Zimmer in Mietswohnung zischen 6 und 8 Uhr nicht betreten

Premium_Bob

Lt. Junior Grade
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Juli 2016
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Guten Morgen zusammen,

Wir haben grad bissi Stress mit der Nachbarin unter uns im Altbau (Knarzende Böden, Hellhörig usw). Sie fühlt sich zu unterschiedlichen Zeiten von uns gestört. Als Hauptärgernis gab sie Lärmbelästigung wegen "Trampeln" unseres 8-Jährigen früh zwischen 6 und 8 an. (Vorher wars mal der TV...jetzt das Kind). Unser Wohnzimmer ist über ihrem Schlafzimmer.
Gestern kam ein Brief vom Vermieter, in dem als "Vorschlag" drin steht, dass wir unser Wohnzimmer von 6-8 Uhr früh nicht betreten sollen. Da musst ich schon 2x schlucken als ich das gelesen habe. Momentan ist es nur ein Vorschlag, aber das kann sich ja durchaus mal ändern. Ich habe noch nie gehört, das man Mietern einer üblich genutzten Mietsache das zeitweise das Betreten einzelner Räume untersagen kann. Ist sowas tatsächlich möglich?
 
Premium_Bob schrieb:
Ist sowas tatsächlich möglich?
Darüber entscheidet im Zweifel immer ein Gericht, aber es würde mich wundern wenn es zu so einer Entscheidung kommen würde.
 
Eure Nachbarin wird halt mit mietkürzung beim Vermieter aufgeschlagen sein, jetzt sieht er sich genötigt was zu machen.

Grundlegend würde ich drauf wetten das die Nutzung des Raums Pauschal nicht verboten werden kann. Allgemein kann er natürlich um Rücksicht auf den Mitmieter hinweisen.

Aus eigener Erfahrung ist Lärm immer so ne Ding. Nur weil man etwas als störend empfindet muss das noch lange nicht über Grenzwerten liegen. Wer stille liebt sollte aber auch einfach nicht in einen Altbau ziehen :x !

Am Ende ist es hier vermutlich wie so oft, will man Ruhe und Frieden umziehen!
 
Genauso wie sich Anwohner einer Hauptverkehrsstraße über den Verkehr beschweren, beschweren sich Bewohner einer hellhörigen Altbauwohnung über den lauten Nachbarn - auch trotz der Tatsache, in vollem Bewusstsein dort hin- oder eingezogen zu sein ;)

Dieser Vorschlag deines Vermieters ist ja schon Realsatire. Würde ich nicht drauf eingehen. Was ich machen würde, dafür zu sorgen, dass mein Kleiner wenn möglich zu dieser frühen Stunde etwas besser darauf achtet, nicht zu trampeln (sofern er das tatsächlich tun sollte, was du ja verneinst). Ansonsten muss deine Nachbarin eben ganz einfach damit leben, dass du deine Mietsache bedarfsgerecht benutzt und einsehen, dass es ihre eigene Entscheidung war, in eine solche Wohnung zu ziehen. Ich habe auch mal eine solche Wohnung bewohnt - weiß daher also Bescheid. Meine damaligen Nachbarn über mir haben nicht getrampelt, aber wenn sie zu Hause waren, hörte ich das - permanent. Ich durfte daher spätestens abends am 10 den Subwoofer im Wohnzimmer deaktivieren. Ist in solchen Häusern völlig üblich.
 
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Dem Vermieter freundlich zurückschreiben, dass Ihr den Vorschlag als Frechheit anseht und er sich doch besser überlegen sollte, ob ihm der Shitstorm recht wäre, wenn Ihr die Öffentlichkeit darüber informiert wie KINDERFEINDLICH er eingestellt ist.
 
Damit erreicht man ganz bestimmt sein Ziel....
 
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ich würde antworten, das wenn ihr ein Zwölftel der Zeit eines Tages die Wohnung nicht komplett nutzen könnt, das ihr dann auch für die Zeit von 6-8 keine Miete zahlt ^^
 
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ähm Kinderlärm ist nach der deutschen Rechtsprechung zu ertragen. Also wenn der Vermieter was will, soller er die Dame drauf hinweisen und im Falle muss sie den Lärm nachweisen, nicht du, das du leise bist. Und Mietkürzungen wegen Kinderlärm um die Zeit ohne Nachweis? Glaube ich kaum...
PS: Vorschlag als nicht umsetzbar ablehnen und Vorschlag, die Dame möge sich doch Oropax besorgen.
 
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ja, Kinderlärm ist zu ertragen, aber auch nur zu "normalen" Uhrzeiten. Und bis jetzt ist das ja nur ein Vorschlag um irgendwie den Streit nicht weiter ausarten zu lassen.

Und wenn es sich ohne großen Aufwand / Einschränkungen umsetzten lässt, warum nicht.
 
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Geht in eurem Bundesland/Gemeinde die Nachtruhe bis 6 oder 7 Uhr? Wenn bis 6 Uhr, muss die Frau quasi jeden normalen Lärm ab 6 Uhr ertragen. Wenn bis 7 Uhr wäre wohl der Grad der Lärmbelästigung entscheident. Wenn dein Kind sich einfach nur normal bewegt und nicht ständig hin- und herspringt bist du auf der sicheren Seite. "Kinderlärm" ist wie angsprochen aber sowieso nochmal etwas anderes. Zum Vorschlag deines Vermieters: völlig absurd. Notfalls wende dich an den Mieterbund.
 
Habe gerade mit dem Vermieter telefoniert. Ist gottseidank eine große Baugenossenschaft in Nürnberg und die haben für solche Fälle spezielles Personal. Rechtlich bin ich auch der sicheren Seite hat er gesagt, da ich die Wohnung üblich nutze und ab 6 Uhr überall Kinder aufstehen und das zu ertragen ist. Ja der Altbau ist besonders hellhöhrig bei uns...kann man nicht ändern. Der Brief war ein Vorschlag, mehr nicht (hab ich auch erstmal so aufgefasst), aber da wir in der Küche keine Sitzgelegenheit aufstellen können, muss der der Esszimmertisch im Wohnzimmer genutzt werden.
Falls sich die Nachbarn erneut beschweren, soll ich nicht weiter drauf einsteigen sondern an die Schlichtungsstelle verweisen. Die kümmern sich weiter darum.
 
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Eventuell könnte ihr "Trampeln" und Rennen trotzdem reduzieren. Eventuell auch keine Straßenschuhe tragen und Teppiche auslegen.
 
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Die Wohnung ist aber nur bis zu einem gewissen Punkt ein Ersatz für Spielplätze und Garten. Auch wenn insbesondere Kinder sehr weite Rechte haben, so müssen vermeidbare Geräusche reduziert werden. Das geht beispielsweise über (dicke) Teppiche oder das recht übliche Verbot von Rennen in der Wohnung.

Wir hatten das früher auch in einer Mietwohnung mit sehr schwierigem Klientel.
 
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Klar ... extra dicke teppiche kaufen und überall dort verlegen wo die kinder evtl. rumlaufen. Das rumrennen in der wohnung komplett verbieten und das spielen würde ich auch grundsätzlich verbieten. Ach was, den kinder am besten gleich das kind sein verbieten oder ins heim schicken, weil die nachbarin in eine altbau und somit hellhörige wohnung zieht und damit nicht gerechnet hat. Sorry aber soll ich mich tot lachen?!
 
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Gajel schrieb:
[...]Sorry aber soll ich mich tot lachen?!

Nein, aber dir darüber klar werden, dass es kein schwarz/weiß gibt und ein Kompromiss in beidseitigem Interesse ist.

Weder geht es darum etwas komplett zu verbieten, noch darum, eine Wohnung insgesamt umzugestalten. Es geht um das finden von vernünftigen Kompromissen mit Inhalten, die beide Parteien nicht übermäßig benachteiligen und die womöglich auch halbwegs bequem in den Alltag eingepflegt werden können.


Es ist auch erstaunlich, wie viele juristisch einwandfreie Druckmittel man in Deutschland aufbauen kann. Wenn man möchte. Das hilft am Ende als beiden Parteien nur bedingt weiter.
 
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Ich bin auch für Kompromisslösungen, allerdings würde ich dann auch wissen wollen, wer wirklich in welchem Maße benachteiligt wird. Das würde bedeuten, dass ich mir gerne mal die angebliche Lärmbelästigung anhören würde. Ist doch ganz einfach: einer geht zur Nachbarin in die Wohnung, der andere spielt mit dem Kind im darüberliegenden Raum. Das setzt natürlich voraus, dass der Nachbar einen auch in die Wohnung lassen will - und da fängt's mit den Kompromissen auch schon an. Es könnte ja sein, dass der Nachbar einfach überempfindlich oder streitlustig ist und gar kein Interesse an einer Lösung hat - außer Auszug. Solche Mieter gibt's leider. Hauptsache Krawall! Das könnte dazu führen, dass der einzige, der tatsächlich benachteiligt und belästigt wird, der vermeintliche Täter ist - Komprisslösung sähe für mich dann so aus, dass das vermeintliche Opfer auszieht - also der vermeintlich belästigte Nachbar. Aber ich hoffe, dass es soweit nicht kommen wird.
 
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Mein Gegenvorschlag wäre, dass man zwischen 6 und 8 Uhr nicht im Schlafzimmer schlafen möge. Dann wird auch keiner gestört :)
 
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Gajel schrieb:
Sorry aber soll ich mich tot lachen?!

Nein, aber wie wäre es, wenn man ein ganz klein wegig Rücksichtnahme übt?
Und das selbst dann, wenn man rechtlich gesehen nicht dazu gezwungen werden kann.

Natürlich sollen Kinder Kinder sein dürfen. Wenn sie zu besagten Zeiten jedoch anfangen zu toben, kann man das als Elternteil auch unterbinden. Soviel Rücksichtnahme darf es schon sein. Es geht ja nicht um den ganzen Tag, sondern um 2 Stunden am Morgen.
 
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