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Notiz 10 Jahre GOG: Spieleplattform verschenkt Spiel nach Abstimmung

Relaxo32 schrieb:
Ist ja verständlich, wenn man nicht eine Unzahl an Accounts und Co. irgendwo haben möchte.
Aber diskutiert hier im CB-Forum mit, und nicht nur im Steam-Forum. Dazu braucht man auch einen eigenen Account.

Es ist ja nicht so, dass man für kostenlose GOG-Spiele irgendwo Zahlungsdaten hinterlegen muss oder sonstwie den Account pflegen muss. Einmal Spiel runterladen, fertig.
 
0xffffffff schrieb:
Wäre dem so könntest Du massenweise alte Software/Treiber nicht mehr installieren.

Der Status abgelaufen wurde vom Forenkollegen Relaxo32 bereits als funktionierend getestet.
Wenn das Zert aber explizit gesperrt ist, wird das OS dann die Installation verweigern?
Entferne doch mal das Zert aus einer SetupDatei und schaue was passiert (mit certmgr.msc ?)
 
Weil hier wieder die Diskussion bzgl. GOG hochkocht und nach "Nachteilen" gefragt wurde kann ich 2 persönliche Beispiele nennen: UT2k4 wurde nur ein Standardkey mitgeliefert, erst auf Nachfrage wird ein "eigener" nachgereicht (kann man auch in den GOG-Foren lesen). Online war bei mir mit dem "Standardkey" der mitgeliefert wurde (und den praktisch jeder bekommt) nicht möglich. Also muss man hier erst mal auf den Support warten, damit dieser einem einen Key zukommen lässt. Ähnliche Erfahrungen machte ich bei Quake 4 Bei dem Spiel Spelunky gibt es im Gegensatz zur Steamversion keine Daily Challenges. Da das die einzigen 3 Spiele sind die ich auf GOG besitze kann man sich denken wie "begeistert" ich bin. Zumindest in meinen 3 Beispielen hätte ich genau so gut irgendein zusammengeschustertes Warezrelease nutzen können.
 
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Also, gog galaxy hab ich bisher nicht gebraucht,.... und noch ein weiterer launcher aufm pc ... :)
 
Zero_Point schrieb:
Allgemeiner Irrglaube, siehe hier (bitte bis zum Ende und nicht nur die Überschrift lesen).
Bitte was? Ich habe die offizielle Seite der USK verlinkt und nicht irgendeine Hobbyseite Dritter, so wie Du. Um Dir den Klick usw. zu ersparen:
Screenshot_20181005_111841.png
Das sind verbindliche Angaben der USK. DOOM und DOOM 2 sowie Ultimate und Final DOOM sind USK-geprüft und mit dem Siegel USK16 versehen.

Wenn man die Anzeige ausklappt sieht man auch die USK Nr. der jeweiligen Titel sowie das Prüfdatum:
Screenshot_20181005_112246.png
Zero_Point schrieb:
Und trotzdem klein genug um jahrelang darauf verzichten zu können. Weltweit größter Publisher... aber nur wenn du die aktuellen Titel mit einbeziehst. Der aktuellste Titel auf GOG ist FO NV und das ist von 2010, nicht einmal Skyrim gibt es...
Mit anderen Worten: Bethesda wirft GOG den alten Krempel vor, mit dem sie eh nichts mehr einnehmen.
Nein. GOG haben schrittweise über die letzten zehn Jahre ihr Netzwerk an Partnern ausgebaut und ständig neue Publisher hinzugefügt. Alles auf einmal geht eben nicht. Dass sie (Bethesda) "weltweit größter" Publisher sind habe ich nicht geschrieben, sondern "einer der weltweit größten".
An Deiner Einschätzung der Attraktivität verschiedener Titel merkt man Dein Alter. Mit Bethesda kamen u.a. die Lizenzen für Quake und Doom. Das sind Titel die ganz sicher sehr gut laufen, auch die alten.
Zero_Point schrieb:
Und wo ist das Problem? Beide Plattformen müssen erst sicherstellen, dass ihre Kunden volljährig sind, bevor sie ihnen indizierte Waren anbieten. Bei PC-Spielen ist Deutschland ein extrem wichtiger Markt, sonst wäre die deutsche Seite von GOG auch nicht die zweite nach der englischen gewesen und sonst würde es keine deutsche Seite mit deutschsprachigem Support geben. Und man würde sich nicht um deutsche Versionen von Spielen kümmern. Denn das macht alles nur zusätzliche Arbeit. Ganz so unwichtig scheint der deutsche Markt dann doch nicht zu sein, wenn selbst eine so kleine Firma alles dafür tut um auf diesem Wahrgenommen zu werden. ;)
Und auch hier merkt man Dein Alter. Ich habe nicht davon geredet, dass der Markt für Videospiele in Deutschland klein wäre, sondern, dass der Markt für indizierte Videospiele in Deutschland klein ist. Speziell seit es die USK18 Plakette gibt, ist der Markt nochmal deutlich kleiner geworden.
Abgesehen davon muss strukturell nicht nur das Alter des Kontoinhabers sicher festgestellt werden, sondern die Software selbst muss auch Vorkehrungen enthalten die sicherstellen, dass keine Jugendlichen sie ohne Autorisierung des Kontoinhabers starten können. "Passwort merken" wäre damit zum Beispiel zumindest in Frage gestellt. Dass Valve und GOG usw. auf diesen Extraaufwand keine Lust haben ist kein Wunder.
Zero_Point schrieb:
[…]
Der Grund sind einfach Unfähigkeit oder dass ihnen ihre deutschen Kunden am Ar**h vorbei gehen. Ein deutscher Mitarbeiter hat das auch im HQ angesprochen, ist dort aber auf taube Ohren gestoßen.
[…]
Die Geschäftsführung leidet einfach unter Größenwahn.
[…]
Ich habe nicht das Gefühl, dass Du die Kernpunkte der Sache erfasst hast.
Zero_Point schrieb:
Und wenn GOG tatsächlich Okaysoft als Konkurrenz sieht, wegen der sie nicht aktiv werden, dann sollen sie doch gleich ihre Seite dicht machen.
Siehe oben. Ein Markt für indizierte Spiele existiert im Wesentlichen nur in Deutschland und Australien. Dort ist es jeweils vielleicht 1% der gesamten Absatzsumme, und das ist vermutlich sehr großzügig geschätzt. Für diesen winzigen Marktanteil gibt es bereits mindestens einen Anbieter namens Okaysoft. Sich mit diesem Anbieter um ein relativ wertloses Stück Marktanteil zu hauen lohnt sich ökonomisch nicht.
Zero_Point schrieb:
VPN ist für den Kunden die schlechteste Lösung überhaupt, da sehr unsicher (der Dritte kann deine Daten problemlos abgreifen). das zeigt wieder, wie egal GOG die Kunden sind. Und wegen Fake (was unmöglich ist, höchstens Missbrauch eines legalen Kontos), gibt es da schon Beispiele, wo ein Laden belangt wurde? Und wurde da auch der Kontoinhaber wegen Fahrlässigkeit belangt? Früher war das GOG übrigens egal, da hat man selbst beschlagnahmte Titel an Deutsche verkauft.
Du hast nicht verstanden was ein VPN macht und verwechselst es mit http ohne TLS/SSL. Abgesehen ist es die Entscheidung des Kunden ein VPN zur Umgehung der Jugendschutzmaßnahmen zu nutzen oder nicht, und damit auch nicht das Problem des Anbieters.
Als GOG noch indizierte Titel verkauft hat waren Sie noch nicht offiziell in Deutschland tätig, sondern waren ein ausländisches Angebot und waren somit auch nicht an diese Gesetze gebunden. Das änderte sich, als sie mehr Kunden aus Deutschland bekamen und eine deutschsprachige Webseite aufgesetzt haben. Sie haben die indizierten Titel für Deutschland gesperrt, gerade weil es profitabler war den Deutschen Markt richtig zu bedienen, anstatt aus dem Ausland drei Kopien von Duke Nukem nach Deutschland zu verkaufen.

Du liegst insgesamt auf voller Linie daneben.
 
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usbstick schrieb:
Bitte was? Ich habe die offizielle Seite der USK verlinkt und nicht irgendeine Hobbyseite Dritter, so wie Du. Um Dir den Klick usw. zu ersparen:
So viel Unwissen tut richtig weh. :freak:
Tue mir einen Gefallen und lösche dein Konto hier, damit du in Zukunft nicht auf so eine "Hobbyseite" mit Hobbyredakteuren reinfällst.
Du findest sicher auch eine tolle Erklärung dafür, dass Spiele wie Medal of Honor Allied Assault trotz USK18 in Deutschland gesperrt sind...

Da deine Blamage an Unkenntnis bei Bethesda weitergeht (das mit dem "größten Publisher" war ein versehen, ich meinte genau das was du geschrieben hast) und ich das bereits widerlegt habe, gehe ich nicht weiter darauf ein. Bester Satz:
usbstick schrieb:
Speziell seit es die USK18 Plakette gibt, ist der Markt nochmal deutlich kleiner geworden.
Ich komme vor Lachen nicht mehr raus, die "USK18 Plakette" gibt es ja erst seit gestern und mit ihr hat sich ganz plötzlich über Nacht alles geändert. :freaky:
Und schön, dass du meine These, dass GOG die Kundschaft am Ar**h vorbei geht bestätigst, wenn wohl auch unfreiwillig und unbewusst.
Man merkt, du hast echt Ahnung vom Markt und der Technik (VPN) und kennst ihn schon seit Jahrzehnten. :D
 
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Zero_Point schrieb:
So viel Unwissen tut richtig weh. :freak:
So viel Fanatismus aber auch. Schalt´ doch mal einen Gang runter. Zwar finde ich es gut, immer BEIDE Seiten zu beleuchten, und deswegen habe ich mir Deine Beiträge auch durchgelesen. Mir scheint, du führst hier ziemlich verbissen einen Kreuzzug gegen GOG - warum auch immer. Viele Deiner Punkte kann ich NICHT nachvollziehen.
 
n8mahr schrieb:
Viele Deiner Punkte kann ich NICHT nachvollziehen.
Welche? Lass uns über diese diskutieren. Man muss auch nicht in allen Punkten derselben Meinung sein oder diese als wichtig empfinden. Defizite sollte man trotzdem anerkennen.
Aber bitte nicht so wie usbstick, der Tatsachen verdreht.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Zero_Point schrieb:
So viel Unwissen tut richtig weh. :freak:
Tue mir einen Gefallen und lösche dein Konto hier, damit du in Zukunft nicht auf so eine "Hobbyseite" mit Hobbyredakteuren reinfällst.
Wir sind uns aber hoffentlich einig, dass schnittberichte.com, was Du oben verlinkt hast, in Sachen Seriösität nicht direkt mit einer Bundesbehörde (BPjM) bzw. einem Branchenverband (USK) gleichzustellen ist, ja?
Auf der von Dir hier verlinkten News von Computerbase steht ja auch nichts anderes als ich behauptet habe. DOOM ist nicht mehr indiziert und mit USK16 erhältlich.
Zero_Point schrieb:
Du findest sicher auch eine tolle Erklärung dafür, dass Spiele wie Medal of Honor Allied Assault trotz USK18 in Deutschland gesperrt sind...
Korrekt. Es wurde nämlich erst auf USK18 geprüft und erst nach der Erteilung der Plakette auf die Liste B der BPjM gesetzt. Die USK18-Einstufung schützt seit der JuSchG Novelle (zum 1.4.2003 wirksam) vor Indizierung aber z.B. nicht vor der Indizierung wegen Nazi-Symbolik oder exzessiver Gewaltdarstellung und -Verherrlichung, welche eine Beschlagnahmung und nicht lediglich ein Verbot der öffentlichen Verbreitung zur Folge hat (=Liste B).
Zero_Point schrieb:
Da deine Blamage an Unkenntnis bei Bethesda weitergeht (das mit dem "größten Publisher" war ein versehen, ich meinte genau das was du geschrieben hast) und ich das bereits widerlegt habe, gehe ich nicht weiter darauf ein.
Soll mir recht sein, ich wüsste allerdings gerne was Du da widerlegt haben willst. Ich bin ungefähr seit 2009 Kunde bei GOG und habe die ganze Entwicklung der hinzukommenden Spiele und Publisher selbst mitbekommen. Du kannst es allerdings auch bei Wikipedia nachlesen.
Zero_Point schrieb:
Ich komme vor Lachen nicht mehr raus, die "USK18 Plakette" gibt es ja erst seit gestern und mit ihr hat sich ganz plötzlich über Nacht alles geändert. :freaky:
Schön dass Du da lachen kannst, aber ich habe das tatsächlich von Anfang an miterlebt. Erst seit der JuSchG Novelle, die 2003 in Kraft trat, hat die USK18 Plakette eine gewisse Relevanz. Davor wurden USK Plaketten im Allgemeinen nur auf Spiele für Kinder gedruckt weil man bei Shootern ohnehin davon ausgehen musste, dass sie indiziert werden. Auch ein Grund warum man diese Spiele am Erscheinungstag im Laden kaufte. Das galt zum Beispiel für die ungeschnittenen Versionen von Unreal und Half-Life.
Und ja, diese Änderung des JuSchG hat dann tatsächlich über die Nacht vom 31.03.2003 zum 01.04.2003 etwas geändert. Seitdem wurden nämlich kaum mehr Schnitte in der Gewaltdarstellung vorgenommen und nur noch Nazi-Symbolik ersetzt.
Zero_Point schrieb:
Und schön, dass du meine These, dass GOG die Kundschaft am Ar**h vorbei geht bestätigst, wenn wohl auch unfreiwillig und unbewusst.
Jein, es geschah ganz bewusst. Was ich Dir bestätigen kann ist, dass, wie ich schrieb, jeder große digitale Softwaredistributor auf das Anbieten von indizierter Software verzichtet weil der Markt dafür so klein ist, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Wenn Du es so ausdrücken willst: "Der Markt für Indizierte Software geht den großen Anbietern am Arsch vorbei" ja, ist so. Und ich sehe da auch kein Problem. Wer Ü18 ist bestellt sich seinen Kram bei den vorhandenen Anbietern und gut. Oder halt über Steam oder GOG wenn man grad im Ausland ist.

Es ist allerdings nicht so, dass den großen Anbietern ihre Kunden generell egal sind. Nur die drei Leute die wie Du ein Problem damit haben indizierte Software nicht direkt bei diesen Anbietern kaufen zu können sind Ihnen egal. Deal with it, das Leben ist mehr als Zocken.
Zero_Point schrieb:
Man merkt, du hast echt Ahnung vom Markt und der Technik (VPN) und kennst ihn schon seit Jahrzehnten. :D
Wenn Du meinst. Gut, dass Du da bist, um mir die Welt zu erklären. VPN ist trotzdem nicht TLS.
 
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Relaxo32 schrieb:
Ich hätte mir persönlich ja Firewatch gewünscht, aber der Titel ist doch recht Nische.
Firewatch ist im Moment für 4,99€ im Angebot von GOG erhältlich.
Ich habe es mir gekauft, weil ich es mag.

Werde aber auch das kostenlose Shadow Warrior 2 mal antesten. ;)
 
usbstick schrieb:
Auf der von Dir hier verlinkten News von Computerbase steht ja auch nichts anderes als ich behauptet habe. DOOM ist nicht mehr indiziert und mit USK16 erhältlich.
Lesekompetenz 6, setzen!

usbstick schrieb:
Wir sind uns aber hoffentlich einig, dass schnittberichte.com, was Du oben verlinkt hast, in Sachen Seriösität nicht direkt mit einer Bundesbehörde (BPjM) bzw. einem Branchenverband (USK) gleichzustellen ist, ja?
Zeig mir mal eine Liste an Spielen oder zumindest Hinweise auf solche auf der Seite der BPjM oder USK, die indiziert oder gar beschlagnahmt sind. Dann reden wir über die "Seriosität" dieser Seite weiter.
Bis dahin gehe ich auf deinen weiteren Unsinn nicht mehr weiter ein. Ist mir zu viel Zeitverschwendung mit jemandem zu diskutieren, dir klare Fakten als Lüge darstellt.
 
Ich frage mich ernsthaft ob Du einfach nur 12 Jahre alt bist oder einfach nicht so richtig schlau. Aggressiv bist Du auf jeden Fall.

Liste A/B/E (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG) kann man bei der BPjM einsehen, auch wenn gerade diese Seite ihrer Homepage offenbar gerade nicht geht. Es sind laut Gesetz öffentliche Listen, also kannst Du sie einsehen. Liste C/D (§ 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG) sind im JuSchG als nichtöffentlich definiert.

Klare Fakten hat hier eine Person nicht geliefert und das bist Du. Wer ohne weitere Begründung die Ausssage einer Behörde in Zweifel zieht bewirbt sich nicht gerade um die Glaubwürdigkeitskrone.

Der Ausgangspunkt war, dass Du behauptet hast, dass DOOM indiziert ist. Das ist seit 2011 nicht mehr der Fall und das steht auch in dem von Dir geposteten Link genau so. Im Anschluss zur Entfernung von Liste A wurde eine Einstufung nach USK beantragt und mit USK 16 erteilt.
Ende vom Lied: DOOM kann in Deutschland legal mit USK16-Siegel verkauft werden. (Wie auch DOOM 2, Final DOOM usw.)

lol.
 
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Wieder mal kein Nachweis. Funktioniert zufällig gerade nicht... :rolleyes:

EDIT: weil ich so nett bin für dich zum nachlesen, damit du weißt was in diesem Fall "öffentlich" bedeutet:
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Aufgaben/Listenfuehrung/bekanntmachung.html
Aber obacht, könnte für dich peinlich werden mit "Homepage offenbar gerade nicht geht". ;)

usbstick schrieb:
Der Ausgangspunkt war, dass Du behauptet hast, dass DOOM indiziert ist.
Habe ich nie behauptet, aber deine Lesekompetenz ist leider nicht die Beste. Deswegen bemerkst du die feinen Unterschiede nicht.
 
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Zero_Point schrieb:
Habe ich nie behauptet, aber deine Lesekompetenz ist leider nicht die Beste. Deswegen bemerkst du die feinen Unterschiede nicht.
Screenshot_20181005_205328.png

DOOM 2 ist nicht indiziert. Es war von 1994 bis 2011 indiziert aber es ist es aktuell eben nicht. Also wird auch kein indiziertes Spiel an Deutsche verkauft.
Wenn Du jetzt bestreiten willst, dass aus dieser Äußerung von Dir hervorgeht, dass DOOM 2 indiziert sein soll … ja, dann hast Du wohl eine ganz eigene Sicht der Dinge die hier wohl niemand teilt.

Wass die Veröffentlichungspraxis der BPjM angeht: und? Es sind öffentlich zugängliche Listen. Der Gliederungspunkt auf der Homepage funktioniert nicht, sie haben ihn aber trotzdem dort und keiner weiß warum. Trotzdem gibt es die Möglichkeit einer öffentlichen Einsicht. Ich sehe da kein echtes Problem. Wenn einen das wirklich interessiert kann man ja auch mal zur Not in die Bibliothek gehen. Ist ja nicht so, dass das für normale Menschen eine unüberwindbare Hürde wäre.

Du bist frech und hast keine Umgangsformen, aber ich habe Spaß daran wie Du herumeierst. Also mach ruhig weiter und belustige uns.
 
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doom.png

Soviel zu deiner Lesekompetenz. Wie viele Eigentore hast du heute schon geschossen?
Und den Beweis der Nichtindizierung hast du immer noch nicht erbracht (liegt wohl auch an deiner mangelnden Lesekompetenz). Ist auch schwer, wenn es diesen gar nicht gibt. :rolleyes:
 
Du machst Dir echt Freunde hier.
Wegen der paar von GOG in Deutschland nicht verkauften Spiele.
Darauf werde mal ne Runde Ultima 7 spielen. Bei GOG gekauft.
 
Zero_Point schrieb:
Anhang anzeigen 714790
Soviel zu deiner Lesekompetenz. Wie viele Eigentore hast du heute schon geschossen?
Und den Beweis der Nichtindizierung hast du immer noch nicht erbracht (liegt wohl auch an deiner mangelnden Lesekompetenz). Ist auch schwer, wenn es diesen gar nicht gibt. :rolleyes:

Ich habe da auf der BPJM-Seite unter Service -> Publikationen -> BPS/BPJM ausgewählte Beiträge von 1998 bis heute folgendes gefunden:
BPJM Doom
Nach meinem Verständnis ist die Indizierung aufgehoben
 
WommU schrieb:
Du machst Dir echt Freunde hier.
Die brauche ich hier auch nicht. V.a. wenn sie belegte Fakten als unwahr darstellen. ;)

Bromich schrieb:
Ich habe da auf der BPJM-Seite unter Service -> Publikationen -> BPS/BPJM ausgewählte Beiträge von 1998 bis heute folgendes gefunden:
BPJM Doom
Nach meinem Verständnis ist die Indizierung aufgehoben
Dafür hast du extra einen Doppelaccount angelegt?
Und direkt das nächste Eigentor. Da hast du es auf der ersten Seite schwarz auf weiß und sogar hochoffiziell. Musst sie nur mal lesen. Oder leidet der Doppelaccount auch an Leseinkompetenz? :freak:
Mein Gott ist das peinlich wie sich hier jemand um Kopf und Kragen redet und gleichzeitig beweist, dass er selbst komplett daneben liegt...
 
Heute bei den Haarspalter-Championships 2018…

Zugegeben, Du hast recht, Du schriebst DOOM 2. Dummerweise ist das halt auch nicht mehr indiziert.

Ich glaube Du hast noch nicht realisiert, dass "indizieren" heißt, dass ein Spiel auf Liste A oder B auftaucht. Einträge dort können erstellt oder gelöscht werden. DOOM (und später DOOM 2 usw.) wurde 1994 in der Liste eingetragen und 2011 gelöscht. Genau so steht es im von @Bromich recherchierten BPJM-Aktuell Artikel. DOOM und DOOM 2 sind folglich nicht indiziert.

Ich finde das jetzt immer lustiger.
 
usbstick schrieb:
Zugegeben, Du hast recht, Du schriebst DOOM 2
Es ist aber schon peinlich wenn du auf ihm rum hackst und dir dann selber so was passiert....
usbstick schrieb:
Ich finde das jetzt immer lustiger.
Sollte das wirklich dein Doppelaccount sein, - in der Tat.
 
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