5G-Frequenzen: Falls Klagen scheitern, startet Versteigerung am 19. März

Andreas Frischholz
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5G-Frequenzen: Falls Klagen scheitern, startet Versteigerung am 19. März

Bis dato hieß es, die Versteigerung der 5G-Frequenzen soll in der zweiten Märzhälfte stattfinden. Nun liegt ein konkretes Datum vor, am 19. März soll die Auktion starten. Verzögert werden könnte der Termin allerdings durch die Klagen der etablierten Netzbetreiber, einen Eilantrag hat nun auch die Deutsche Telekom eingereicht.

Dass der 19. März als Starttermin für die 5G-Auktion vorgesehen ist, erklärte ein Sprecher der Bundesnetzagentur am Freitag, meldet Spiegel Online. Die Regulierungsbehörde ist demnach in der Lage, die Versteigerung der 5G-Frequenzen wie geplant durchzuführen. „Beginnen können wir frühestens am 19. März“, so ein Sprecher. Die Auktion findet in Mainz statt und wird mehrere Tage dauern.

Auch Telekom reicht Eilantrag ein

Ob sich der Zeitplan aber einhalten lässt, hängt vom Verwaltungsgericht Köln ab. Das entscheidet über die Eilanträge, mit denen die etablierten Netzbetreiber die Auktion vorerst stoppen wollen. Telefónica Deutschland und Vodafone hatten in den letzten Wochen bereits vorgelegt, nun ist die Deutsche Telekom nachgezogen.

Im Rahmen der Bilanzpressekonferenz am Donnerstag teilte der Bonner Konzern mit, nun ebenfalls gerichtlich die Auktion stoppen zu wollen. „Ich hoffe, dass das Gericht die Eilanträge und die Argumente, die vorgetragen werden, berücksichtigt“, sagte Telekom-Chef Timotheus Höttges laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Mit dem Auktionsdesign wäre er nicht glücklich, außerdem seien die politischen Rahmenbedingungen nicht ideal.

Nichtsdestotrotz verkündet die Telekom, den Mobilfunkausbau rasch voranzutreiben. Das gilt auch für das LTE-Netz. Um Funklöcher zu schließen, will man bis 2021 jährlich 2.000 neue Mobilfunk-Sendemasten errichten. Bei 5G ist geplant, 99 Prozent der Haushalte bis 2025 abzudecken.

Bei Erfolg der Eilanträge ist Auktionstermin offen

Die Klagen gegen die Vergaberegeln für die 5G-Frequenzen haben die Mobilfunk-Netzbetreiber bereits im Dezember eingereicht. Sie bemängeln unter anderem die hohen Auflagen für die Flächenversorgung, die mit den verfügbaren Frequenzen nicht umsetzbar wären. Ein weiterer Kritikpunkt sind die Vorgaben für das lokale Roaming.

Die ursprünglichen Klagen hatten noch keine aufschiebende Wirkung für die Auktion. Erst wenn das Verwaltungsgericht Köln den Eilanträgen stattgibt, verzögert sich der Termin auf unbestimmte Zeit. Denn in diesem Fall müsste erst in den Hauptverfahren über die Klagen entschieden werden.

Neben den drei etablierten Mobilfunk-Netzbetreiber will die United-Internet-Tochter 1&1 Drillisch bei der 5G-Auktion mitbieten, um als Neueinsteiger ein viertes Mobilfunknetz in Deutschland zu errichten.