- Registriert
- März 2005
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@Pikto
Vielen Dank.
Zitat:
Steht Ihr Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder in einem Parkhaus, so befindet es sich zunächst auf einem regulären für Autos vorgesehenen Bereich. Das heißt, das Auto stört nicht, es behindert keine Einfahrt und kein Rettungsfahrzeug. Ein Abschleppen ist daher nicht sofort gestattet. Der Parkplatzbetreiber oder die Parkhausfirma muss es hinnehmen, dass Ihr Auto für eine Weile auf dem Parkplatz steht. Insofern darf keinesfalls nach nur wenigen Stunden abgeschleppt werden.
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Zitat:
Steht Ihr Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder in einem Parkhaus, so befindet es sich zunächst auf einem regulären für Autos vorgesehenen Bereich. Das heißt, das Auto stört nicht, es behindert keine Einfahrt und kein Rettungsfahrzeug. Ein Abschleppen ist daher nicht sofort gestattet. Der Parkplatzbetreiber oder die Parkhausfirma muss es hinnehmen, dass Ihr Auto für eine Weile auf dem Parkplatz steht. Insofern darf keinesfalls nach nur wenigen Stunden abgeschleppt werden.
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