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News Deutscher Zoll verhindert Ouya-Auslieferung

LinuxMcBook schrieb:
Stell dir vor, ich habe neulich auf amazon.co.uk ein Buch gekauft und nicht einmal eine deutsche Übersetzung lag bei. Schweinerei sowas!!!111

du verwechselst da etwas...


waren die in deutschland wiederverkauft werden, müssen eine dt.sprachige bedienungsanleitung haben.

jedoch kann diese auch digital per download angeboten werrden, daher ist der zoll dort fehl am platz.

das CE kennzeichen ist leich zu kopieen ja. aber juckt im nachinnein niemanden wenn dir die bude dabei abfackelt.

denn ohne, haftet keine versicherung für den schaden.
 
Ich halte die Einfuhrbestimmungen auch für übertrieben, vor allem die Pflicht zur deutschen Anleitung ist für Privatkäufer bei Importen völlig unsinnig (ich importiere etwas was es in meinem Land nicht gibt aus dem Ausland, woher soll die deutschsprachige Anleitung kommen, außerdem werde ich als Auslandsimporteur ja der ausländischen Sprache mächtig sein), über das CE-Zeichen kann man sich streiten aber die Freihandelszone wird auch dieses Problem lösen. Überhaupt, wer braucht heutzutage noch Bedienungsanleitungen?

Auf Kickstarter sind schon krasse Blender und Schaumschläger unterwegs, es gibt aber null Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch die Geldgeber. Das meiste Geld ging bei Ouya bestimmt ins Marketing, für den Erfolg bei Kickstarter scheint Selbstdarstellung auch alles zu sein was zählt. Am besten sind immer die Meilensteine mit völlig überzogenen Phantasiepreisen für einzelne Punkte.
 
Zuletzt bearbeitet:
KamehamehaX10 schrieb:
Den Leuten fällt erst jetzt auf, dass es keine (brauchbaren) (deutschen) Anleitungen gibt?
Ich glaube der "Neuland"-Zoll hat erstmal das vermeintliche Hexenzeug genommen um es zuerst in den Höhlen zu beschnüffeln.

:lol:

...ans "Markieren" habe ich in dem Fall auch gedacht.
 
ExcaliburCasi schrieb:
Der Rest ist mir Herzlich egal, Persönlich empfinde ich es aber auch als mindeste wenn ich es als Russe in Russland bestelle, auch eine Russische Bedienungsanleitung zu erhalten.

DiamondDog schrieb:
waren die in deutschland wiederverkauft werden, müssen eine dt.sprachige bedienungsanleitung haben.


Es ist kein Wiederverkauf in Deutschland. Und du bestellst das Gerät auch nicht "in Deutschland".
Es gelten nun einmal die Rechte in dem Land, in dem der Internetauftritt gehostet ist.
CE Logo kann ich ja noch verstehen, Bedienungsanleitung wie gesagt nicht.

Obwohl es vielleicht Neuland für euch sein mag, dass es sich nicht überall um die Rechte und Pflichten in Deutschland dreht :D
 
:D

U-L-T-R-A schrieb:
... Absender in Takkatukkaland. ...

der ist genial. die VSvA (Vereinigte Staaten von A...) heißen ab heute Takkatukkaland. kann ich mir eh besser merkeln (wink an unsere Kundesbanzlerin).

ich versteh den zoll auch nicht.

A) CE: man darf heute schon von den beamten den gekonnten umgang mit dem medium internet verlangen und eine recherche im besagten weltnetz hätte ja dann wohl auch die antwort ans licht gebracht.
B) wieso soll da ne dt. anleitung beiliegen? wenn ich mir iwas aus dem ausland per GRAUIMPORT hole, dann kann der zoll da lange nach suchen. zumal die gebotenen übersetzungen häufig nur ne auflistung von "ohne um für gegen darum" sind. das kauderwelsch im abschnitt Deutsch ist meist was für ne lustige runde "wer hat die dollsten übersetzungsfehler gefunden". ich muß es unterstützen: wer sich was in nem rein englischsprachigen shop kauft, der sollte auch mit ner englischen bedienungsanleitung klarkommen.


bezüglich der zerstörung fremden eigentums: wenn die einfuhr nicht einen straftatbestand darstellt, so darf meiner ansicht nach nicht das fremdeigentum zerstört werden, wenn der kunde es noch nicht bezahlt hat. vielmehr müßte es dem absender wieder zugestellt werden. wird hingegen eine bereits bezahlte ware vom zoll abgefangen, so sitzt der käufer meist in der predouille, da er sich vorher über alles hätte informieren können. wozu hat der zoll schließlich ne website?!
Ergänzung ()

andererseits muß man den leuten, die für die ouya sind vllt mal den tip geben, dass sie ja dem unternehmen dabei helfen könnten, ne ordentliche anleitung auf die füße zu stellen, schon kann der zoll sich nicht mehr rausreden. also holt euch ne englische anleitung, übersetzt sie in echt gutes deutsch und schon ist das problem keins mehr.
 
Aber warum sollte man sich als Käufer beim Zoll informieren? Wenn ich in Ausland bestelle und es wird Versand nach Deutschland angeboten, dann muss ich doch davon ausgehen können das der Absender das auch korrekt macht?!
 
ExcaliburCasi schrieb:
Und eine Deutsche Bedienungsanleitung ist jawohl ebenfalls das mindeste.

Ich darf mir also keine Tastatur von Taobao aus China importieren, weil die keine deutsche Bedienungsanleitung hat? Wenn du Glück hast, ist da nicht einmal eine englische Anleitung dabei. Hihi, oder ne KMAC, koreanisches Custom Board. Haben die überhaupt ne Anleitung in irgendeiner Sprache?

Wenn jemand in großem Stil in Deutschland verkaufen will, klar, gerne, jederzeit, aber bei Importen? Bitte was?

Von der Regelung höre ich zum ersten Mal, und ich hatte offenbar Glück, dass der Zoll meine Bestellungen nie einbehalten hat. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber warum sollte man sich als Käufer beim Zoll informieren? Wenn ich in Ausland bestelle und es wird Versand nach Deutschland angeboten, dann muss ich doch davon ausgehen können das der Absender das auch korrekt macht?!
leider nein :D
Weil der muß sich streng genommen ja nur an die Gesetze seines Heimatlandes halten. Sofern also die "Ausfuhr" O.K. geht ist leider im Endeffekt der Kunde der Dumme.

Z.B diese laserpointer. Die können in China legal sein und sind damit auch problemlos "auszuführen". Die Einfuhr der Dinger ab ner Leistung von xyz is aber in Dt verboten.
Dir steht es natürlich frei, den Händler in China auf die Kosten zu verklagen, die Dir der Zoll ggf aufbürdet - aber Ergebnis is wohl vorhersehbar :evillol:
 
Bei der Raspberry Pi gabs damals auch Ärger, da kein CE-Zeichen vorhanden war. Das wird eh nur ein paar Hardwaretest nach sich ziehen und am Ende kommt die Konsole auch durch den deutschen Zoll.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Z.B diese laserpointer. Die können in China legal sein und sind damit auch problemlos "auszuführen". Die Einfuhr der Dinger ab ner Leistung von xyz is aber in Dt verboten.

Bei Laserpointern und deren Leistung ist das auch irgendwie verständlich. Wenn ein Laserpointer mit vollkommen legaler Leistung aber abgefangen wird, weil die Gebrauchsanleitung fehlt, da beginnt es lächerlich zu werden.
 
Gut, dass ich kein Geld gespendet habe. Die Ouya-Macher haben sich schön ihre Taschen vollgemacht und vom Rest eine halbfertige Konsole auf den Markt geschmissen, damit man ihnen keinen Betrug vorwerfen kann. Clever gemacht, muss ich zugeben.
 
@Zehkul
keine Frage.
wie gesagt CE lass ich durchgehn, Anleitung wie bereits oben erwähnt für mich unverständlich.

@göttingencity
Warum ist das Teil halb-fertig?
Android ist seit jahren halb-fertig weil man ohne root nichtmal volle Kontrolle über sein eigenes handy hat.
Von iOS fang ich da gar nicht erst an :D

Wer sich das Teil gekauft hat um seine PS3 oder XBOX zu ersetzen hat einfach die falschen Erwartungen an das Gerät.
 
Zwar wird die Konsole Mehrspieler-Modi unterstützen, Social-Features wie Chat, Freundeslisten und Achievements werden jedoch erst „irgendwann dieses Jahr“ nachgereicht.
Wie gesagt reich mir bei Android erstmal n root out-of-the-box nach. Vorher is das auch unbrauchbar (für mich).

Die Erwartungshaltung an das Gerät ist halt mMn die falsche.

Hätte man die Auslieferung verzögert um ggf die features einzubauen, wärs auch keinem recht gewesen.

Warten wir erstmal ab bis genug Leute das Teil hoffentlich in Händen haben.
Werden die versprochenen features nachgereicht, seh ich da kein Problem.
 
Vivster schrieb:
Sollte es sich nicht inzwischen in der Industrie herumgesprochen haben wie kompliziert es ist Produkte auf den deutschen Markt zu bringen?

Nicht, dass ich einem Kickstarter unterstellen würde vom internationalen Vertrieb irgendeine Ahnung zu haben.

Nur das CE Europa weit gilt. Ich finde es gut das es in Deutschland noch unabhängige Prüfstellen gibt denn CE ist ja nicht immer sicher das die Produkte auch dem entsprechen weil es eben eine Selbsterklärung der Firmen ist und nicht unabhängig überprüft wird.
 
bubu89 schrieb:
Wir können froh sein, das wir ein funktionierendes Zollsystem/Kontrollstellen haben.

Dir hat dein "Vertreter" beim Zoll sicher noch nie deine Ware Mutwillig zerstört, weil er 5 Sekunden Zeit sparen wollte, oder? Mir haben sie schon mehrfach in Buchumschläge tief hinein geschnitten, oder auch über CDs obwohl man gesehen hat, dass sich dort welche befanden.
 
Während der deutsche Zoll ungehindert chinesische Billigwerkzeuge die wirklich Leben und Gesundheit der Benutzer gefährden über die Grenze lässt, wird bei einem Lulliteil die große Keule geschwungen.
Aber das kennt ja jeder schon vom Flughafen wenn wegen einer Schachtel Zigaretten zuviel ein großes Faß aufgemacht wird während an anderer Stelle ganze Container mit illegalem Inhalt nach Deutschland verschoben werden.
Wo ist eigentlich Europa wenn es einmal nützlich wäre?
 
Zehkul schrieb:
Wenn jemand in großem Stil in Deutschland verkaufen ....
... ich hatte offenbar Glück....

Möglicherweise, ist das beim Zoll aufgefallen weil da nicht 1 ankam, sondern eine größere Menge.
Reine Spekulation ...
 
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