Abmahnung wegwerfen. Erfahrungen?

jan4321

Lt. Commander
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1.929
Hi,
das leidige Thema^^
Mein bester Kumpel wurde wegen dem Uplode eines Films (ein Constantin Werk) auf Rapidshare und Veröffentlichung des Links auf einer Filesharingseite abgemahnt.

911,80€ Anwalt
(ja ich weiß überzogen, aber die können ja erst mal fordern, was sie wollen)^^
1350€ Schadensersatz bei einem Streitwert von 50.000€,
welcher ja auch aus der Luft gegriffen wurde.

Er meint, das geht direkt in Tonne. Ich bin mir da nun nicht so sicher und wollte erst mal die Erfahrungen hier hören.

Hat die Augen zu und durch Taktik funktioniert, oder wurde doch ein Gericht bemüht?
Ich persönlich könnte mir gut vorstellen, das die Sicher nur auf die Anwaltskosten abzielen und nichts weiter investieren, wenn jemand nicht zahlt, oder einen Vergleich fordert.


Ahja bitte verschont mich mit "Geh zu einem Anwalt" Postings, die gibts schon zuhauf^^
 
Du schreibst zwar,

jan4321 schrieb:
Ahja bitte verschont mich mit "Geh zu einem Anwalt" Postings, die gibts schon zuhauf^^

aber was erwartest du von einem Forum? Zumal der Rat zu einem Anwalt zu gehen wohl der einzig Richtige ist. Vielleicht liest du dir auch das hier mal durch.

Insbesondere, weil es hier um einen Upload und nicht um einen Download geht. Zwar lädt man in Torrent Netzen auch automatisch hoch, ich würde den Fall, aus LAIENSICHT, trotzdem anders bewerten.
Rechtsverbindliche Aussagen kann dir sowieso nur ein Anwalt geben. Ich würde das Schreiben definitiv nicht ignorieren, schon gar nicht wenn er den Verstoß wirklich begangen hat.
 
Have Fun

die werden das irgendwann nem Inkasso Büro übergeben oder direkt nen Mahnbescheid raussenden....dem kann dein kumpel dann wiedersprechen ....wenn die handfeste Beweise haben wie seine IP, genaues Datum, Dateiname etc müssen die nach dem wiedersprochenen Mahnbescheid Klage einreichen. Wenn Sie das tun, wirds richtig teuer. Kein Rechtschutz wird dafür einspringen.

Einen Anwalt aufsuchen...wenn der am Streitwert 50.000 Euro seinen Satz berechnet, wird auch das schon ein teurer Spaß

Gruß Killa
 
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Nur das es sich bei dem Fall nicht um einen "Abmahnwahn" handelt wie es mit Tauschbörsen getan wird. Hier liegt wirklich ein sehr gezielter Verstoß mit der Absicht der Verbreitung vor. Bei Tauschbörsen kann man wenigstens noch argumentieren, dass man nur verbreitet um auch laden zu können. Aber hier findet nur eine gezielte Verbreitung statt.

Bei dem Fall ist ein Anwalt oder wenigstens der Verbraucherschutz absolut nötig.
 
KillaGT schrieb:
wenn die handfeste Beweise haben wie seine IP, genaues Datum, Dateiname

Ob eine IP-Adresse wirklich ein handfester Beweis ist sei mal dahingestellt. (siehe: Heise 1, Heise 2 und Urteil LG Frankenthal)
Dennoch wird eine IP-Adresse noch häufig vom Gericht als Beweis anerkannt. Ein Gutachten sah die Beweisfähigkeit von IP-Adressen gegeben (Link). Dies schließt jedoch keine Fehler beim Internetprovider aus, die vor allem bei UMTS auftretten dürften (Link) und die Beweisfähigkeit von IP-Adressen zumindest zweifelhaft erscheinen lassen.
Die pauschale Aussage, dass eine IP-Adresse ein definitiver Beweis ist, sollte somit widerlegt sein und dürfte nur von einem Gericht von Fall zu Fall zu entscheiden sein.
 
Ich weiß schon lang, was man da machen sollte, aber vielerorts liest man, das die, die die einfach in die tonne gehauen haben, nie wieder was von denen gehört haben.
Jetzt will ich einfach nur mal das Risiko für meinen Kumpel einschätzen. Wenn jetzt 9 von 10 gesagt hätten, nö nie wieder was gehört, dann schätze ich das Risiko gering ein.
Wir sind beide Auszubilden. 2.200€ hat er sicher nirgends^^
 
@Cotom

sicherlich ist die IP eine beweiskräftige Sache. Nach wie vor.

In einzelnen Fällen nicht. Aber nicht wie Du es erscheinen lässt, in wenigen Fällen. Anders herum ists richtig. Wenn man nicht eindeutig einen einzelnen zu einer IP zuordnen kann, dann kann vor Gericht die IP als Beweis schwächer werden.

Aber nichts destro trotz. Der Fall hier sollte ganz bestimmt nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Da hat jemand voller Bewusstsein und aktiv etwas verteilt. Und wenn jetzt die Kanzlei auch schon die persönlichen Daten ermittelt hat, dann wird das mit ignorieren der Abmahnung sich sicherlich nicht klären lassen.
Ergänzung ()

jan4321 schrieb:
Ich weiß schon lang, was man da machen sollte, aber vielerorts liest man, das die, die die einfach in die tonne gehauen haben, nie wieder was von denen gehört haben.

Dann solltest Du aber auch mal schauen, warum da abgemahnt wurde, von wem und ob das überhaupt der Wahrheit entsprochen hat. Ich denke nicht, dass so ein Fall, wie Dein Kumpel ihn produziert hat, unter dem Tisch fallen gelassen wurde.
 
Die Forderungen kommen in etwa hin. Schließlich geht es um einen gezielten Upload. Ich weiß aus Erfahrung, dass bei 3 MP3 Dateien via Torrent über 3000€ fällig werden können. Die Sache ging vor Gericht und der Vater seines minderjährigen Sohnes wurde zur Kasse gebeten.

Ich kenne wiederum einen anderen Fall, bei dem der Täter gleich zwei Mal abgemahnt wurde. Es ging allerdings um reine Downloads. Er hat dagegen erst einmal schriftlich Widerspruch eingelegt und nach den Beweisen verlangt, die ihm die Tat nachweisen. Es kam beide Male keine Antwort.

Achja, fast vergessen. Ich habe selbst einmal Geld kassiert, weil jemand von mir etwa ein Dutzend gewerblich genutzte Bilder für sich selbst verwendet hat. 150€ bekam ich nach dem Gerichtstermin, bei dem ich nicht anwesend sein musste - pro Bild.
 
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@BlubbsDE:

Es war nicht meine Absicht darzustellen, dass eine IP-Adresse nur in Ausnahmefällen als Beweis gilt. Wenn es so rüber gekommen ist, dann tut es mir Leid. Ich dachte eigentlich, durch meine Aussage, dass die IP Adresse "häufig" vor Gericht zugelassen ist wäre dies erkenntlich gewesen.
Ich wollte eigentlich nur darlegen, dass es eben nicht, wie KillaGT schrieb, immer ausreicht eine IP-Adresse zu haben. In der Regel reicht zwar eine IP-Adresse als Beweis aus, diese kann aber im Einzelfall auch ungültig sein.
Trotzdem danke für deinen Einwand, ich hoffe jetzt sind evtl. Missverständnisse beseitigt.
 
Wer sagt, dass es hier auf die IP ankommt, ggf. hat der Rechteinhaber bei rapidshare den Accountinhaber erfragt...

Hier sollte der vermeintliche Kumpel auf jeden Fall zu einem spezialisierten Anwalt gehen, da die Kanzlei mit großer Wahrscheinlichkeit diesen Fall individuell behandelt und verfolgt.
 
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Doc Foster, es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass der Rechteinhaber eine Anfrage an Rapidshare gestellt hat, da ich nicht wüsste, wie der Rechteinhaber den Uploader anderweitig ausfindig machen sollte. Da Rapidshare jedoch nur eine Emailadresse und Passwort für die Registrierung erfordert, sollte dem Rechteinhaber die IP-Adresse, sowie die Emailadresse bekannt sein. Eine Identifikation dürfte vermutlich über beides erfolgreich verlaufen, sofern keine Wegwerf-Emailadresse verwendet wurde.
 
Als Auszubildender kann man sich einen Beratungsschein holen, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann.

Zum Thema Anwalt bei Abmahnung kenne den ein oder anderen wo der Anwalt tatsächlich die Kosten gedrückt hatte um diese als eigene Rechnung dann zu stellen. Auf der anderen Seite, hat auch einem Bekannten der Anwalt das Ding komplett abgenommen. Ignorieren kann aber niemals die Lösung sein.
 
Benzer schrieb:
Es geht hierbei um upload auf einen och... nicht um download/upload bei nem torrent... das würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen und zumindest mal prüfen.

Macht rechtlich absolut keinen Unterschied. Bin ehrlich gesagt sogar überrascht, dass Rapidshare (ansässig in der Schweiz) überhaupt Kundendaten rausgibt. Normalerweise löschen die beanstandete Inhalte auf Anfrage und gut ist (wobei auch das nicht so einfach ist bei passwortgeschützen Files).

@TE: Gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Zahlen oder zum Anwalt gehen, wobei zweiteres im schlechtesten Fall noch teurer wird. In Zukunft dann lieber 10 € pro Monat für einen guten VPN/Anonymizer-Service zahlen, um solchem Ärger ganz aus dem Weg zu gehen.
 
Das ist korrekt, nur zielen die Abmahnanwälte die unberechtigt Post verschicken normalerweise nur auf torrents ab. Wenn etwas von nem OCH kommt, sollte man schon eher aktiv und hellhörig werden.
 
Rapidshare ist doch mal vom Gericht verdonnert worden, dass die auf Anfrage Daten ausgeben müssen?
 
In Zukunft dann lieber 10 € pro Monat für einen guten VPN/Anonymizer-Service zahlen, um solchem Ärger ganz aus dem Weg zu gehen.

Ärger geht man am besten aus dem Weg, in dem man nicht straffällig wird und nicht die Rechte anderer verletzt.
 
Also ich würde mir das Schreiben auf jedefall aufheben und nicht in die Tonne wandern lassen !

Upload ist etwas GANZ anderes als Download ! Wenn hier Rechte verletzt wurden,kann es noch teurer werden !

Rat einholen und wenn es nur erstmal in der Internetberatung einiger kostenloser Rechtsverdreher ist,solange der Gang zu echten zu teuer ist ;)

Muss jeder selber wissen was er so treibt und auch mit den Konsequenzen leben !
 
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