-NachtschatteN-
Lt. Commander
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Und diese Aussage wird durch welche Urteile/Gesetze belegt?
Was willst Du da mit Gesetzen? Möchtest Du unsere sowieso schon "zugemüllten" Gesetzesbücher mit zig Vorgaben zu Garantieansprüchen fluten?
Es ist doch alles GLASKLAR:
Der Käufer akzeptiert beim Kauf die Garantiebedingungen des Herstellers genauso wie die AGB's des Verkäufers.
Auszug aus der ATI-Garantieerklärung:
"Sollte das Produkt nach Ansicht von ATI TECHNOLOGIES INC. innerhalb des Garantiezeitraums eine Fehlfunktion aufweisen, wird ATI Technologies Inc. das Produkt nach eigener Wahl reparieren oder durch ein entsprechendes Produkt ersetzen. Ersetzte Teile gehen in den Besitz von ATI Technologies Inc. über. Diese Garantie gilt nicht für Software, die mit einem Produkt geliefert wurde oder für Produkte, die durch einen Unfall, durch Mißbrauch, unsachgemäße Bedienung, falsche Installation, Mißachtung der Spezifikationen und Anleitungen, Naturkatastrophen oder persönliche Unglücksfälle oder durch unsachgemäße Veränderungen, Reparaturen oder Modifikationen beschädigt wurden."
Damit ist doch alles gesagt. In Bezug auf dieses teilweise mitgelieferten OC-Tools kann es zu einer individuellen Regelung kommen, die aber vor dem Setup bzw. in der Hilfe des jeweiligen Programms dargelegt wird. Wie schon erwähnt, haftet z.B. Asus auf keine Defekte, die aus der Nutzung von "Smart Doctor" resultieren.