Samsung S6 Cashback - keine Auszahlung der 100 Euro wenn Handy verkauft?

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asus1889 schrieb:
Und wo steht das so genau? Ich kann es in den Teilnahmebedingungen nicht finden.


Es ist eine Mischung aus 6. 7. 8. und 9.
 
@salem30

Vielleicht sollte man ihm 100 Euro geben, weil er sich ansonsten für ein Iphone 6 entschieden hätte? ;)

Samsung interessiert nur der Verkauf. Das andere ist unwichtig. Sie müssen ihre Geräte an den Mann bringen und deswegen das Cashback.

@BlubbsDE

Es hat aber nicht der Erstkäufer 2 Mal teilgenommen. Es steht dort nirgendwo explizit das man das Handy nicht verkaufen darf.
 
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asus1889 schrieb:
@salem30

Vielleicht sollte man ihm 100 Euro geben, weil er sich ansonsten für ein Iphone 6 entschieden hätte? ;)

Samsung interessiert nur der Verkauf. Das andere ist unwichtig. Sie müssen ihre Geräte an den Mann bringen und deswegen das Cashback.

Was ist daran verkehrt? Jeder Hersteller versucht sein Produkt zu verkaufen. Wie sie es machen ist jedem selbst überlassen. Aber Samsung wird sicherlich niemanden mit 100€ unterstützen um sich davon ein iPhone zukaufen.
 
AW: Samsung S6 Cashback - keine Auszahlung der 100 Euro, wenn Handy verkauft?

Bei einem vetragshandy? Das es praktisch "umsonst" gibt? Zählt da überhaupt chashback?
 
@Salem30

Man macht selbst mit der Aktion keinen Gewinn. Verstehst du das auch Mal langsam? Es ist nur ein Ausgleich, dass man statt diesem schlechteren Handy kein iPhone 6 kauft.

@OiOlli

Ja, das ist erlaubt. Wäre auch durchgegangen, wenn der Ebaykäufer nicht dort angerufen hätte.
 
asus1889 schrieb:
@BlubbsDE

Es hat aber nicht der Erstkäufer 2 Mal teilgenommen. Es steht dort nirgendwo explizit das man das Handy nicht verkaufen darf.

Es geht ja auch gar nicht darum, dass er es nicht weiter verkaufen darf, sondern es geht um das Cashback.
 
Hätte er direkt Punkt 10 beachtet und 45Tage gewartet bis das Geld drauf wäre, dann hätte er nun 100€ mehr.
Selbst schuld wenn man nicht richtig liest. Für Samsung ist es nun ein Betrugsversuch, weil 2 Leute die Kohle haben wollen und weigert die Auszahlung mit recht.
 
asus1889 schrieb:
@Salem30

Man macht selbst mit der Aktion kein Gewinn. Verstehst du das auch Mal langsam? Es ist nur ein Ausgleich, dass man statt diesem schlechteren Handy kein iPhone 6 kauft.

Also ich lese hier immer mehr heraus, dass er es sich nur bestellt/gekauft oder wie auch immer hat, um an den 100€ Gewinn zu machen.

Und Samsung macht daran schon Gewinn. Wenn durch die Auktion 10.000 Geräte mehr verkauft werden als ohne, dann sind das 10.000 mehr verkaufte Geräte. Also hat Samsung Gewinn gemacht.
 
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Wenn die Käufer (die es verkaufen) das Cashback nicht bekommen, werden sie sicher nicht noch Mal ein Samsung Handy kaufen.
 
asus1889 schrieb:
Wenn die Käufer (die es verkaufen) das Cashback nicht bekommen, werden sie sicher nicht noch Mal ein Samsung Handy kaufen.

Ist natürlich die richtige Einstellung. Bekomme ich vom Hersteller nichts geschenkt wozu er ja verpflichtet ist, obwohl mich seine Produkte gar nicht interessieren, kaufe ich bei ihm nichts mehr. :freak:
 
Ja natürlich, weil es nur aus dem Grund einem anderen Handy vorgezogen wurde.
 
asus1889 schrieb:
Ja natürlich, weil es nur aus dem Grund einem anderen Handy vorgezogen wurde.

....woran er nie Interesse hatte.

Zitat von Dir: "Er braucht das Galaxy S6 jedoch nicht und hat es bei Ebay verkauft. Vorher hat er jedoch den Cashback zur Prüfung eingereicht."

Also von mir aus kann das Thema hier geschlossen werden
 
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Das Thema hier ist durch. Er wollte Samsung abzocken und hat das Gerät nur wegen der Kohle genommen. Behalten wollte er es ja nicht.
Ich finde es gut das er nichts bekommt.
 
Er brauchte es auch nicht. Trotzdem hätte das Iphone mehr Erlös gebracht und er hätte das Iphone 6 eher genommen, wenn das Cashback von Samsung nicht gewesen wäre. Verständlich oder?

Und von umsonst, kann bei einem 40 Euro Vertrag, keine Rede sein ;).
 
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asus1889 schrieb:
Er brauchte es auch nicht. Trotzdem hätte das Iphone mehr Erlös gebracht und er hätte das eher genommen, wenn das Cashback von Samsung nicht gewesen wäre. Verständlich oder?

Und von umsonst kann bei einem 40 Euro Vertrag keine Rede sein ;).

was hat der 40€ Vertrag damit zu tun? Der kommt nicht von Samsung sondern vom Mobilfunkbetreiber, da sind auch deren Dienstleistung mit drin. Und auch die müssen die Geräte einkaufen. Ich habe es vorhin schon mal erwähnt, wenn er es mit Verlust verkauft hat, dann ist er selbst dran schuld. Niemand hat ihn dazu gezwungen es zu verkaufen oder überhaupt zu nehmen.
 
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Ich habe das Gefühl ich diskutiere teilweise mit Minderbemittelten.

Der Mobilfunkvertrag bietet je nach Ausführung mal mehr oder mal weniger Kosten für die Anschaffung des Handys. Man bezahlt mit dem Mobilfunkvertrag u.a. das Handy mit ;).
 
asus1889 schrieb:
Der Kaufbeleg wurde nicht mitgesendet. Der Ebaykäufer hat ihn also nicht.

Das spielt aber laut den Teilnahmebedingungen keine Rolle, falls klar ist, dass es sich um ein und dasselbe Telefon handelt (z.B. Seriennummer). Samsung hat dann durch den Einlöseversuch des Zweitbesitzers einen Beleg dafür, dass das Telefon bereits kurz nach dem Erstkauf erneut veräußert wurde. Das zeigt dann aber, dass das Telefon nur zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben wurde. Dies scheint ja auch den Tatsachen zu entsprechen: Das Telefon stammt aus einem Vertrag und wurde erworben, obwohl es nicht gebraucht wird. Offenbar wurde es also nur zum Weiterverkauf erworben und dieser Fall ist *explizit* nicht berechtigt zum Einlösen des Cachbacks.
 
AW: Samsung S6 Cashback - keine Auszahlung der 100 Euro, wenn Handy verkauft?

Also dein "Kollege" hat nicht richtig gelesen aber andere werden als minderbemittelt bezeichnet?

Warum sollte Samsungs zahlen, er hat sich nicht an die Vereinbarung gehalten. Und nur ganz nebenbei wer sein Handy kauft um es gleichzeitig wieder zu verkaufen, bringt das dem Hersteller auch nicht viel, wenn man spekuliert, das der andere Käufer das Gerät sonst neu gekauft hätte. Wäre also ein Nullsummenspiel.
 
Nixdorf schrieb:
Offenbar wurde es also nur zum Weiterverkauf erworben und dieser Fall ist *explizit* nicht berechtigt zum Einlösen des Cachbacks.

Dann zitiere doch bitte wo in den Teilnahmebedingungen explizit steht, dass man das Handy nicht weiterverkaufen darf.
 
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