PlayStation Network: Verbraucherschutz mahnt Sony für rechtswidrige AGB ab

Aljoscha Reineking
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PlayStation Network: Verbraucherschutz mahnt Sony für rechtswidrige AGB ab
Bild: sony.com

Laut den AGB vom PlayStation Network muss aufgeladenes Guthaben innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden, damit es nicht verfällt. Darüber hinaus müssen Eltern pauschal alle Kosten tragen, welche durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen. Für dieses Vorgehen wurde Sony nun offiziell vom Verbraucherschutz abgemahnt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Dienstes PlayStation Network (PSN) enthalten gleiche mehrere Absätze, die laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht mit den Gesetzen in Deutschland vereinbar sind und deshalb nicht von Sony eingesetzt werden dürfen.

Guthaben im PlayStation Network mit Verfallsdatum

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass aufgeladens Guthaben für den Online-Dienst von Sony innerhalb von 24 Monaten aufgebraucht werden muss, weil es sonst verfällt. Ähnlich wie Prepaid-Guthaben bei Telekommunikationsanbietern dürfte das Geld laut den Verbraucherschützern aber keinem Verfallsdatum unterliegen. Bereits 2011 hatte sich der Bundesverband der Verbraucherzentrale erfolgreich gegen den Verfall von Prepaid-Guthaben bei den Mobilfunkanbietern vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt und eine Laufzeit ohne Verfallsdatum erwirkt.

Darüber hinaus kritisiert die Verbraucherzentrale, dass Eltern pauschal alle Kosten ihrer minderjährigen Kinder übernehmen müssen, eine Möglichkeit zum Widerspruch räumt Sony den Erziehungsberechtigten nicht ein. Dies soll sowohl für Käufe im PlayStation Network selbst als auch bei In-App-Käufen der einzelnen Spiele gelten.

Hinweis auf Widerrufsrecht bei Downloads fehlt

Vor dem Download beim Kauf von digitalen Inhalten fehlt laut den Verbraucherschützern im PlayStation Network zudem ein Hinweis, dass das Widerrufsrecht erlischt, denn Sony räumt ein solches Recht nicht ein. Das neue Widerrufsrecht im Online-Handel sieht seit vier Jahren für digitale Güter allerdings vor, dass ein Anbieter digitaler Güter beim Kauf darauf hinzuweisen hat, ansonsten bleibt das Widerrufsrecht bestehen.

Abmahnung vorerst ohne größere Folgen

Die ausgesprochene Abmahnung für die monierten Klauseln haben für Sony vorerst keine Konsequenzen. Sollte sich Sony allerdings gegen eine Nachbesserung der aufgeführten Kritikpunkte entscheiden oder überhaupt nicht aktiv werden, droht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit dem Weg vor das Gericht.