1 Satz Reifen bestellt, 2 Sätze geliefert. Rechtslage?

leesmercenary

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Moin Forum,

ich habe am 06.10.16 bei eBay bei einem Händler einen neuen Satz Winterkompletträder bestellt und bezahlt. Ich habe dem Händler mitgeteilt, dass ich die Reifen am 21.10.16 persönlich abholen komme, worauf der Händler einwilligte. Leider konnte ich die Reifen am 21.10 nicht mitnehmen, da der Kollege, welcher meine Bestellung wohl bearbeitet hatte wegen eines Unfalls im Krankenhaus lag. Etwas verärgert bat ich den Händler mir die Reifen nach Hause zuschicken. Die Spedition hat mich zwei mal nicht angetroffen, worauf hin ich bei selbiger anrief und einen Termin für eine persönliche Abholung (liegt direkt auf meinem Heimweg am Wochenende) ausmachte, dieser war vergangenen Freitag der 04.11.16. Ich unterschrieb bei der Spedition die Quittung, fuhr an die Rampe und staunte nicht schlecht als der Spediteur eine Palette mit 8 Reifen abstelle. Alle waren auf meinen Namen adressiert. Nun haben nicht alle Reifen hinein gepasst und ich musste nochmal zurück fahren um den zweiten Satz Reifen zu holen (90km hin und zurück).

Wie sieht nun die rechtliche Lage aus? Meinem ehrlichen Empfinden nach sollte ich zumindest den Händler auf seinen Fehler hinweisen, wobei die Bestellung auch schon einen Monat her ist. Allerdings sind mir durch diesen Fehler Kosten durch die zweite Fahrt entstanden, die ich auch gerne ersetzt haben möchte. Ich habe bereits ein wenig gegoogelt, allerdings teilen sich die Meinungen doch stark.

Hat jemand schon einmal die selbe Erfahrung gemacht? Was würdet ihr tun?

Beste Grüße :)
 
ich hab mal ein Handy doppelt bekommen (300€) und anstandslos zurück geschickt.
wie ich es heute machen würde weiß ich nicht.

Sollte dem Händler sein Fehler auffallen, musst du die reifen zurück geben.
Und dafür hat der Händler ewig zeit.
 
Zurückschicken werde ich gar nichts, wenn kann der Händler die Reifen bei mir abholen(lassen). Und wie gesagt, auf den Kosten für die doppelte Fahrt sitze ich auch nur weil er zwei Sätze geliefert hat.
 
leesmercenary schrieb:
, auf den Kosten für die doppelte Fahrt sitze ich auch nur weil er zwei Sätze geliefert hat.

Nein, weil du zwei Sätze abgeholt hast. Hättest ja einen dalassen können, da nicht bestellt.
 
Das ändert nichts an der Tatsache, dass du die Reifen nicht behalten darfst und den Händler zu informieren hast.

Da du die Kosten durch deine Unachtsamkeit zum Teil selber zu verantworten hast (der Händler kann nciht dafür das du nicht daheim bist) wirst du nur die direkten VErsandkosten zurück bekommen, eine Aufwandsentschädigung fürs 2 mal fahren wirst du höchstens auf kulanz erhalten. Du hättest die Annahme des 2. Satzes auch einfach verweigern können. Die Annahme allein berechtigt den Händler, die Kosten nicht erstatten zu müssen, da du durch Mitnahme und Annahme die ANlieferung durch konkluentes Handeln angenommen hast.

Solltest du nun meinen die Reifen doch zu behalten und zu verkaufen, die Fristen die ein Händler hat um sowas nach Festsstellung zurück zu verlangen sind lang...
 
Warum nimmst du überhaupt mehr wie die von dir bestellten und bezahlten Reifen mit? Und fährst dafür auch noch extra 90km? Das verstehe wer will ...
 
Weil der Speditör die Reifen los haben möchte? Außerdem sind auf der Quitung mit Sicherheit beide aufgeführt. Daher das Prozedere. Mach eine Kopie der Quitung, setz dich mit dem Händler in Verbindung und lass die Reifen abholen.

Gruß Andy
 
Das kann dem TE reichlich egal sein, was der Spediteur will. Wenn der Händler falsch liefert, ist der Kunde in keinem Fall verpflichtet, die Ware anzunehmen. Das hat der Spediteur mit dem Händler auszuknuspern..

Der TE und der SPediteur hatten keine geschäftliche Vereinbarung. VErtragspartner des Spediteurs ist der Händler.
 
gibt ja nur 2 Möglichkeiten:

1. Du willst dich nicht bereichern:
Gib dem Händler bescheid, lass das zeug abholen. 10 Minuten Arbeit und das Thema ist erledigt.

2. Du willst dich bereichern:
Verkauf die Dinger und falls sich der Händler in 4 Jahren Meldet bezahlst du ihm den 2. Satz.
 
Da ich für den Erhalt der Ware unterschrieben habe musste ich die Reifen vom Hof schaffen. Annahme verweigern ging in dem Fall leider nicht mehr, ergo war ich gezwungen nochmal zurückzufahren und den zweiten Satz zu holen. Ist es überhaupt möglich von einer Bestellung nur einen Teil anzunehmen und den zweiten Teil zu verweigern? Auf der Quittung unterschreibt man ja nur bei einem Feld für "Ware erhalten". Dummerweise habe ich beim Unterschreiben nicht auf die Menge geachtet sondern nur auf den Artikel ("4 Winterkompletträder Marke/Größe etc). Man geht ja nicht davon aus dass mehr geliefert wird als was bestellt wurde.

Naja wie dem auch sei, ich rufe den Händler morgen an und kläre das mit ihm. Danke für die Antworten.
 
Annahme verweigern geht auch, wenn schon unterschrieben ist. Löschen geht immer...
Aber da du ja sicher die Winterreifen zeitnah brauchst auch keine Option.

Wenn du deine Fahrtkosten erstattet haben willst, dann musst du das natürlich mit dem Verkäufer bereden.
 
Du hast ja kein Eigentum an den Reifen erhalten. Du bist lediglich Gewahrsamsinhaber. Daher kann der Händler das sofort zurückfordern. Theoretisch handelt es sich beim behalten sogar um eine Unterschlagung.
 
Ja die Reifen ziehe ich die Woche drauf. Der zweite Satz geht dann asap wieder zurück zum Händler. Nur wie gesagt, der Händler wird sich darum kümmern müssen, nicht ich. Ich habe dem Händler bereits per Mail den Sachverhalt erklärt und ihm mitgeteilt, dass er die Reifen gerne bei mir abholen lassen kann.
 
Dann ist alles okay. Den rückversand muss der händler organisieren und bezahlen. Wegen der fahrkosten frag halt höflich. Fordern kannst da meines Erachtens nach wenig.
 
@ leesmercenary

Find' ich super, wie du das handhabst. Das meine ich völlig ernst. Freut mich immer, wenn jemand ehrlich ist. :)
 
@DDM_Reaper20

Merci :)
 
Zurück damit. Die gehören dir nicht und die Gegenseite hat einen Herausgabeanspruch!
Die Unkosten kannst du natürlich der Gegenseite in Rechnung stellen!
 
Nein, er muss die nicht zurückschicken, nur sagen das er einen Satz zuviel hat,... und dem Händler die Möglichkeit bieten sie abzuholen..

Wenn er sie selber zurückschickt ist das nett von ihm , aber verpflichtet die Dinger wieder irgendwo hinzubringen ist er nicht
 
Ist mir auch mal mit Arbeitsspeicher und Scheibenwischern passiert. Doppelt geliefert. Hab sie für paar Wochen in den Keller gepackt und gewartet, ob sich einer meldet. Da sich keiner gemeldet hat, hab ich sie verbaut und seit Jahren nie wieder was gehört.

Also, pack die Dinger in den Keller und warte ab. Wenn sich bis nächstes Jahr keiner meldet, kannst einen Satz verkaufen ;)

Und nun kommen die Moralapostel Keulen *g*
 
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