Zwangsläufiger Garantieverlust beim Graka oc?

Und diese Aussage wird durch welche Urteile/Gesetze belegt?

Was willst Du da mit Gesetzen? Möchtest Du unsere sowieso schon "zugemüllten" Gesetzesbücher mit zig Vorgaben zu Garantieansprüchen fluten? ;)

Es ist doch alles GLASKLAR:

Der Käufer akzeptiert beim Kauf die Garantiebedingungen des Herstellers genauso wie die AGB's des Verkäufers.

Auszug aus der ATI-Garantieerklärung:

"Sollte das Produkt nach Ansicht von ATI TECHNOLOGIES INC. innerhalb des Garantiezeitraums eine Fehlfunktion aufweisen, wird ATI Technologies Inc. das Produkt nach eigener Wahl reparieren oder durch ein entsprechendes Produkt ersetzen. Ersetzte Teile gehen in den Besitz von ATI Technologies Inc. über. Diese Garantie gilt nicht für Software, die mit einem Produkt geliefert wurde oder für Produkte, die durch einen Unfall, durch Mißbrauch, unsachgemäße Bedienung, falsche Installation, Mißachtung der Spezifikationen und Anleitungen, Naturkatastrophen oder persönliche Unglücksfälle oder durch unsachgemäße Veränderungen, Reparaturen oder Modifikationen beschädigt wurden."

Damit ist doch alles gesagt. In Bezug auf dieses teilweise mitgelieferten OC-Tools kann es zu einer individuellen Regelung kommen, die aber vor dem Setup bzw. in der Hilfe des jeweiligen Programms dargelegt wird. Wie schon erwähnt, haftet z.B. Asus auf keine Defekte, die aus der Nutzung von "Smart Doctor" resultieren.
 
Ok, wenn die das in die AGB schreiben muß das ja auch absolut rechtens sein. Weil die AGB sind ja absolut bindend......

Jup, und genau da ist der Hacken, wenn die AGB eine Klausel enthalten, die den Verbraucher benachteiligen kann diese Klausel unwirksam werden sobald ein Gesetz dem Verbraucher mehr Rechte zusprechen würde. (So in der ART)

Wenn es so leicht sein würde, dann mach ich auch einen Laden auf und schreib in meine AGB, daß ich immer Recht habe :D

Laut deiner Aussage hätten wohl dann ALLE Besitzer einer Grafikkarte Ihre Garantie verloren, nur durch die Benutzung des Overdrivetools.
 
So habe die lapidare Antwort von MSI: "Es ist schon immer so, dass wenn sie komponenten übertakten ihre Garantie verlieren. Ausserdem steht es auch unsere Homepage" und " Die karte kann natürlich dadurch kaputt gehen. Ausserdem verlieren sie Ihre Garantie, wenn sie die Karte übertakten." :p
Soviel zur Aussage von MSI ich denke aber, das bei einem Rechtsstreit anders ausgehen könnte, da durch schlüssige Handlung den Käufer was anderes sugeriert wurde. :king:

@dope4you genau meine Meinung. Übrigens steht das bei MSI werder im Handbuch noch bei der Sofware noch in den AGB sondern nur auf ihrer Homepage. Demnächst hängt MSI warscheinlich die Nutzungsbedigungen und die AGB´s nur noch an seinen Fabriktoren aus :lol: und der Kunde akzeptiert das, weil "Es ist schon immer so" gewesen!!!
 
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Laut deiner Aussage hätten wohl dann ALLE Besitzer einer Grafikkarte Ihre Garantie verloren, nur durch die Benutzung des Overdrivetools.

Laut meiner Aussage haben alle Benutzer der integrierten OC-Funktion des Smart Doctors ihre Garantie verloren. ;) Man wird aber auch explizit drauf hingewiesen. Habe keine anderen GraKa/Tool-Kombinationen verwendet, daher kann ich zu anderen Herstellern nichts sagen. Wird aber sicher so ähnlich aussehen. Die pissen sich doch nicht selbst ans Bein...
 
@ Dope4you

Ich glaube das ganze kann nur vor Gericht geklärt werden, bzw durch einen Anwalt. Es gibt soviel verschiedene Ansatzpunkte, daß der Laie da keine Chance hat eine Lösung zu finden.

Von mir

Unterm Strich ist der Käufer immer der gearschte.Sollte es keine Lösung geben bleibt eigentlich immer nur eine Wahl, der Anwalt.Dann gehts wieder los kosten,kosten,kosten.Und diese stehen oft in keinster Relation zum Kaufpreis, bzw zum Wert der Karte.

Das meinte ich genau das was du da geschrieben hast.Gibt es keine Lösung für das Problem, bleibt nur der Anwalt, und eventuell das Gericht.Und das sind Kosten (zusätzlich zur gekauften und bemängelten Graka wenn sie im Arsch geht) die oft in keinster Relation zum Kaufpreis stehen.Karte gekauft für 400 €,im Arsch getaktet,Anwalt gehen bla bla bla der schreibt 2-3 Briefe kostenpunkt um die 200 €.Immer noch keine Lösung Gericht.Anwalt hin da 200-400 €.So und nu ? da bist du im Extremfall 800-1000 Teuronen los für vieleicht eine Karte die dir dann ersetzt wird, vorrausgesetzt der hersteller verliert den bösen,bösen Machtkampf aller ich habe Recht und will ne neue Karte.

Unterm Strich dann ein super Schnäppchen für eine Grafikkarte.
 
@$ly.de
Hey wenn du gewinnst musst du garnichts zahlen.
Willst du denn auf dein Recht verzichten?!
 
Jup, und genau da ist der Hacken, wenn die AGB eine Klausel enthalten, die den Verbraucher benachteiligen kann diese Klausel unwirksam werden sobald ein Gesetz dem Verbraucher mehr Rechte zusprechen würde. (So in der ART)

Ist es eine Benachteiligung des Verbrauchers, keine Garantieansprüche auf VORSÄTZLICH außerhalb der Spezifikation betriebene Hardware geltend machen zu können? :confused_alt:
 
@ Tiga1978

Ist eine Chance von 50 zu 50.Und meiner Meinung nach eher ne Chance von 99 zu 1 das du gewinnst.
Takten führt zum Garantieverlust,definitiv.Ob mit Tool oder ohne spielt keine Rolle, ist irgendwie blöd (warum ist das Toll dann dabei) ist aber so.
Und wenn der gute Richter erfährt ( ich denke aber er wird es wissen ;) ) das es generell so ist, mit dem Garantieverlust beim takten, dann musst du ihn schon gaaaanz lieb ansehen, damit du das Eisen noch aus dem Feuer holen kannst um zu gewinnen.
Da dies alles hier aber nur spekulationen sind, werde ich hierzu nix mehr posten.

$ly.de
 
$ly.de schrieb:
.Und das sind Kosten (zusätzlich zur gekauften und bemängelten Graka wenn sie im Arsch geht) die oft in keinster Relation zum Kaufpreis stehen.Karte gekauft für 400 €,im Arsch getaktet,Anwalt gehen bla bla bla der schreibt 2-3 Briefe kostenpunkt um die 200 €.Immer noch keine Lösung Gericht.Anwalt hin da 200-400 €.So und nu ? da bist du im Extremfall 800-1000 Teuronen los für vieleicht eine Karte die dir dann ersetzt wird, vorrausgesetzt der hersteller verliert den bösen,bösen Machtkampf aller ich habe Recht und will ne neue Karte.

Unterm Strich dann ein super Schnäppchen für eine Grafikkarte.

Und hier kommt dann wieder die Rechtsschutzversicherung ins Spiel :) Ich habe mir die Versicherung vor ein paar Jahren zugelegt, weil ich eine teure Anschaffung gemacht habe. Nach 5 Jahren lief der Vertrag aus und ich habe nicht verlängert. Doch vor 8 Monaten hab ich mir wieder eine zugelegt, für genau solche Sachen-Garantieansprüche usw.

Du glaubst garnicht wie es bereits hilft nur mit dem Anwalt zu drohen, oder einen Breif über den Anwalt zu schicken. Besonders in so einen Fall könnte das zur schnellen Regulierung beitragen. Man sollte sich nur vorstellen ein Gericht in Deutschland würde in so einem Fall dem Kunden Recht geben, das würde eine Lawine auslösen. Die Grafikkartenhersteller könnten Ihren Betrieb einstellen. Jeder könnte OC machen und würde dann seine Karte erstattet kriegen.

Auch wenn die Grafikkartenhersteller gerne mit den AGB´s kommen, glaubst du die würden es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Ich tippe eher auf eine aussergerichtliche Einigung.
 
Warum peilt ihr es nicht?

Bei eindeutiger Rechtslage (per definitionem durch: AGB, EULA, Garantiebedingungen) hat der Verbraucher KEINEN Anspruch auf Garantie wenn er OCed hat. Das schließt die Verwendung besagter Tools ein, solange der Hersteller nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt hat. "Dummstellen" wird da wohl auch nix nützen. ;)
 
Das hat doch NIX mit dumm stellen zu tun. Wenn ein Grafikkartenhersteller ein Tool beilegt welches zum erhöhen des Taktes gedacht ist, gleichzeitig aber mit Garantieverlust droht wenn man dieses Tool benutzt ist das doch absolut unlogisch. Das würde etwa so sein als wenn ein Autohersteller einen Geländewagen anbietet, aber sobald du damit abseits der Straße fährst erlischt deine komplette Garantie.

Diese Tools sugerieren dem Kunden eine Möglichkeit die Karte schneller zu machen als andere Karten mit dem gleichen Chip, somit wird eine gewisse Erwartung an die Leistungssteigerung durch das Tool gesetzt. Was mit ein Kaufgrund sein kann. Gleichzeitig wird aber die Garantie entzogen bei Benutzung, was auch nicht gesagt/geschrieben wird bei der installation der Hauseigenen Tools, genausowenig bei der Benutzung des Ati Overdrive. Ich kann nicht dem Kunden eine Mehrleistung sugerieren und diese dann als Anlaß zu nehmen die Garantie zu verwehren.

Wenn diese Tools nicht vom Hersteller angeboten würde die Sache ja klar sein, so ist das ganze aber wohl nicht ganz so klar wie dues hier darstellst.

Edit:

Auch stellen AGB´s nicht unbedingt geltendes Recht dar, nicht alles was in AGB´s steht ist rechtens. Sonst würde ich wie Oben bereits geschrieben mir meine AGB so zurecht schreiben, daß ich immer Recht habe.
 
Wie gesagt kann ich mich bezüglich praktischer Erfahrung einzig und allein auf Asus beziehen.

Die Verwendung dieser Tools ist jedem selbst überlassen. Es sollte auch keinen Kaufgrund darstellen. Außerdem dienen diese Tools ja hauptsächlich der Diagnose bzw. dem Monitoring. Wir beziehen uns ja hier nur auf eine Funktion.

Warum sollte ein Hersteller nicht so ein Tool beilegen? Dass mittlerweile "flächendeckend" übertaktet (mit Garantieverlust) wird, dürfte denen bekannt sein. Warum dann nicht mit einem vom Hersteller mitgelieferten Tool. Ich verstehe jetzt nicht den angeblichen Widerspruch.

Wenn ein GraKa-Hersteller mit Leistungszuwächsen durch ein solchen Programms wirbt, dann sieht das wohl schon anders aus. (aus dem von Dir genannten Grund)

Auch stellen AGB´s nicht unbedingt geltendes Recht dar, nicht alles was in AGB´s steht ist rechtens. Sonst würde ich wie Oben bereits geschrieben mir meine AGB so zurecht schreiben, daß ich immer Recht habe.

Ja, es gibt die sog. "Überraschenden Klauseln" (mit denen der Käufer aufgrund von Unüblichkeit nicht zu rechnen braucht) und die "Unklaren Klauseln" bei denen die Formulierung mehrere Schlüsse zulässt. Ich denke aber, dass die Rechtsabteilungen der großen Hersteller peinlichst genau auf sowas achten werden.
 
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Ich hab mal einen Screenshot von der Verpackung gemacht. für mich geht daraus hervor, das D.O.T ein bestandteil des Produktes ist. Schliesslich wird damit geworben. Und zwar in einem größeren Maße wie für die beigelegte Software (Man schaue sich nur mal die Leistungssteigerung der MSI Karte mit D.O.T an -roter Balken- wahnsinn ;) ). Damit ist doch der Stellenwert des Übertaktungstools der den Käufer sugeriert wird klar. Ob da nicht ein Richter im Streitfall auf Arglistige Täuschung entscheiden würde ? Erst sich einen Wettbewerbsvorteil erschleichen mit einer Maßnahme die nicht durchgeführt werden darf und dann noch nicht einmal darauf hinweisen. Ist ja auch logisch sonst wäre der wettbewerbsvorteil ja auch passe.
Dope4you schrieb:
Das würde etwa so sein als wenn ein Autohersteller einen Geländewagen anbietet, aber sobald du damit abseits der Straße fährst erlischt deine komplette Garantie.
schönes Beispiel :D
 

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Ich glaube ihr verzettelt euch so langsam... :streiten:

Eine Garantie ist eine von einem Hersteller freiwillig angebotene Leistung für ein entsprechendes Produkt. Eine Garantieleistung umfasst bestimmte Bereiche und Eigenschaften eines Produktes bzw. klammert diese aus.
Auch in der Gebrauchsanweisung steht nichts über einen Garantie verlust durch übertakten. Somit müßte der Käufer bei Beschädigung durch oc doch eigentlich noch Garantie haben oder ?!
Es tritt der sogenannte Umkehrschluss ein: Alles was nicht explizit durch die Garantiebestimmung genannt wird, ist auch nicht abgedeckt. Ergo hast kannst Du durch Übertaktungsschäden keine Garantieleistung in Anspruch nehmen. Mal als etwas abwegiges Beispiel: Wenn ich mit einem Hammer auf die Grafikkarte schlage, kann ich auch nicht sagen ich möchte die Garantie in Anspruch nehmen, weil nirgendwo stand, dass die Grafikkarte dadurch kaputtgeht.

Wenn ein Grafikkartenhersteller ein Tool beilegt welches zum erhöhen des Taktes gedacht ist, gleichzeitig aber mit Garantieverlust droht wenn man dieses Tool benutzt ist das doch absolut unlogisch.
Eben nicht. Wo steht denn geschrieben, dass Garantiebestimmungen logisch sein müssen? Von mir aus kann ein Hersteller garantieren, dass deine Grafikkarte niemals von Marsmenschen entführt werden kann, das obliegt allein seinen Vorstellungen. Ebenso kann er ein Übertaktungstool beilegen, aber Übertaktung selber von der Garantie ausschliessen.
Bitte verabschiedet euch bei Gesetzestexten und Vertragswerken von Begriffen wie Logik!

Der Grund, warum Hersteller Übertaktungstools beilegen ist ein viel simplerer: Übertakten ist heutzutage ein Volkssport. Und wenn kein Herstellertool beiliegt, dann wird vom User eben auf ein Third-Party-Tool zurückgegriffen. Im Endeffekt wird also so oder so übertaktet. Um aber nun dennoch mögliche Folgeschäden zu minimieren (und die daraus möglicherweise negative Publicity), legen sie halt "eigene" Tools mit dazu. Die sind dann so gestaltet, dass sich das Risiko beim Übertakten in Grenzen hält. Wer mal so ein Herstellertool mit z.B. Rivatuner vergleicht, weiß was ich meine. Meist beschränkt sich ja so ein Herstellertool auf die zwei Schiebebalken für RAM und GPU-Takt.

Um es also kurz zu fassen: Ist das Übertakten nicht von den Garantiebestimmungen genannt, könnt ihr den lieben langen Tag darüber reden und Anwälte befragen wollen:
Kein Hersteller wird sie euch gewähren.
 
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In diesem Fall würde ich auch sagen, dass MSI die Haftung für eventuelle Schäden übernimmt. Schau doch einfach mal in der Hilfe nach. Da wird sicher was dazu stehen.
 
Bei D.O.T ist eine Übertaktung um 10% erlaubt und ist auch von der Garantie gedeckt! Aber das sind nur 10% und viele übertakten ja auf weit mehr... :)
 
platineye schrieb:
Bei D.O.T ist eine Übertaktung um 10% erlaubt und ist auch von der Garantie gedeckt! Aber das sind nur 10% und viele übertakten ja auf weit mehr... :)

Und wieder die beliebte Frage "WER SAGT DAS"?

Um das dreht sich doch das ganze, ist eine Übertaktung durch ein Herstellertool schädlich für die Garantie? Ist Overdrive das ATI eigene Übertaktungstool schädlich für die Garantie?

Und das die Grafikkartenhersteller diese Tools nur herstellen weil sonst der User auf ein anderes Tool greift, halte ich für etwas abwägig. Den Herstellern könnte es ja WURST sein. Der Grund ist, siehe Verpackung--- WERBUNG. Mit der D.O.T. kann ich 10 % mehr Leistung haben, Mit CoreCell kann ich mein Board um 15 % Übertakten, das sind Aussagen die verkaufsfördernd sind. Das Experttool von Gainward ist ein Kaufgrund, Übertakten auf das Niveau einer besseren Karte. Wenn die Hersteller das nur machen damit der User ja kein Third-Party-Tool verwendet, mußt du mir maL die MSI Packung erklären, sieht für mich eher nach Werbung aus. Glaubst du tatsächlich das die Hersteller extra Tools programmieren nur damit die User keine Third-Party-Tool verwenden? Oder das MSI den CoreCell Chip nur einbaut auf den Boards, damit der User nicht von Hand falsch übertaktet? Der Grund dafür dürfte eher in der Verkaufsfördernden Wirkung liegen.
 
@ Toxid

Dein Beitrag ist mir leider jetzt erst aufgefallen. Absolut Korrekt! :)

@ tiga

Also entweder rekrutiert MSI seine Service-Leute jetzt in der Hilfsschule (ich will damit jetzt keinen Hilfsschüler diskriminieren :D) oder platineye hat Unrecht (was ich allerdings nicht glaube, da dieses Bild der Verpackung doch eindeutige Schlüsse ziehen lässt). Ich würde denen nochmal ne E-Mail schreiben. Du hattest doch D.O.T. erwähnt, nicht?
 
Für alle 'Nichtchinesen' mal sinngemäß übersetzt:

...In niedrigen Auflösungen 3% - 6% Mehrleistung, während in hohen Auflösungen fast 10%-Nettogeschwindigkeitserhöhung zu erreichen waren...

Und man solle daran denken, dass DOT von MSI entwickelt wurde, und solange man MSI-Treiber mit DOT benutzt, ist die Aktion auch durch Garantie seitens MSI abgedeckt.
 
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