Bundesnetzagentur: Warnung vor IT-Geschenken ohne CE-Kennzeichnung

Aljoscha Reineking
128 Kommentare
Bundesnetzagentur: Warnung vor IT-Geschenken ohne CE-Kennzeichnung
Bild: pixel2013 | CC0 1.0

Viele IT-Weihnachtsgeschenke werden auch in diesem Jahr aus Fernost importiert und über das Internet gekauft. Die Bundesnetzagentur warnt explizit vor gefährlichen elektronischen Weihnachtsgeschenken, die ohne CE-Kennung angeboten werden und eigentlich gar nicht in Deutschland verwendet werden dürften.

CE-Kennzeichnung als Aufsichtszeichen

Die CE-Kennzeichnung stellt sicher, dass ein Produkt allen anzuwendenden Gemeinschaftsvorschriften entspricht und alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren (Gefährdungsanalyse, Risikobewertung, Überprüfung der Normenkonformität) für die Nutzung innerhalb Europas durchgeführt wurden.

Die CE-Kennung ist dabei kein Qualitätszeichen, sondern stellt lediglich sicher, dass ein Produkt für den europäischen Raum überhaupt zugelassen ist. Auch wenn sich die Bundesnetzagentur nur auf elektronische Produkte bezieht, gibt es das CE-Kennzeichen zudem für viele andere Produktgruppen.

Wie Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt, werden viele sehr billige Produkte im Internet angeboten, welche nicht geprüft sind und ein theoretisches Sicherheitsrisiko für den Verbraucher darstellen. Zur Verdeutlichung zählt die Agentur eine Reihe von Produkten auf, die zuletzt geprüft und anschließend aus dem Verkehr gezogen wurden.

Warnung vor Alarmanlagen mit Funktechnologie

Funk-Alarmanlagen ohne CE-Kennzeichnung. Sie können mit minderwertigen Funkkomponenten ausgestattet sein und dadurch einen Fehlalarm auslösen. Darüber hinaus können solche Anlagen die Sensoren von anderen Smart-Home-Anwendungen stören und damit Probleme in Verbindung mit anderen Geräten verursachen.

Smartphones und Tablet-PCs mit falschen Netzadaptern

Smartphones aus Fernost ohne deutsche Bedienungsanleitung und mit einem für Europa nicht vorgesehen Stecker, der nicht den europäischen Sicherheitsstandard entspricht. Im schlimmsten Fall kann solch ein Gerät einen Brand verursachen oder zu einem Stromschlag führen. Dasselbe gilt für sehr günstige Tablet-PCs, von denen durch die oftmals verbauten, größeren Akkus zudem eine weitere Gefahr ausgeht, wenn diese explodieren und sich der Brand nicht mit Wasser löschen lässt.

Drohnen ohne Schutzvorrichtungen als potenzielle Gefahr

Drohnen ohne Schutzvorrichtungen wie einer Rotorabdeckung. Diese können vor allem eine Gefahr für Kinder darstellen und Schnittverletzungen verursachen.

Marktüberwachung als Dienst für den Verbraucher

Die Bundesnetzagentur empfiehlt Verbrauchern nur Produkte bei seriösen und bekannten Quellen im Internet zu bestellen. Der Preis der Produkte sollte verglichen werden und plausibel zu den Mitbewerbern sein. Darüber hinaus sollten Fragen zu einem Produkt direkt an einen Verkäufer gestellt werden können, bei seriösen Händlern werden diese in der Regel schnell beantwortet. Bei Technikprodukten sollte auf ein 230-Volt-Netzteil geachtet werden und dass die Stecker in korrektem Deutsch beschriftet sind.

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!