacho geht sehr genau. Erst bei 160 KM/h sind es real 155 KM/h (selbst Gemessen).

Ich weiss was ich tue. Aber da ich auf einer schönen Landstrasse zügig fahre (normalerweise max. 110 KM/h) kann es mal passieren dass man zu schnell in einen Ort fährt wenn man bei dem Ortschild das Gas wegnimmt. Das ich immer 100% richtig fahre will ich nicht sagen. Jedoch setzte ich nicht bewußt mein Leben aufs Spiel.
 
Unereichbar schrieb:
hey, ich heisse auch Jonas ;)
Aber da muss es doch bestimmt einen Trick geben.

Wenn du jemanden gut kennst, der sich das zutraut und noch nicht strafmündig ist, dann lasse doch ihn gefahren sein. ;)
 
quityper schrieb:
Wenn du jemanden gut kennst, der sich das zutraut und noch nicht strafmündig ist, dann lasse doch ihn gefahren sein. ;)


*räusper*

Im Gegensatz zum Geschwindigkeitsverstoß würden wir uns hier dann jedoch im Straftatbestand des "Fahren ohne Fahrerlaubnis" bewegen und hier gibt es sehr wohl eine Halterverantwortlichkeit. Das würde ich dann eher nicht empfehlen. ;)

Nur weil jemand das 14 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, heisst das nicht, dass das Verfahren nicht eingeleitet wird. Der Bekannte würde dann ggf. zwar nicht verurteilt werden, aber danach klopft man dann bei Dir als Halter an. :freaky:


(Mal ganz davon abgesehen, dass man dann indirekt zusätzlich auch noch den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat begehen würde...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber genau so gehen kriminelle vor, die sich der Verantwortung entziehen wollen.
 
Warum nicht einfach das Bußgeld bezahlen und gut ist?

Du hast einen Fehler gemacht, steh' dafür gerade. Es ist ja nicht so, als würden sie Dir die Gashand abhacken. :p
 
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