Zweitwohnsitz - Vorraussetzungen

Justin_Sane

Admiral
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Mai 2004
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Hallo,

folgende Thematik:

Seit Anfang Februar bin ich aus beruflichen Gründen von zu Hause ausgezogen. Vorher habe ich dort bei meinen Eltern im Haus in der Einliegerwohnung gelebt. Der neue Arbeitsplatz ist jetzt gute 100km von dort entfernt.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich nicht "einfach" die neue Wohnung als Zweitwohnsitz angeben kann, um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen (-> doppelte Haushaltsführung -> Werbungskosten).

Wäre das rechtlich i.O. oder gibt's bei der Sache einen Haken?
 
Ob es sich lohnt, hängt ggf. auch von der Zweitwohnsitzsteuer ab, die viele Städte inzw erheben.
Da auf jeden Fall informieren.
 
Den Link kannte ich pizza!

Da steht dann nämlich auch:

Wenn der Arbeitnehmer jedoch im Hause der Eltern eine abgeschlossene Wohnung zur alleinigen Nutzung unterhält, kommt es bei unentgeltlicher Überlassung darauf an, ob die Wohnung ihm oder den Eltern zuzurechnen ist.


Und da ich in der Einliegerwohnung lebe, die übrigens einen eigenen Eingang hat, und hier natürlich Miete zahle (:D), sehe ich das durchaus als "eigenen Hausstand" an!
Die Miete generell scheint aber eh keine Rolle zu speilen. Vgl. "Urteil vom 14.6.2007, VI R 60/05"!

Wegen der Steuer werde ich mich dann mal informieren!

/edit/

Auch interessant wegen dem Lebensmittelpunkt:

Je länger die auswärtige Beschäftigung dauert, desto mehr wird das Finanzamt prüfen, wo sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen befindet.

...
Alleinstehende haben ihren Lebensmittelpunkt an dem Wohnort, zu dem sie enge persönliche Beziehungen haben und pflegen.

Demnach steht dem Zweitwohnsitz m.M. nach nichts im Wege!
 
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wie muss man sich das vorstellen, wenn das Finanzamt "enge persönliche Beziehungen" überprüft? :lol:
 
wie muss man sich das vorstellen, wenn das Finanzamt "enge persönliche Beziehungen" überprüft?
Naja, die Jungs von der Finanz kontrollieren eben wo du deinen Lebensmittelpunkt hast. Gemeint ist wo du den überwiegenden Teil des Jahres verbringst. Das ist auch nicht so schwer zu überprüfen.
EDIT: Was ich damit sagen will: Bescheiß nicht aus steuerlichen Gründen bei der Angabe des Wohnsitzes. Das kann ziemlich nach hinten losgehen.

Zur eigentlichen Fragestellung kann ich dir leider nichts sagen.
 
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Übrigens will ich an der Stelle mal anmerken, dass unser Nachbar mal versucht hat beim FA darzustellen, dass seine Frau (damals noch nicht verheiratet) bei ihm zur Miete wohnt. Der Finanzbeamte hat dann wohl sogar geschaut ob gemeinsames Wohn- / Schlafzimmer, wo die Unterwäsche etc liegt (kA ob das überhaupt erlaubt ist) und schlussendlich wurde es dann gekippt. Er hats ihnen halt "nicht geglaubt" (zurecht).

edit: Und übrigens gibt es zwei Konstallationen: Entweder Deine Eltern könen Deine Wohnung dann anderweilig besser verwenden (vermieten etc) da du ja eh nicht mehr da bist oder es ist dir ihnen kostentechnisch egal (dann braucht ihr aber auch net bei der Steuer bescheißen). Oder du hast wirklcih nen Zweitwohnsitz. Ergo würde ich mir sowas sehr genau überlegen weil, wenn es rauskommt, auch Nachzahlungen auf dich zukommen. Whatever, das hier soll IMHO kein Ort für Moralapostel sein, aber Anleitungen zum STeuerbetrug (falls es das ist, das ":D" sieht ja IMHO doch sehr danach aus) sollten hier auch nicht gegeben werden.
 
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Oder du hast wirklcih nen Zweitwohnsitz.

...hab ich doch im ersten Beitrag geschrieben, dass ich wegen neuem Beruf umegzogen bin.

Und klar...meine alte Adresse ist mein Lebensmittelpunkt, da ich dort Familie und Freunde habe und mind. 2mal im Monat dort bin. So wie es eben gefordert wird.

Ein eigener Haustand ist imho auch gegeben, da ich nach wie vor in meiner alten Wohnung, sprich die Einliegerwohnung meiner Eltern, Küche, Bad, Bett, Schreibtisch, tw. Kleider, Bücher etc. habe.

Selbst eine "Nicht-Miete" sollte kein Problem sein:

http://blog.steuerberaten.de/privat/11_922_doppelte-haushaltsfuhrung-bei-einem-single/

Von daher sehe ich beim besten Willen keine geplante Steuerhinterziehung!

Wo kann man diesbezüglich am besten mal nachfragen? Beim zuständigen FA?
 
Ich würde mich eher an den Steuerberater wenden. Das FA wird keinen Bock darauf haben.

Generell würde ich (persönlich) die Regelung abschaffen. Und das sag ich als jemand der bis zu drei Wohnungen hat (bei seinen Eltern, am Studienort und am Arbeitsort). Und der wirklich überall rumpendelt (von a nach b nach c). Aber darum gehts hier nicht wie gesagt;)
 
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Nee lufkin...in dem Bsp. hatte sie ja ihre Tochter an ihrem Zweitwohnsitz. Und das das u.U. einen Lebensmittelpunkt darstellt, ist verständlich.

Klicke mal den zweiten Link in diesem Thema. Da steht etwas (völlig) anderes. Und für mich als Single sind halt Familie und Freunde mein Lebensmittelpunkt...und die befinden sich nach wie vor in meiner alten Heimat!

Junge...ist das Haarspalterei! :D
 
Deshalb schreib ich ja, Ehefrau und Kind ausgenommen... Das wenn die am alten Wohnort bleiben, der LM dort verbleibt ist klar. Nur wenn weder Ehefrau noch Kind vorhanden sind und der Rest der Familie oder der Freundeskreis, laut Gerichtsurteil, nicht gewertet wird... (darauf wollte ich eigentlich hinaus).
Die Sache ist ja die... was für dich der Lebensmittelpunkt ist, ist dem Finanzamt im Zweifel herzlich egal.
Die können auch einfach sagen, Lebensmittelpunkt ist die Stadt, in der du dich die meiste Zeit aufhältst.
 
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Ich denke wir können das hier nicht endgültig entscheiden. Es scheint für dich so oder so ausgehen zu können (je nach FA und uU Gericht). Daher bin ich auch strikt dafür, solche Regelungen abzuschaffen (vgl weiter oben)
 
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