Apple und Samsung mit Verkaufsverbot in Südkorea

Mahir Kulalic
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Im monatelangen Patentstreit zwischen Samsung und Apple mussten nun beide Hersteller eine Niederlage hinnehmen. In Samsungs Heimatland Südkorea wurden beiden Unternehmen der Patentverletzung der Gegenseite verurteilt.

Die Folgen des Urteils sind ein eingeschränktes Verkaufsverbot innerhalb Südkoreas für jene Geräte, die dem Gerichtsprozess beziehungsweise dem Urteil zu Grunde liegen. Insgesamt wurden durch Apple einerseits zwei Samsung-Patente verletzt, andererseits sind die Koreaner der Verletzung einer Schutzschrift des iPhone-Herstellers schuldig. Auf Seiten Apples betrifft das Verbot den Verkauf der Smartphones iPhone 3GS und iPhone 4 sowie der Tablets iPad) und iPad 2. Samsung hingegen ist fortan der Verkauf der Smartphone-Modelle Galaxy S und Galaxy S II sowie der Tablets Galaxy Tab (ComputerBase-Test) und Galaxy Tab 10.1 untersagt.

Zusätzlich wurden Apple und Samsung zur Zahlung einer Entschädigung von etwa 35.000 respektive rund 22.000 US-Dollar verurteilt. Die Höhe der Strafen ist angesichts des durch Apple in Kalifornien angestrengten Prozesses, wo die Forderung des iPhone-Herstellers bei 2,5 Milliarden US-Dollar liegt, aber vernachlässigbar.

Gegenüber BBC erklärte eine Samsung-Sprecherin, dass Samsung ein Apple-Patent verletzt haben soll, dass den User mit einer Art „Rückstoß“ anzeigt, dass das Ende eines Elementes erreicht worden und weiteres scrollen nicht möglich ist. Apple soll währenddessen zwei Patente rund um Telekommunikationsstandards verletzt haben. Unter anderem ist Technologie zur effizienteren Übertragung von Daten zwischen Geräten enthalten.

Zusätzlich lehnte das Gericht Apples Vorwurf ab, dass die Koreaner das Design der Apple-Produkte kopieren würden. Dahingehend sollen die Geräte sich unter anderem die Verwendung von drei Bedienelementen auf der Front und verändertem Design der Kamera sowie der seitlichen Ränder von den Apple-Geräten unterscheiden, so ein Richter des Seouler Gerichts gegenüber Reuters. Zusätzlich seien bei Touchscreen-Geräten große Unterschiede beim Design nicht möglich, führte er weiter aus. Die Gemeinsamkeiten wie abgerundete Ecken und große Bildschirme seien bereits bei vorheriger Hardware dokumentiert worden.

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