Stiftung Warentest: Datenschutzerklärung häufig Freibrief für Datensammlung

Andreas Frischholz
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Stiftung Warentest: Datenschutzerklärung häufig Freibrief für Datensammlung
Bild: Stiftung Warentest

Die Datenschutzerklärungen von zahlreichen großen Internetdiensten schützen nicht die Nutzer, sondern sind vielmehr ein Freibrief für die Anbieter – so lautet das Fazit von einer Untersuchung der Stiftung Warentest, die die Datenschutzerklärung von 16 Online-Diensten analysiert hat.

Zu diesen zählen etwa Branchengrößen wie Apple, Facebook, Google und Microsoft. Hinzu kommen Unternehmen, die in erster Linie auf den Versandhandel spezialisiert sind: etwa Amazon, Otto und Zalando. Doch bei allen Datenschutzerklärungen besteht im Kern dasselbe Problem: Die Dokumente sind zwar bis zu 45 Seiten lang und bieten viele Informationen, aussagekräftig sind diese aus Sicht der Verbraucher aber nicht.

Zudem verstecken sich häufig rechtliche Hintertüren in den Klauseln. Deutlich wird das bei Spotify: Der Streaming-Dienst räume sich mit vagen Formulierungen weitgehende Rechte ein, um die Daten der Nutzer auszuwerten. So ist es etwa möglich, dass die Daten an Dienstleister in Ländern wie Brasilien, Singapur oder den USA übertragen werden, obwohl Spotify-Nutzer dort „weniger Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten haben“.

Kein gutes Zeugnis für Apple, Facebook, Google und Microsoft

Keinen guten Eindruck hinterlassen auch die Branchengrößen: Bei Facebook und Google kritisiert die Stiftung Warentest, dass anhand der Datenschutzerklärung nicht klar wird, welche Daten die Internetdienste genau sammeln und wie diese ausgewertet werden. Ähnlich sieht es bei Apple aus. So behält sich der Konzern etwa vor, Nutzerdaten an Unternehmen aus der ganzen Welt zu übermitteln.

Kritisiert wird auch Microsoft für zahlreiche schwammige Formulierungen – ein Punkt, der angesichts der umstrittenen Datenschutzerklärung von Windows 10 niemanden überraschen sollte. Besonders verärgert zeigt sich die Stiftung Warentest aber von einer Klausel, die das Online-Gaming bei der Xbox betrifft. Denn der Konzern behält sich vor, die Chats und Gespräche von Spielern stichprobenartig zu überwachen. „Die Datensammlung bei Xbox greift unangemessen in Persönlichkeitsrechte ein“, erklärt daher einer der Gutachter von Stiftung Warentest.

Zu wenige Informationen über das Sammeln und Auswerten von Nutzerdaten

Generell lautet der Eindruck: Die Konzerne sammeln zwar sensible Daten wie das Alter, Geschlecht, Name, Wohnort und Nutzungsgewohnheiten. Unklar bleibt aber oftmals, welche Nutzerdaten nun genau erfasst werden. Denn in den Datenschutzerklärungen werden in diesen Fällen lediglich Beispiele für personenbezogene Daten genannt, die ein Internetdienst sammelt.

Nicht nur das Sammeln stellt aber ein Problem dar, sondern auch das Auswerten. Denn auch in diesem Bereich bleibt oftmals unklar, was genau ein Internetdienst mit den Nutzerdaten anstellt. Das ist besonders heikel, weil mit den verknüpften Daten ein Profil erstellt werden kann, das viel über die Gewohnheiten eines Nutzers verrät.

Bei all der Kritik gebe es aber auch ein paar Ausnahmen. „Halbwegs aussagekräftig“ würden GMX, Maxdome, Napster, Otto, Watchever und Zalando erklären, wie man mit den Nutzerdaten umgeht.

Tipp: Nutzer sollten die Daten streuen

Ein grundsätzliches Problem ist allerdings: Wirklich schlau werden die Nutzer aus den Datenschutzerklärungen nicht. „Kunden werden nicht über den Schutz ihrer Daten informiert, sondern erteilen eher einen Freibrief zum Verwerten ihrer persönlichen Daten“, so das Fazit der Stiftung Warentest. Ebenso wenig gebe es die Möglichkeit, die Datenpreisgabe einzuschränken. Daher lautet der Tipp von der Stiftung Warentest, dass Nutzer die Daten streuen sollten. Wer für E-Mail, Internetrecherchen und soziale Netzwerke jeweils einen anderen Anbieter wählt, erschwert das Erstellen eines aussagekräftigen Nutzerprofils.