Abschlepper noch angetroffen, Kosten ?

@Pikto

Vielen Dank.

Zitat:
Steht Ihr Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder in einem Parkhaus, so befindet es sich zunächst auf einem regulären für Autos vorgesehenen Bereich. Das heißt, das Auto stört nicht, es behindert keine Einfahrt und kein Rettungsfahrzeug. Ein Abschleppen ist daher nicht sofort gestattet. Der Parkplatzbetreiber oder die Parkhausfirma muss es hinnehmen, dass Ihr Auto für eine Weile auf dem Parkplatz steht. Insofern darf keinesfalls nach nur wenigen Stunden abgeschleppt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Herr im Smart wird eher der Kontrolleur sein, d.h. derjenige der scannt ob die Autos länger stehe.
 
viel interessanter wäre gewesen, wenn du dann einfach nachträglich noch etwas kleines im Supermarkt gekauft hättest :D
 
So ein Parkplatz ist Privateigentum der Supermarktkette, und diese übt dort ihr eigenes Hausrecht aus. Wenn du also über die Zeit parkst, dann kann dein Auto auch abgeschleppt werden, egal was die Rechtsanwaltskanzlei dazu meint. Die hat nämlich gar kein Recht zu solchen Feststellungen, das kann alleine ein Richter.

Im Übrigen scheint hier so mancher der Meinung zu sein, der Abschlepper würde ein Verbrechen begehen und jeder könne so lange dort parken wie er will und das zu jedem Zweck, den er zu haben meint.
 
Abschleppen können sie, ob sie aber auch die Kosten von dir eintreiben dürfen, steht auf einem andren Blatt.

Ich glaub da ehr der Kanzlei als dem Abschlepper ;)
 
@BernardSheyan

Es wird immer bewertet ob das ganze angemessen ist und das war es wohl eher nicht. Wenn das eine Kanzlei schreibt, dann oftmals weil es gesetzliche Regelungen dazu gibt ebenso wie Urteile, auf die man sich beziehen kann. Es ist schlicht nicht angemessen für 2-5€ entgangenen Gewinn einem Falschparker Kosten aufzubürden die 2 Größenordnungen höher liegen. Vor allem weil hinter dem Abschleppen oft Gewinnerzielungsabsicht des Parkplatzbetreibers steckt (wobei generell nur erlaubt ist die Kosten für die "Dienstleistung" abzurechnen und nicht die Provision des Parkplatzbetreibers!).

Und nein, als Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen kann man nicht ein beliebiges Hausrecht nach belieben durchsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
BernardSheyan schrieb:
So ein Parkplatz ist Privateigentum der Supermarktkette, und diese übt dort ihr eigenes Hausrecht aus.
Auf manche Supermarkt-Parkplätze bekommen Falschparker eine Parkkralle verpasst und werden erst entfernt, wenn man Zahlt. Ist so was auch Hausrecht?

Aber statt zu zahlen, sollte man nen Notstromer und Flex organisieren und dann auch das machen, was dieser Typ im dem Youtube-Video macht:
https://www.youtube.com/watch?v=zGQMq3hNv-g
Ich wünsche mir das es solche Typen auch bei uns gibt.
 
skayritarai schrieb:
Auf manche Supermarkt-Parkplätze bekommen Falschparker eine Parkkralle verpasst und werden erst entfernt, wenn man Zahlt. Ist so was auch Hausrecht?

Nein eine parkkralle darf man nicht anbringen.
Das ist Nötigung.
Zudem hindert es einen daran den Fehler (also das falschparken) zu korrigieren.

So eine kralle kann schnell teuer werden. Erstmal das Taxi, dann leihauto und die Zeit. Zahlt alles derjenige der die kralle angebracht hat.

Allgemein ist es für Parkplatz Betreiber schwer solche Forderungen durchzusetzen, wenn es keinen Grund für das abschleppen gab (weil noch genug Parkplätze frei sind).

Darum sollte man das besser nicht bezahlen.

Achja, auch wenn abgeschleppt wurde, müssen die das Fahrzeug unentgeltlich raus geben. Den die Kosten hat der parkplatzbetreiber zu zahlen. Der abschlepper darf nicht einfach Inkasso spielen.
 
Gibt ja doch die unterschiedlichsten Meinungen dazu.

Was ratet ihr mir, wenn die Rechnung kommt ?
- Widerspruch einlegen
- nicht reagieren
- bezahlen

Mfg
ssj3rd
 
kannst natürlich immer widerspruch einlegen

beim nicht reagieren gibt es neue Briefe mit neuen Forderungen, höheren kosten und gebühren bis zur gerichtlichen eintreibung

du kannst ja gerne behaupten das der Parkplatz nicht voll war etc., aber der typ im smart wird schon seine pflichten haben und als zeuge fungieren & Fotos oder videos haben

du hattest keine Parkuhr, hast nichts gekauft, keine Karte benutzt oder eine rechnung.
wenn du denkst du wirst das nicht bezahlen müssen bist du naiv
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde widersprechen mit der Begründung das du einkaufen warst und es unverhältnismäßig war abzuschleppen.

Durch den Widerspruch kommst du nicht in Verzug.

Danach aussitzen und nur auf einen Mahnbescheid reagieren.
Das Risiko einer Klage sehe ich als gering an.
Der Streitwert ist gering und deren Risiko zu verlieren recht hoch.
 
WhiteShark schrieb:
Ich würde widersprechen mit der Begründung das du einkaufen warst
Aber nur wenn auch eine Rechnung mit der fraglichen Zeit vorhanden war, sonst könnte man sagen das könnte jeder behaupten.
 
Den Einkauf nachweisen kann man nur mit der Rechnung (oder ggf durch Zeugen), richtig.
Aber außergerichtlich muss man denen die Rechnung nicht zukommen lassen. Genauso wie die Geldeintreiber versuchen einzuschüchtern, kann man auch mit solch einer Aussage einschüchtern. Denn so besteht für den Kläger die Gefahr, das der Beklagte eine Rechnung vorlegt (was die Chancen vor Gericht für den Kläger verringert).
 
Mit falschen Behauptungen überhaupt nicht erst anfangen.

Fakt ist, das Abschleppen war unverhältnismäßig (selbst wenn der Parkplatz voll war) und das ist das stärkste Argument. Da ich vermute, dass wie bei einem Fall in der Familie, der auch in Hamburg stattfand, dass Provision für den Parkplatz bei den Abschleppgebühren aufgeschlagen werden und damit Wucherpreise verlangt werden kann man über die Verbraucherzentrale zusätzlich Druck machen.

Sollte es vor Gericht gehen möchte man dort keine Falschaussagen machen und an der Stelle die eigene Geschichte zu revidieren und komplett umzukrempeln ist richtig bescheuert. Mit so einer Aktion verliert man Glaubwürdigkeit und zieht das Verfahren in die Länge, was nur den Anwälten hilft.
 
ssj3rd schrieb:
Gibt ja doch die unterschiedlichsten Meinungen dazu.

Was ratet ihr mir, wenn die Rechnung kommt ?
1- Widerspruch einlegen
2- nicht reagieren
3- bezahlen
1 - wenn die Summe zu hoch ist und damit den Aufwand wert, aber wenn dann wegen Unverhältnismässigkeit und nicht wegen eines nicht stattgefundem Einkaufs
2 - das dümmste was man machen kann, wird nur teurer
3 - siehe 1, wenns den Aufwand halt nicht wert ist. Die Grenze muss jeder für sich selbst festlegen.
 
Piktogramm schrieb:
Sollte es vor Gericht gehen möchte man dort keine Falschaussagen machen und an der Stelle die eigene Geschichte zu revidieren und komplett umzukrempeln ist richtig bescheuert. Mit so einer Aktion verliert man Glaubwürdigkeit und zieht das Verfahren in die Länge, was nur den Anwälten hilft.
Man muss dann natürlich bei der Story bleiben, das ist klar :-) Aber es geht ja eher darum eine Klage zu vermeiden. Denn die ist nervig, selbst wenn man gewinnt (Urlaub nehmen, zum Gericht fahren, usw).

1 - wenn die Summe zu hoch ist und damit den Aufwand wert, aber wenn dann wegen Unverhältnismässigkeit und nicht wegen eines nicht stattgefundem Einkaufs
2 - das dümmste was man machen kann, wird nur teurer
Vollkommen richtig.
Wenn man nicht zahlen will, dann sollte man das mitteilen. Durch den Widerspruch gerät man nicht in Verzug. Dann können die keine Mahngebühren fordern und bleiben auch auf den Kosten für den Mahnbescheid sitzen.


Haben die eigentlich danach direkt jemand anderen abgeschleppt? Wenn ja, dann fordern die ja von dem die Anfahrtskosten. Bin mir da bzgl der Rechtslage nicht sicher, aber ich bezweifle das sie die Anfahrtskosten von zwei Leuten einfordern können, wenn es nur eine Anfahrt gab.
 
Wobei 130€ ja noch im normalen Rahmen zu sein scheint.. Unabhängig jetzt ob berechtigt oder nicht
 
130€ nur für die Anfahrt sehe ich eher als viel an.
Und natürlich steht in der Rechnung nichts von Widerspruch. Warum sollte es?
Man kann jeder Rechnung widersprechen.
Das solltest du auch, wie hier schon empfohlen wurde, direkt tun.

Und aufpassen ob ein Mahnbescheid kommt.
 
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