USA „sichern“ sich Zugriff auf Cloud-Daten

Maximilian Schlafer
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Alle Augen waren auf den Patriot-Act gerichtet und wie er am Ende hinsichtlich der Berücksichtigung von Bürgerrechten aussehen würde. Dabei hat sich nun eine Bestimmung aus einem anderen amerikanischen Gesetz wie ein Puma in der Nacht an die Flanke des Datenschutzes geschlichen.

Wie ein unlängst erschienener und von der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“ aufgegriffener (PDF) Aspekt eines Berichtes des EU-Parlamentes aufdeckt, handelt es sich dabei um den Artikel 1881a aus einem Zusatz zum FISA, dem Foreign Intelligence Surveillance Act. Diese Bestimmung gestattet es US-Behörden (in diesem Falle Geheimdiensten), die Datensätze von Nicht-US-Bürgern – der amerikanische Rechtsschutz knüpft hier an die Staatsbürgerschaft an – aus Internetdatenbanken, auf welche die US-amerikanische Jurisdiktion Zugriff hat, nach Gutdünken und ohne eine Möglichkeit des Rechtsschutzes für die Betroffenen einzusehen. Eine Informationspflicht an die jeweilige Person seitens der Einsicht nehmenden Behörden besteht ebenso wenig.

Die Autoren stufen diese außerordentlich weit gefasste Bestimmung als gravierende Bedrohung für die Datensouveränität der Union und dem daran hängenden Schutz ihrer Bürger ein. Das Problem der ganzen Angelegenheit scheint auch daran zu hängen, dass Cloud-Daten völkerrechtlich eine Zone darstellen, in der der Staat, aus dem die Daten kommen, keine Souveränität mehr über diese hat. Der Bericht mahnt an dieser Stelle eindringlich davor, dass die Folgen ohne entsprechendes Gegensteuern der Union irreversibel seien.

Er empfiehlt des Weiteren, dass die Öffentlichkeit darüber zu informieren sei und das die EU-Kommission diesbezüglich aktiv werden und sich um eine diesbezügliche Gleichstellung von US- und EU-Bürgern bemühen sollte.