Fake News und Hassbeiträge: Hektik beim Gesetz kann zu Kollateralschäden führen

Andreas Frischholz
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Fake News und Hassbeiträge: Hektik beim Gesetz kann zu Kollateralschäden führen

Viel zu hektisch arbeite die Bundesregierung an dem Gesetzentwurf, der die Verbreitung von Hassbeiträgen und Fake News in sozialen Netzwerken eindämmen soll. Das könne ungewollte Konsequenzen haben, kritisiert der IT-Branchenverband Bitkom und fordert Alternativen.

Was den Verband stört, ist das „Hauruck-Verfahren“. Weder eine sorgfältige Prüfung noch eine intensive parlamentarische Beratung habe es bis dato gegeben. So ist etwa die Frist für Stellungnahmen von Experten, Verbänden und NGOs erst gestern ausgelaufen, doch bereits am Montag hat die EU-Kommission den Entwurf für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz notifiziert, der an entscheidenden Punkten nochmals verschärft wurde.

Vorwurf: Unstimmigkeiten und handwerkliche Fehler

Besonders fragwürdig sei das, weil noch „eine ganze Reihe Unstimmigkeiten und handwerklicher Fehler“ existieren, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. So etwas könne man nicht in Kauf nehmen, nur weil das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im Herbst beschlossen werden soll. „Vor allem darf diese Hektik nicht dazu führen, dass der Austausch von Argumenten, die fachliche Beratung und die gemeinsame Suche nach der bestmöglichen Lösung zur Farce werden“, so Rohleder.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube verpflichten, schneller auf die Beschwerden von Nutzer zu reagieren. Dafür sind Löschfristen vorgesehen, 24 Stunden bei „offensichtlich“ rechtswidrigen Inhalten, sieben Tage bei normalen rechtswidrigen Inhalten. Das wäre im Alltag aber nicht zu bewerkstelligen, so der Bitkom. Selbst mit einer ausführlichen juristischen Prüfung lasse sich in der Praxis bei vielen Inhalten nicht sagen, ob die nun rechtswidrig sind oder nicht. Angesichts drohender Bußgelder wäre die Folge dann ein „Löschen auf Zuruf“.

Digitale Streetworker statt verschärfte Vorgaben

Wie Anfang der Woche bekannt wurde, hat das Justizministerium den Entwurf aber nochmals verschärft. Upload-Filter sind zwar vom Tisch, dafür wurden die Straftatbestände erweitert. Ging es zunächst nur um Delikte wie Beleidigungen und Verleumdungen, stehen mittlerweile auch Pornographie, terroristische Inhalte sowie Staatsschutzdelikte wie landesverräterische Fälschungen auf der Liste. Zudem wurde die Bestandsdatenauskunft so „exzessiv“ erweitert, analysiert der IT-Anwalt Niko Härting, dass ein „Ende der Anonymität im Netz“ drohe.

Für den Bitkom verfolgt die Bundesregierung mit dem Gesetz ohnehin den falschen Ansatz. Rohleder: „Wir brauchen keine Löschpflicht nach Gutdünken, bei der Betroffene nicht angehört werden und kein rechtsstaatliches Verfahren garantiert ist.“ Statt rechtsstaatliche Aufgaben auf Unternehmen abzuwälzen, müsse der Staat selbst aktiver werden, um Hassbeiträge im Netz zu bekämpfen. Als Alternative fordert der Verband mehr Polizei und „digitale Streetworker“, die online unterwegs sind, um rechtswidrige Inhalte konsequenter zu verfolgen.

Netzaktivisten und Wirtschaftsverbände lehnen das Gesetz unisono ab

Eine der erstaunlichen Volte bei dem Gesetz ist: Sowohl die Internet-Verbände als auch die Netzaktivisten und Bürgerrechtler sind dieses Mal praktisch einer Meinung. Beide lehnen das Gesetz ab, praktisch sogar mit denselben Argumenten. In dieser Form kommt das nicht allzu häufig vor.

Mit der YouTube-Managerin Susan Wojcicki hat sich mittlerweile auch eine Vertreterin von einem der Unternehmen zu Wort gemeldet, auf die das Gesetz unmittelbar abzielt. Laut einem Bericht von Heise Online erklärte sie am Donnerstag bei einem „Kamingespräch“ mit Wirtschaftswoche-Chefredakteurin Miriam Meckel, die Bundesregierung würde über das Ziel hinausschießen. Als Kollateralschäden könnten dabei legitime Stimmen „unterdrückt werden“.