6 Abmahnungen in 2 Tagen Oo

Ja, ich geh jetzt mal davon aus, dass er lügt, und eben doch die Pornos laden wollte. Wäre ja jetzt nicht so extrem außergewöhnlich, dass ein männliches Wesen im Internet nach Pornos sucht.
 
@baFh
wirst du aber verklagt und der richter hat nen schlechten tag und verurteilt dich dann wirds teuer.
egal ob die vorderung rechtens ist oder nicht.

wenn "du" gewinnst und der kläger in revision geht und dann doch recht bekommt von nem anderen anwalt dann war es das auch denn das war dann die letzte instanz im zivilrecht.
egal ob du dann unschuldig bist, es wurde zu gunsten des klägers entschieden und "du" darfst kräftig in die tasche greifen.

is eben blöd das das geändert wurde und die leute noch schneller an namen und adresse kommen ohne zum gericht latschen zu müssen.
früher gabs erstmal ne anzeige und post von der polizei und man konnte der teuren abmahnung entgehen indem man direkt zum anwalt gerannt ist. heute kommt direkt ne abmahnung mnit utopischen vorderungen.


aber bei 6 stück vom selben da is was faul ... zumal sicher bei jeder steht das beim erneuten anbieten ne richtig hohe zahlung fällig wird :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
TigersClaw schrieb:
Im Internet gibts eine modifizierte Unterlassungserklärung, diese ausdrucken, unterschreiben, und zu der Kanzlei schicken. Nicht reagieren ist auf jeden Fall keine gute Idee, dann kommt bald ein Brief vom Gericht, und ab da kann es teuer werden.

Falls er tatsächlich nichts mit der Sache zu tun hat, wäre er doch blöd, wenn er das Schreiben ernst nehmen würde.
Es ist doch bekannt, dass im I-Net reichlich Betrüger unterwegs sind, die mit dieser Abmahn-Masche Kohle machen wollen. Leider fallen viele Leute darauf herein.
Falls dennoch Zweifel bestehen, einfach mal zur Verbraucherzentrale gehen und sich nach dieser Kanzlei erkundigen.

Gruß, Eisholz
 
Hab gerade mal nach der Kanzlei im Interweb gesucht. Die scheinen sowas öfter abzuziehen. Nicht reagieren bis eine Anzeige eintrudelt. Könntest Dich eventuell bei ner Verbraucherzentrale informieren und wenn wirklich nichts runtergeladen wurde, schreiben die auch gegen eine geringe Gebühr einen "netten" Brief an die Kanzlei. Wenn viele Richter nicht so wenig Ahnung hätten und der Contentmafia (zu denen ich natürlich nicht alle Inhalte-Schaffende zähle) ständig recht gäben, sähe es schon viel besser aus, da ein eineindeutiger Urheberrechtsverstoß schwerer nachzuweisen ist, als viele denken.
 
tm0975 schrieb:
doch, es ist korrekt. spätestens bei einem gerichtlichen mahnbescheid muß zwingend widersprochen werden! ansonsten gilt: auf keinen fall bezahlen, keinen einzigen cent.

Nein - richtiges Wissen, falsch angewandt.
Bei unrechtmäßigen Forderungen gilt erstmal: Nein!
Auch wenn ich bis anno sonstwas warte kann ich dafür nicht belangt werden, wenn ich nichts getan habe.
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann muss selbstverständlich reagiert werden. Wenn der kommt, dann kann man zumindest schonmal im Ansatz (nicht 100%!) davon ausgehen, dass ich vllt doch nicht unschuldig bin. Davon ist hier aber noch garnicht die Rede, den sollte man definitiv abwarten, sofern er denn kommt.
 
Auf jeden Fall zum Anwalt gehen.
Wenn man Symptome einer Krankheit hat geht man (normal) zum Arzt.
Warum sollte man es hier anders machen und nicht jemanden (einen Anwalt) um "Hilfe" fragen, wenn er doch dafür da ist.
 
platin91 schrieb:
Warum sollte man es hier anders machen und nicht jemanden (einen Anwalt) um "Hilfe" fragen, wenn er doch dafür da ist.

Na ganz einfach, weil das unter Umständen unnötig teuer wird. Und hier ist nicht unbedingt die super Eile geboten, wenn es sich am Ende rausstellt, dass man doch einen Anwalt braucht, weil das alles rechtens war, dann hat man noch genug Zeit, einen aufzusuchen.
JETZT schon zumn Anwalt rennen wäre reiner Aktionismus.
 
@patrik.bateman...

Kurzfassung:
Auf eine Abmahnung ist immer zu reagieren. Reagiert man nicht, hat man schneller als man schauen kann eine ev auf dem Tisch. Einen RA braucht man zu diesem Zeitpunkt nicht. Die gesetzte Frist ist so gewollt und rechtlich korrekt. Immerhin soll der Umstand ja schleunigst abgestellt werden. Daten umzubenennen bringt nichts, es ändert lediglich den Namen, nicht aber den Hashwert! Wenn einen RA(in), dann einen für IT-Recht. Hier z.B. diesen. Aufforderungen wie "nicht reagiere... zahlen" sind mittlerweile Geschichte. Wir schreiben das Jahr 2010 und nicht mehr 2006 und früher (dort hatte man damit zum Großteil Erfolg). User die einen heute anraten Abmahnungen zu ignorieren, beteiligen sich dann sicher gerne an den Kosten die da kommen (bei nicht angemessenen Reaktion) werden. Die hier genannten zwei richtigen Verhaltensweisen! führt in die Irre.... hier bitte nachzulesen. Die Verbraucherzentrale aufzusuchen ist reine Zeitverschwendung...

Aber bevor ich hier weiter Postings kommentiere... Lese dich, @patrik.bateman, mal im Verein gegen den Abmahnwahn in die Materie ein und/oder registriere dich und nehme direkt mit der dortigen Moderatorin (ist nicht zu übersehen) Kontakt auf.

...viel Erfolg.
 
@Human:
Wow, bist du selbst Rechtsanwalt oder arbeitest im diesem Bereich? Sich extra hierfür anzumelden find ich klasse!
@TS: Dein Freund hat 100% etwas mit Pornos zu tun, egal was er sagt :D
 
DunklerRabe schrieb:
Nein - richtiges Wissen, falsch angewandt.

Wie gesagt, meiner Meinung nach schreibst DU hier gefährlichen Unsinn, ich distanziere mich davon, und bekräftige nochmal, was ich auf Seite 1 schon geschrieben habe und schließe mich Human an.
 
Moin @zenturio xy,

nein, nur beschäftige ich mich bereits seit Jahren (intensiver) mit diesem Thema.
Aus besagtem Grunde haben wir seinerzeit unser Forum geschlossen. Wer glaubt heute noch p2p für urheberrechtlich geschützte Werke ungeschoren nutzen zu können, der irrt. Für alles andere, alle anderen, ist p2p nach wie vor unbedenklich und zu 100% sicher - auch rechtlich.

... die benannte Moderatorin findet ihr auch auf Netzwelt.de... im dortigen Forum.

Und bedenkt, mit der mod.UE ist die Haupt-Summe der Forderung (oft über €5.000) vom Tisch und es geht lediglich nur noch um die (vermeintlichen) RA-Kosten der Abmahner. Doch die Beweislast liegt beim Abmahner und nicht beim Abgemahnten... darum auch immer das (Vergleichs-)Angebot in der Höhe der geforderten €450~€1.200. Mit dieser Summe deckt der RA sein (vermeintliches) Budget...

Abmahnungen im Bereich von p2p (Filesharing) ist heutzutage ein Geschäftsmodell mit dem man vermeintlich leichtes Geld (und sehr viel) verdienen kann. Ein zuwarten auf entsprechende Entscheidungen der Gerichte ist sinnlos. Die seinerzeit eingeführte Begrenzung des Kostenerstattungsanspruches summenmäßig zu begrenzen (§ 97a Absatz 2), wurde bereits Tage nach der Entscheidung unterlaufen. Leider nicht nur durch die Abmahner, auch einige Richter... insbesondere in Köln.... sehen es so, anders als vom Gesetzgeber vorgesehen.

Von daher... sucht Alternativen... und im Fall der Fälle sucht an der richtigen Stelle Hilfe. Hier ist nicht Mutter Google, sondern der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. die richtige Anlaufstelle.

Eine schönes Wochenende...

//Ach ja... ev im Post #29, steht für einstweilige Verfügung, dem sogenannten Vorläufigem Rechtsschutz.

Nachtrag:
Es geht hier erstmal nicht um Schuld oder nicht Schuld. Hier heißt es richtig zu reagieren. Und unter keinen Umständen Kontakt, weder telefonisch noch per Anschreiben. Die mitgesendete Unterlassungserklärung der Abmahner ist auf keinen Fall zu unterzeichnen. Im benannten Forum findet ihr (u.a.) eine modifizierte (und rechtssichere) Unterlassungserklärung, nebst sämtlichen (fachkompetenten) Hilfen zum Ausfüllen besagter und vieles (alles) zum Thema. Und das Wichtigste zum Schluss: Ruhig bleiben und tief durchatmen... man wird euch dort schon helfen
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, danke für die vielen Antworten!
Mein Kumpel wird morgen wohl gleich zu nem Anwalt gehen und das mal prüfen lassen.

Aber heute geht der ganze Nachmittag mit euren Links drauf, danke für die Mühe!

Wenn ich weiß wie es ausgegangen ist geb ich nochmal Updates.

lg

PatB
 
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