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Nein, der "Schöpfer" in dem Falle Zeichner/Fotograph. Der Schöpfer des Bildes ist der Urheber.
vgl. §1 ff. Urhebergesetz
Des weiteren könnte ein 2ter Urheber im spiel sein und zwar der Auftraggeber des Fotografen. Also wäre es möglich doppelt ans Bein gepinkelt zu werden. Am besten ist es den Urheber per Mail anfragen ob man seine Fotos weiter benutzen kann, dann bist du auf sicherer Seite
Da Du schon mit teutscher Sprache Probleme hast, würde ich anraten von deine Vorhabe Abstand zu nemen.
Es ist verboten, aus dem Netz Bilder zu fischen und auf die eigene Seite als Picdumbs zu stellen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber falls Einer abmahnen will, hätte er da ein leichtes Spiel bei a) mit Uhrheberschutz versehenen Bildern (ganz kleine Wasserzeichen, kanst du nicht erkennen) und b) bei persönlichen Bildern von Leuten ohne deren Einwilligung.
Solche Seiten bestehen nur, weil sie sich die Arbeit machen, vor der Veröffentlichung zu recherchieren! Es gibt auch frei verwendbares Material. Das kann man einfach kaufen, z. Bsp. auf CD und so (die kleinen Silbernen Scheiben mit dem Loch in der Mitte). Man kann natürlich auch die Bilder selber machen, der Urheber sein. Ist allerdings auch mit Arbeit verbunden. Also ran und in die Hände gespuckt!
Da bin ich überfragt. Grundsätzlich gilt, das das Recht gilt wo der Server steht, das ist richtig. Jedoch würde ich mich dann trotzdem hüten eine DENIC Domain zu registieren.
Deswegen hat Rapidshare.com ihre server in der Schweiz outgesourcet ;-)