Helge01
Vice Admiral
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Damit wäre doch die Frage schon beantwortet, dann kann es Google auf dieser Weise nicht herausbekommen.xXDariusXx schrieb:Wie Verhält es sich wenn ich kein Google Konto habe oder nutze?
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Damit wäre doch die Frage schon beantwortet, dann kann es Google auf dieser Weise nicht herausbekommen.xXDariusXx schrieb:Wie Verhält es sich wenn ich kein Google Konto habe oder nutze?
Ich würde da nicht bezahlen wenn es aus dem WebArchiv ist und zum Zeitpunkt der Abmahnung keine Verlinkung zu Google Fonts vorhanden ist.Skellgon schrieb:Die besagte Firma hat die Fonts seit einigen Monaten nicht mehr im Einsatz - die Rechtsanwaltskanzlei hat sich tatsächlich die Mühe gemacht und sich aus dem Internet (Wayback) Archiv die Seite von vor ein paar Monaten rausgesucht und dort die Google Fonts entdeckt und zack, Abnahnung.
Selbst wenn es so wäre.Stahlseele schrieb:Und was passiert mit dem Geld?
Geht das an die gefoppten zurück?
Wahrscheinlich behält es der Staat
einfach wa?
duskstalker schrieb:die frage, ob die wirklich eindeutig gegen die DSGVO verstoßen, ist nicht abschließend geklärt.
...
und der zweite streitpunkt ist, dass die fonts nicht einmal sicher in den USA abgerufen werden, sondern in sog. caching servern in bspw. frankfurt (für deutschland). technisch gesehen erfolgt hier dann der zugriff auf einen deutschen server, und nicht auf einen im EU-Ausland.
...
Sehe ich ehrlich gesagt anders.wern001 schrieb:Ich würde einfach mal sagen das DSGVO an dieser Stelle einfach nur schwachsinnig ist!
Abmahnung wegen einer grundlegenden Funktion eines Webservers.
nur weil mal jemand mit einem bestimmten Anschluss sich bei Google angemeldet hat, gehört dieser Anschluss nicht automatisch der Person. Google kann also sehen wer alles mit einem Google Konto auf Google Fonts über Dritte zugreift. Ganz ehrlich, wer bewusst ein Google Konto hat und Google Dienste nutzt, sollte mit dem Laden von kostenlosen Fonts kein Problem haben. So funktioniert das Recht nicht, ist klar, aber so funktioniert das Internet. Auch per Link eingebundene Skripte sind dann grundsätzlich ein Verstoß. Das ist an der Realität vorbei entschieden. Wer das nicht mag, sollte das Internet nicht nutzen, denn wir können doch als Europa nicht bestimmen wie das Internet zu funktionieren hat, und du kannst halt Fonts schlecht erst nach einem consent Laden, bzw. Alle müssten damit es DSGVO konform ist da nen Fallback auf ne lokalen font auf dem Server basteln nach dem Widerspruch. Das isr unständlich und führt im Zweifel zu Problemen beim Layout. Und alles nur für etwas wo man nicht mal genau weiß wie und was Google da macht. Vielleicht sollte man doch eher bei Google und deren kostenlosen Diensten ansetzen, als die Webseitenbetreiber abzustrafen…Helge01 schrieb:Normalerweise nicht, aber Google kann es.
Du musst nur gleichzeitig in deinem Google Account eingeloggt sein und schon bist du eindeutig identifizierbar. Unter Android ist das gängige Praxis.
S.Kara schrieb:Wenn ich irgendeine Seite besuche hat diese nicht erst einmal Google darüber zu informieren.
Ist ja kein Ding die Fonts auf den eigenen Server zu packen.
S.Kara schrieb:Ist ja kein Ding die Fonts auf den eigenen Server zu packen.
Bist du einer der gerne Täter zu Opfer und umgekehrt macht?yurij schrieb:Privatsphärenschützer mit ihren "OMG da wurde eine IP irgendwohin geschickt, die Welt geht unter!" haben diesen Abmahbetrug erst ermöglicht.
Sie schützen auch viel zu gerne Privatsphäre der Betrüger und erschweren somit den Betrogenen das Leben.
So lansgam sollen wir das Treiben dieser Schützer genauer unter die Lupe nehmen.