Störerhaftung: Gabriel will Gesetz schon nachbessern

Daniel Kurbjuhn
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Störerhaftung: Gabriel will Gesetz schon nachbessern
Bild: woodleywonderworks | CC BY 2.0

Schon bei der Zustimmung zur Gesetzesänderung des Telemediengesetzes zur Abschaffung der Störerhaftung wurde die Kritik an den Maßnahmen deutlich, nun sind diese auch bei der Regierung angekommen. So will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel das Gesetz in naher Zukunft nachbessern.

Doch mehr Klarheit im Gesetz verankern

Noch während der Beschlussphase regten sich die Kritiken, dass die geplante Gesetzesänderung keine hinreichende Rechtssicherheit biete, da wesentliche Aspekte nicht klar im Gesetzestext verankert seien. So wurde unter anderem auch bemängelt, dass nicht klar gestellt sei, dass der Anschlussinhaber – im Falle einer Störung über seinen Anschluss – nicht finanziell in Anspruch genommen werden kann, wenn er nicht Verursacher der Störung ist. Mit anderen Worten: Auch nach der in Kraft getretenen Gesetzesänderung kann der Anschlussinhaber für Schäden und die daraus resultierenden Kosten haftbar gemacht werden.

Genau hier setzt nun auch der Nachbesserungswille des Wirtschaftsministers an: So soll klar gestellt werden, dass die Betreiber von offenen Funknetzwerken in Cafés oder Hotels nicht die Kosten für eine Abmahnung tragen müssen, wenn ein Dritter über den Anschluss illegale Inhalte heruntergeladen hat. Auch soll mit dem Nachtrag verhindert werden, dass die Betreiber zu einer Verschlüsselung des Netzwerkes gezwungen werden können.

Zugzwang durch EuGH-Urteil

Ganz freiwillig kommt die Richtungsänderung aus dem Wirtschaftsministerium nicht, immerhin zeigte sich die Regierung bislang sehr angetan von der Gesetzesänderung. Druck übt nun aber das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall von Tobias McFadden aus. Hier wurde unter anderem festgestellt, dass zumindest Geschäftsbetreiber offene WLANs anbieten können, ohne dafür haftbar gemacht zu werden.

Anders als vom EuGH vorgesehen soll die Nachbesserung aber noch weiter gehen und auch die Verschlüsselungspflicht abschaffen. Dies hatte der EuGH nicht beanstandet, weshalb der Rechteinhaber vom Anschlussinhaber im Falle einer Verletzung eine Verschlüsselung des Netzwerkes fordern kann.

In dem Entwurf heißt es daher unter anderem: "Diensteanbieter dürfen nicht verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Netz zu schließen oder zu verschlüsseln". Das Ziel ist damit klar vorgeben und lautet nach Vorstellung des netzpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil: Schadensersatz, Abmahnkosten und Verschlüsselungspflichten sollen endgültig verschwinden.

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