Abschlepper noch angetroffen, Kosten ?

Fellor schrieb:
Woher will den der Supermarktbetreiber wissen, dass du gar nicht einkaufen warst, sondern ins Krankenhaus bist? Bewacht auf dem Parkplatz jemand die Leute? :freak:

Na, evtl. solche seriösen Typen im Smart.:D
Falls die aber nicht vom Supermarkt beauftragt wurden, sondern aus Eigeninititive (Betrugsmasche?) handeln, würde ich das nicht zahlen.
 
Lieber TE, wieso nutzt du die MOPO wenn es seriöse Quellen gibt? Dir dir gleich noch etwas für die Begründung an die Hand geben.
http://www.vzhh.de/recht/30204/abschlepp-nepp-nicht-zahlen.aspx

Und Oh Wunder, auch Anwälte im Raum Hamburg haben sich auf ABT eingeschossen:
http://www.ihr-anwalt-hamburg.de/ta...bis-az/auto-abgeschleppt-aktiv-transport.html

Lieber TE, es ist dein Auto, dein Geld, wenn es um Recherche geht stellst du dich aber echt an -.-

Vor allem, zu dieser Firma gibt es noch VIEL mehr und mit minimalem Aufwand wird man die wohl los.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Pikto

Immer mit der Ruhe, hatte noch keine Zeit mich intensiver mit der Sache zu beschäftigen...

Da ich aber höflich bin, bedanke ich mich trotzdem für die genannten Links.

Besonders der zweite Link ist interessant:
2. Abschleppvorbereitung (Stand 2015)
Bei einer Abschleppvorbereitung haben Sie folgende Optionen:

Option 1:
Sie nehmen keinen Kontakt mit der Firma ABT Logistics GmbH auf und reagieren nicht auf die drei Anschreiben der Firma ABT Logistics GmbH und die zwei Schreiben des Firmenanwalts.

Diese Option ist bei Privatpersonen erfolgreich. Seit 2010 rate ich diese Vorgehensweise allen Betroffenen von Abschleppvorbereitungen. Bisher hat sich kein Betroffener bei mir zurück gemeldet und mitgeteilt, dass er oder sie verklagt worden sei. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist wird Ihnen die Firma ABT Logistics GmbH vertreten durch ihren Anwalt möglicherweise einen Vergleich für die Hälfte der Abschleppvergütung anbieten. In diesem Fall empfehle ich durchzuhalten und nicht zu zahlen. Nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist jeweils zum Ende des auf das Entstehungsjahr der Forderung folgenden dritten Jahr ist die Forderung verjährt.

Ich werde am Montag mit der Verbraucherzentrale telefonieren und mich auch dort mal beraten lassen.

Mfg
ssj3rd
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben