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Thor79
Gast
Und wie hoch wäre der Schadensersatz?
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Woods schrieb:Wie kommst du drauf, dass der Käufer Anspruch auf Reparatur hätte? Was ist eine Nachlieferung?
Der Käufer hätte, wenn überhaupt, Anspruch auf Leistung (=Lieferung der Ware) aus einem womöglich geschlossenem Kaufvertrag. In diesem Fall wäre das, das eine, angebotene, gebrauchte S3. Dieses ist nun defekt.
Woods schrieb:@Ribery
Bei der Sachmängelhaftung geht es um die Rechte des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache. In dem hier beschriebenen Fall geht es aber um die Verweigerung der Leistung und inwieweit die Verweigerung gerechtfertigt ist und ob es ggf. Schadensersatzansprüche gibt. Mit Sachmängelhaftung hat dies also erstmal nichts zu tun.
In dem von dir beschriebenen Fall ging es sicherlich um Neuware, die auch tatsächlich an den Kunden geliefert wurde, aber dann eine "zugesprochene Eigenschaft" nicht besaß, sprich mangelhaft war.
Solange man dem Käufer gegenüber in einer Gattungsschuld steht, ist man (cet. par.) verpflichtet Ersatz zu beschaffen. Bei einer Stückschuld aber nicht, da dies unmöglich ist. Und bei gebrauchter Ware geht man im Allgemeinen von Stückschuld aus. Google die beiden Begriffe mal, dann wirds klar.
Eisbrecher99 schrieb:Wenn das vom Bieter nicht nur leere Worthülsen waren und er das so durchzieht, kann man dem nur noch applaudieren.
Es gibt bestimmte Bieter, die auf einen Abbruch der Auktion spekulieren und so versuchen den Verkäufer zu erpressen. In diesem Fall deutet einiges darauf hin (verwendete Textbausteine).Eisbrecher99 schrieb:War ja wieder klar, dass es Leute gibt, die so ein Verhalten unterstützen.
Thor79 schrieb:Ich wart einfach mal ab.