Oktober 2026

Berliner Datengau: 1,4 Millionen Dateien landen im Darknet

Philipp Ernicke
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Berliner Datengau: 1,4 Millionen Dateien landen im Darknet
Bild: Pexels

Die Erpressergruppe Rhysida hat rund 5,8 TByte an Daten aus zwei Berliner Senatsverwaltungen veröffentlicht. Darunter befinden sich Personalunterlagen und Informationen zu kritischer Infrastruktur. Der Fall wirft die Frage auf, warum ein einzelner Einbruch einen derart großen Datenabfluss erlaubte.

1,4 Millionen Dateien frei zugänglich

Mitte August war ein Cyberangriff auf Teile des Berliner Landesnetzes bekannt geworden. Betroffen waren die Senatsverwaltungen für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Nachdem Berlin eine Lösegeldforderung über 30 Bitcoin – umgerechnet rund zwei Millionen Euro – nicht erfüllte, stellte die Gruppe Rhysida die erbeuteten Daten im Darknet bereit.

Nach einer ersten Auswertung durch den RBB umfasst der Leak rund 1,4 Millionen Dateien mit insgesamt etwa 5,8 TByte. Darunter befinden sich Teile von Personalakten, eingescannte Ausweise, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeugnisse, Vertragsunterlagen und Dokumente aus Bewerbungsverfahren. Hinzu kommen offenbar Notfallpläne sowie Unterlagen zu Bauprojekten und kritischer Infrastruktur.

Ob die veröffentlichten Dateien dem vollständigen Datensatz entsprechen und wie sicherheitsrelevant einzelne Dokumente tatsächlich sind, wird noch untersucht. Das Land Berlin lässt die Daten durch Sicherheitsbehörden und IT-Forensiker prüfen. Hinweise darauf, dass das Landesnetz weiterhin infiltriert ist, liegen laut einer Mitteilung der Senatskanzlei nicht vor.

BSI warnt vor Folgen über den Datenklau hinaus

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt nicht nur vor Identitätsdiebstahl und gezielten Phishing-Angriffen. Durch die zeitliche Nähe zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 20. September bestehe auch die Gefahr einer „Hack & Leak“-Operation. Dabei werden echte gestohlene Unterlagen gezielt veröffentlicht, ausgewählt oder mit manipulierten Inhalten vermischt, um öffentliche Debatten zu beeinflussen. Das BSI geht bislang allerdings von einem finanziell und nicht politisch motivierten Angriff aus.

Joachim Selzer vom Chaos Computer Club erklärte gegenüber der dpa, nach seiner Sichtung sei der komplette Datensatz für alle zugänglich. Neben Personalangelegenheiten und Arbeitszeugnissen seien viele vermeintliche Kleinigkeiten enthalten, die sich für Identitätsdiebstahl missbrauchen ließen.

Deutlich schärfer urteilt Manuel Atug, Gründer der AG KRITIS. Gegenüber der Tagesschau warf er dem Land Berlin grobe Fahrlässigkeit und die vorsätzliche Missachtung von Geheimschutzvorgaben vor. Bereits 2023 und 2025 habe er im Innenausschuss vor eklatanten Sicherheitslücken gewarnt.

Warum lagen solche Daten nicht in einem Inselnetz?

Der Umfang des Leaks provoziert eine naheliegende Frage: Warum waren derart sensible Unterlagen aus einer kompromittierten Umgebung überhaupt erreichbar? Ein vollständig vom übrigen Netz getrenntes Inselnetz, oft auch als „Air Gap“ bezeichnet, wäre allerdings nicht für jede Personalakte oder interne Verwaltungsdatei praktikabel. Auch ein Inselnetz ist nicht automatisch sicher, weil Daten, Updates und Wartungszugänge weiterhin hinein- und herausgelangen müssen.

Entscheidend ist daher weniger eine vollständige physische Trennung als die Begrenzung des möglichen Schadens. Besonders schützenswerte Daten sollten in getrennten Sicherheitszonen liegen, verschlüsselt gespeichert und nur für einen eng begrenzten Personenkreis erreichbar sein. Hinzu kommen Mehrfaktor-Authentifizierung, minimale Zugriffsrechte, eine Protokollierung ungewöhnlich großer Datenabfragen und Übergänge, die nicht durch ein einziges kompromittiertes Konto überwunden werden können.

„Sensibel“ ist dabei nicht automatisch gleichbedeutend mit „Verschlusssache“. Sollten sich in dem Leak jedoch tatsächlich entsprechend eingestufte Unterlagen befinden, gelten deutlich strengere Vorgaben für ihre elektronische Verarbeitung. Dann stellt sich nicht nur die Frage, wie die Angreifer in das Netz gelangten, sondern auch, weshalb sie von dort aus auf diese Dokumente zugreifen konnten.

Ein bekanntes Problem: der zu große „Blast Radius“

Damit erinnert der Vorfall an die bundesweite Bahnfunk-Störung im Juni. Damals genügte ein Softwarefehler beim Austausch eines Switches, um das sicherheitsrelevante GSM-R-System großflächig ausfallen zu lassen. Die vorhandene Redundanz sprang wegen einer fehlenden Fehlermeldung nicht automatisch ein.

Die Ursachen sind grundverschieden: Bei der Bahn ging es um einen internen Fehler, in Berlin um einen Cyberangriff und Datendiebstahl. Gemeinsam ist beiden Fällen aber die Frage nach dem „Blast Radius“: Wie weit darf sich ein einzelner Fehler oder ein einzelner erfolgreicher Hack auswirken? Redundanz schützt nicht, wenn beide Seiten demselben Steuerpfad folgen. Netztrennung schützt ebenso wenig, wenn Berechtigungen, zentrale Konten oder Datenspeicher die Grenzen faktisch wieder aufheben.

Der Angriffspfad bleibt offen

Bislang ist nicht öffentlich bekannt, über welchen Weg Rhysida in die Systeme gelangte, welche Konten kompromittiert wurden und über welchen Zeitraum die Angreifer Daten kopieren konnten. Ohne diese Informationen lässt sich nicht seriös beurteilen, ob vor allem ein technischer Fehler, zu weitreichende Zugriffsrechte oder organisatorische Versäumnisse den enormen Abfluss ermöglichten.

Genau diese Aufklärung ist nun notwendig. Denn dass Angreifer eine Schwachstelle finden, lässt sich nie vollständig ausschließen. Ob daraus der Abfluss von 1,4 Millionen Dateien wird, hängt jedoch maßgeblich davon ab, welche Grenzen ihnen die Architektur und das Berechtigungskonzept danach noch setzen.

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