Justin_Sane
Admiral
- Registriert
- Mai 2004
- Beiträge
- 8.824
Hallo,
folgende Thematik:
Seit Anfang Februar bin ich aus beruflichen Gründen von zu Hause ausgezogen. Vorher habe ich dort bei meinen Eltern im Haus in der Einliegerwohnung gelebt. Der neue Arbeitsplatz ist jetzt gute 100km von dort entfernt.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich nicht "einfach" die neue Wohnung als Zweitwohnsitz angeben kann, um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen (-> doppelte Haushaltsführung -> Werbungskosten).
Wäre das rechtlich i.O. oder gibt's bei der Sache einen Haken?
folgende Thematik:
Seit Anfang Februar bin ich aus beruflichen Gründen von zu Hause ausgezogen. Vorher habe ich dort bei meinen Eltern im Haus in der Einliegerwohnung gelebt. Der neue Arbeitsplatz ist jetzt gute 100km von dort entfernt.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich nicht "einfach" die neue Wohnung als Zweitwohnsitz angeben kann, um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen (-> doppelte Haushaltsführung -> Werbungskosten).
Wäre das rechtlich i.O. oder gibt's bei der Sache einen Haken?