Bundestag: Gesetz für autonomes Fahren beschlossen

Andreas Frischholz
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Bundestag: Gesetz für autonomes Fahren beschlossen
Bild: inyucho | CC BY 2.0

Trotz Kritik von Datenschützern haben CDU/CSU und SPD das Gesetz für autonomes Fahren beschlossen, das Mensch und Computer gleichstellen soll. Für Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist es ein großer Wurf, die Opposition kritisiert es aber als zu vage. Es fehle Rechtssicherheit für die Fahrer.

Beschlossen wurde das Gesetz mit den Stimmen der Großen Koalition, die Opposition von Grünen und Linken lehnt die Vorlage hingegen ab.

Autos dürfen künftig selbstständig fahren – zumindest manchmal

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnet das Gesetz als wegweisend: Beim automatisierten Fahren handele es sich um eine technische Revolution und Deutschland soll dabei an der Spitze stehen. Ein Kernelement ist daher: Automatisierte Fahrsysteme dürfen Autos künftig selbstständig steuern. Das bedeutet aber nicht, dass der Fahrer außen vor bleibt. Er muss ständig „Wahrnehmungsbereit“ sein, um im Zweifel die Kontrolle zu übernehmen, falls ihn das System dazu auffordert.

Der Haken ist nur, dass im Gesetz nicht präzise definiert ist, wie schnell ein Fahrer reagieren muss. Was kann man also machen, wenn das Auto von alleine fährt? „Der Fahrer“, so Dobrindt, „kann sich in dieser Zeit abwenden“, um etwa im Netz zu surfen oder Videos anzuschauen. Komplett vom Steuer abwenden ist aber nicht drin. Der SPD-Abgeordneten Andreas Rimkus begründet das mit den weiteren Fahrzeugen, die noch auf der Straße unterwegs sind, aber nicht autonom gesteuert werden. Daher müsse der Mensch im Zweifel reagieren können. Daher die Wahrnehmungsbereitschaft, die verhindern soll, dass Fahrer etwa „auf dem Rücksitz rumkrabbeln“.

Um Haftungsfragen zu klären, ist eine Blackbox vorgesehen. Die zeichnet etwa bei Unfällen auf, ob der Fahrer oder das System in diesem Moment die Steuerung kontrollierte. Und wenn das System am Steuer war, haftet der Hersteller – so schildert das zumindest Dobrindt. Die Speicherfrist für die Fahrdaten beträgt sechs Monate, sofern das Auto in keinen Unfall verwickelt ist. Ursprünglich waren drei Jahre geplant, nach Kritik von Daten- und Verbraucherschützern hat die Große Koalition aber reagiert.

Für Opposition sind Vorgaben zu vage

Für die Opposition sind die Vorgaben nicht ausreichend. Stephan Kühn von den Grünen kritisiert etwa, dass entscheidende Aspekte nur in der Begründung des Gesetzes stehen, nicht aber im eigentlichen Text. Nur wäre die Begründung für Richter nicht bindend, dementsprechend bestehe auch keine Rechtssicherheit für die Fahrer. Ebenso unklar sei noch, was passiert, wenn der Fahrer das Steuer nicht übernimmt, obwohl ihn das System dazu auffordert. Wie der Übergang in kritischen Situationen vonstatten gehen soll, wäre noch nicht abschließend geklärt.

Das entspricht auch den Kritikpunkten der Linken. „Ich habe den Eindruck, die Autofahrer werden zu Versuchskaninchen gemacht“, sagte der Linken-Abgeordnete Herbert Behrens. Ohnehin lautet seine Einschätzung: Bei dem Gesetz gehe es der Bundesregierung nicht um eine moderne Mobilität, sondern um die Interessen der deutschen Autoindustrie. Ein Beispiel sei da etwa der Datenschutz. Am Ende müsste der Fahrer entscheiden, „was gespeichert wird und was nicht“, so Behrens. Ebenso fordert der Grünen-Abgeordnete Kühn, dass ein Trust Center als eine Art Vermittler nötig wäre, um die Weitergabe von Fahrdaten zu kontrollieren.

Verbraucherschützer hadern, die Wirtschaft freut sich

Wie die Opposition sind auch die Verbraucherschützer mit den Datenschutzvorgaben noch nicht einverstanden. Es wurde zwar nachgebessert, doch das reiche noch nicht aus. So erklärt Klaus Müller, Vorstand vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv): „Unverändert wird eine Vorratsdatenspeicherung der Fahrdaten in Kauf genommen – das ist nicht im Sinne der Verbraucher. Da muss die Bundesdatenschutzbeauftragte intervenieren.

Zu wenig Rechtssicherheit ist ebenso ein Kritikpunkt, anstatt die Hersteller zu verpflichten wäre der Fahrer für zu viele Aspekte verantwortlich. Nichtsdestotrotz bezeichnet Müller das Gesetz als „wichtiger Schritt hin zum fahrerlosen Auto“.

Wesentlich euphorischer äußert sich der IT-Branchenverband Bitkom. „Der Bundestag hat den Weg frei gemacht, damit sich die Automobilnation Deutschland auch beim autonomen Fahren weltweit an die Spitze setzen kann“, sagte der Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Fragen wie die Haftungsregeln und Datennutzung wären zwar noch strittig und müssen in den nächsten Jahren noch diskutiert werden, wichtiger sei aber erst einmal, dass ein Gesetz besteht. Noch wäre zwar kein Massenmarkt zu erwarten, doch es sei eine Zukunftstechnologie, bei der Deutschland vorangehen könne.

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