14 Tage Rückgaberecht - Wärmeleitpaste APU-Kühler?

r darf Dir die Wertminderung, die durch die Nutzung entstanden ist, abziehen.

Eher 100% Abzug denn mehr als 1€ Marge hat der Händler nicht drauf. :D

Das ASRock FM2A85X Extreme4-M, dass ich gleichzeitig für einen Bekannten gekauft habe, hat mir sehr gefallen, hat allerdings nur 7 SATA Ports und da mein NAS "ewig" halten soll...

Wer braucht für ein NAS SATA Ports?
Für das bisschen Datentransfer kannst du auch etliche USB 2.0/3.0 Festplatten an eine aktive USB Bridge hängen.
Es limitiert sowieso die Netzwerkverbindung.
 
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Samurai76 schrieb:
Also einen montierten Kühler als Widerruf zurückzuschicken ist eine Frechheit! Du baust den Kühler auch nicht im Laden in deinen Rechner ein, und das ist, was das Widerrufsrecht ermöglichen soll, !Ansicht! und Prüfen wie im Laden, und nicht tagelang verbaut lassen und weil einem eine andere Komponente nicht gefällt, zurückschicken. Die ehrlichen Kunden zahlen dann den Obulus dafür.

Kann mich dem nur anschliessen: Andere Leute sind in der Lage zuerst ihr Hirn einzuschalten und zu überlegen, was sich eigentlich wollen, bevor sie einfach etwas zum Ausprobieren "kaufen". Vermutlich wäre ALLES, was Du selber in Erfahrung gebracht hast auch über eine Internet-Recherche zu finden gewesen. Dies zudem mit weniger Zeitaufwand. Du bist übrigens nicht der erste Mensch, welcher sich ein Eigenbau-NAS basteln will. Und sowas ich auch nicht besonders schwer...

Dass das Widerrufsrecht sehr oft missbraucht wird, ist leider nichts neues. Es gibt sogar Leute, welche etwas "kaufen" um dann ein Review zu schreiben und es anschliessend "zurücksenden". Der Schaden für die Händler dürfte beträchtlich sein. Der korrekte Käufer zahlt dann für solchen Schwachsinn mit.

Beim Thomann Musikversand gibt es andauernd wieder Artikel, welche zu leicht ermässigten Preisen als "Versandrückläufer" deklariert sind.

Und wer eben einen richtigen (Hardware-)RAID-Controller haben will, der muss auch bereit sein dafür Kohle locker zu machen.

Es geht noch viel einfacher: Es gibt genug Fertig-Lösungen im NAS-Bereich. Synology oder QNAP wären da als Beispiele zu nehmen. Einfach und unkompliziert mit recht gutem Support. Für den Heimgebrauch reicht sowas in jedem Fall locker. Unter dem Strich fährt man mit solchen Lösungen oft günstiger als mit einem zusammengefrickelten System. Im Verbrauch hat ein Eigenbau NAS in den meisten Fällen überhaupt keine Chance gegen ein Fertig-NAS mit Embedded-CPU.
 
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@2L84H8
Ich kann Dir nur zustimmen. Wobei ichs sogar noch viel schlimmer finde wenn sich Leute Prozis bestellen -> übertackten und wenns nicht gut genug ist, wieder zurück schicken. Leider kommt das auch viel zu oft vor.. Is halt ne Lücke im System und da sollte sich der Gesetzgeber mal Gedanken zu machen. Aber die haben auch wichtigeres zu tun als sich darüber den Kopf zu zerbrechen.

Desweiteren find ich das in 75% der Fälle eine gute NAS ausreichen ist für Heimnetzwerke. Aber das ist wieder nur eine objektive Meinung..
 
Zumindest haben die Verpackungen der CPUs ein Siegel drauf. Ein Händler kann dann nicht einfach "Gebrauchtware" als "Neuware" weiterverwenden.

Von wegen den Probier-Übertaktern: Sowas machen auch nur genau die, welche dann hier im Forum rumweinen, wenn die neue CPU halt doch nicht mit 5GHz läuft, egal wie sehr man das Ding quält und missbraucht (oder wenn sie gar nichts hinbekommen mangels Intellekt). Selbst wenn sich diese Jungs dafür keine CPUs "leihen", hab ich für solchen Kram kaum Verständnis. Aktuelle CPUs laufen nur mit ziemlichem Aufwand (und etwas Glück) bei 5GHz stabil. In der Regel stimmt die Aussage dann: Anstatt in eine WaKü oder sonstiges wäre das Geld besser in eine schnellere CPU investiert gewesen. Und wer beim i7-3770K noch nicht genug hat, der kann immer noch auf die LGA2011-Plattform umsatteln. Vor kurzem wollte in einem anderen Thread jemand seinen FX-6100 unbedingt mit 5GHz betreiben. Ob es nun Sinn macht (finanziell und vom Aufwand her), war ihm anscheinend egal.

Bei den Mainboards sieht es aber richtig düster aus. Solange das Zubehör komplett ist, fällt dort kaum auf, dass getrickst wurde. Es gab grad kürzlich einen Thread über vermeintlich gebrauchte ROG-Boards von ASUS, welche als Neuware rausgegangen sind.
 
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Leihen ist ein schöner Ausdruck, der gefällt :evillol: ... leider auf Kosten derer dies nicht besser wissen/bzw. die nicht wissen worauf zu achten ist... wobei man kanns den Shops nicht verübeln das sie versuchen das Zeug wieder los zu werden. Hät ich als Unternehmer auch kleine Lust drauf auf Kosten sitzen zu bleiben nur weil "wer auch immer" was aus probieren wollte. Wobei das auch sehr grenzwertig is.. da gibs rechtliche Handhabe wenn was als neu verkauft wird was vermeindlich gebraucht ist...
Dabei wäre das Problem auch mit nem Siegel gelöst wie bei den CPU's.
 
Ich kann Dir nur zustimmen. Wobei ichs sogar noch viel schlimmer finde wenn sich Leute Prozis bestellen -> übertackten und wenns nicht gut genug ist, wieder zurück schicken.

Deswegen kauf ich Hardware und sonstige Elektroartikel nicht im regulären Handel sondern direkt beim Großimporteur.
Eine Maus oder Tastatur nicht... aber Festplatten, CPUs etc.

Dass das Widerrufsrecht sehr oft missbraucht wird, ist leider nichts neues. Es gibt sogar Leute, welche etwas "kaufen" um dann ein Review zu schreiben und es anschliessend "zurücksenden". Der Schaden für die Händler dürfte beträchtlich sein.

Im Prinzip braucht man hier als Händler nur einen Gerichtsstand im Ausland und betreibt seinen Laden im Inland als Nebensitz. Das ist kein großer Aufwand und spart auch noch Steuern.
 
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Im Prinzip braucht man hier als Händler nur einen Gerichtsstand im Ausland und betreibt seinen Laden im Inland als Nebensitz. Das ist kein großer Aufwand und spart auch noch Steuern.

Wenn man einen Webshop einsetzt mag das gehen, wie z.B. bei Pixmania.de aus Frankreich.

Aber bei Amazon, Ebay & Co. ist so eine Vorgehensweise nicht möglich, da man durch verweigerte Rücknahmen regelmäßig eine negative Bewertung kassiert und über kurz oder lang rausfliegt.

Der Gesetzgeber könnte aber nachbessern ohne den Verbraucher die "Katze im Sack" kaufen zu lassen.
Dies ginge ganz einfach über eine Zahlung nach Nutzungsdauer.

Wenn man z.B. eine CPU bestellt und diese nach 30 Tagen zurücksendet, so sollte man den anteiligen Wert des Gegenstandes (bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 2 Jahren) dem Händler ersetzen müssen.

Auch blöd ist die 40 Euro Regelung, die besagt dass Kunden zu Lasten des Händlers die Versandkosten bei einer Rückgabe ersetzt bekommen. Ich bin der Meinung dass einfach jeder seinen Versandkostenanteil im Versandhandelsgeschäft selbst tragen sollte, unabhängig vom Wert der Ware. Sowas lädt doch nur zum Missbrauch ein wenn der Gegenstand 25 Euro kostet und man ihn mal "testen" will, bestellt man halt zwei Stück und schickt eines oder eben beide davon zu Lasten des Händlers zurück. Ein Unding sowas.

Gruß
Fallaxia
 
also wenn ich so dran denke, wie ordentlich meine sachen beim rückruf an den händler zurück gehen und was die durchaus auch sonst so zurück bekommen (man schaue sich nur mal die amazon warehouse deals an),
da ist verbrauchte wärmeleitpaste wohl "garnichts"

ein kulanter händler wird dir das nicht in rechnung stellen.
das recht hätte er aber natürlich
 
Ein miesepetriger Kunde der den Kühler als nächstes bekommt wird dem Händler aber ankreiden "minderwertige" Wärmeleitpaste dazu gelegt zu haben und die Originale "super tolle Paste" entfernt zu haben, aus Profitgier versteht sich...:freak:
 
Aber bei Amazon, Ebay & Co. ist so eine Vorgehensweise nicht möglich, da man durch verweigerte Rücknahmen regelmäßig eine negative Bewertung kassiert und über kurz oder lang rausfliegt.

Wenn ich ein Teil erhalte bei dem die Verpackung schon geöffnet war dann geht das ungeöffnet an den Händler zurück und ich kaufe bei dem auch nichts mehr ein.
Da könnte ich nämlich gleich einen gebrauchten Artikel bei Ebay kaufen.
Denke Amazon verliert auch sehr viele Kunden denen gebrauchte Artikel zugeschickt wurden und das kommt sehr häufig vor.
Die negative Rezension ist in dem Fall vielleicht sogar höher - Vor allem bei hochpreisigen Artikeln.

Code:
Ansonsten einen offensichtlichen Rückläufer einfach zurücksenden und Amazon meiden

Code:
Nochmals: ausgepacken und begutachten macht aus einem neuen Gerät ein gebrauchtes und nach soetwas suche ich in der Regionalzeitung oder bei eBay, aber nicht im Handel.

Code:
Monitor erhalten mit 72 Betriebsstunden. Händler Abmahnen?

Code:
Dann sollte bei der Artikelbeschreibung B -Ware stehen und nicht neu!

Code:
Gestern traf ein bei Amazon bestellter "neuer" Rasierer inklusive Bartstoppel des Vorbesitzers ein! Das ist einfach ekelerregend und nicht akzeptabel!

usw. usf.
 
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