Jace
Rear Admiral
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Doc Foster schrieb:Das mag für Laien so scheinen, aber dieser Bereich wird letztlich durch die §§ 312b ff. und die §§ 355 ff. BGB geregelt. Nur was dort steht, zählt.
I.Ü. ist es ja nahezu lächerlich zu behaupten, dass der Fernabsatzkäufer die Ware zwar prüfen darf, für die aufgerissene Verpackung aber Ersatz leisten soll.
Das Thema ist zwar durch.. aber trotzdem:
Eine Verpackung aufmachen und eine Verpackung zerreißen sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Für letzteres kannst du auch im Aldi zur Kasse gebeten werden.
Wie reactor jetzt auch ausgiebig belegt hat.