@lazy74: Dass der Key ungültig ist hat keiner gesagt. Deine Ausdrucksweise zeigt aber, dass du leider von Lizenzen und Urheberrecht keine Ahnung hast. Du hast schlicht und einfach keine Lizenz für das Produkt. Der Key ist im Übrigen nicht die Lizenz, sondern stellt eine Art Lizenznachweis dar. Im Falle Adobe CS2 offensichtlich nicht.
Noch eine Notiz am Rande... Du kannst bei der Installation eigentlich jeden Key eingeben, den du magst. Der Hersteller kann dich rechtlich nicht dazu zwingen, den zur Lizenz gehörenden Key zu verwenden. In der Praxis schaffen sie es allerdings dennoch, sind aber keine rechtlichen Mittel: Förmlich ungültige Keys (z.B. zu lang, falsche Prüfsummen, ...) werden nicht akzeptiert und z.B. kann es bei der Windows-Aktivierung Probleme geben, wenn der selbe Key zu häufig verwendet wird und demzufolge ist es bequemer, den "richtigen" Key zu verwenden...
@Yuuri: Das Nachbarhaus war nicht abgeschlossen, also durfte ich doch alle Wertsachen mitnehmen? Wenn Messer verkauft werden, warum darf ich damit keinen Mord begehen? Wieso darf ich das Restaurant nach dem Essen nicht verlassen ohne zu bezahlen, es hält mich doch keiner auf? Wieso muss ich an der Tankstelle bezahlen, ich kann ja auch so wegfahren?
Der Unterschied ist oft, dass bei diesen Dingen eben das Vergehen festgestellt werden kann. Offensichtlich vertreten aber viele Leute "eine nicht feststellbare Rechtsverletzung ist keine Rechtsverletzung..."
Ach ja, zu den Punkten mit nicht abgeschlossen - da kommen bestimmt Kommentare wie "selbst schuld" ;-) Das mag zwar für die Versicherung relevant sein, ändert aber nichts am Unrecht.