ärger mit Vertrag

Naja bist selber schuld aber das weisst du wohl schon sehr gut. Entweder halt ma nen Monat etwas mehr sparen und jetzt alles bezahlen oder auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

Klar hat er auch Mist gebaut in Sachen Zahlungseingang, aber immerhin hast du die Ware bekommen und er sein Geld nicht also ist er eher der Dumme als du.
 
es ist doch drauf das Geld. Vergiss es der laden macht da nix mehr.

Dann soll er den rest nun bekommen. Aber da kauf ich nix mehr.
 
Also ehrlich gesagt wundere ich mich über die mit Verlaub "Naivität" des TE sehr.
1. warum fragst Du im Forum und nicht bei einem Anwalt an?
Echte, juristisch bindende Auskünfte bzw. Handlungsempfehlungen kann Dir hier sicher keiner geben, denn dazu muss man Volljurist sein
2. wenn mit dem Verkäufer nicht mehr zu reden ist (was zu mind. 50% Deine Schuld sein dürfte) geht man auch über den Anwalt und nicht über ein Forum.
Wenn der mit Dir nicht mehr redet, meinst Du, dass unsere Tipps dann einen Unterschied machen?
 
1. Die Polizei kann nur bestimmte Sachen wie Diebesgut und Beweismaterial beschlagnahmen. Bei wiederholter Ruhrestörung auch die Geräuschquelle und bei Leuten die randalieren auch Waffen...

Die können aber nicht die Ware einfach einkassieren, machen die auch nicht, macht nur der Gerichtsvollzieher mit einem Gerichtlichen Titel... bis das durch ist vergeht viel Zeit.

2. Mit scheint der Verkäufer ist dumm wie ein Sack Stroh.

Ihm ist es jetzt erst aufgefallen was schon ne Wucht ist und dann alles aufeinmal haben wollen :freak:
1 Rate im November, 2 im Dezember 3 im Januar und 4 im Februar... alle 3 Monate ist Steuerabrechnung und da ist das nicht aufgefallen? dann ist ja alles klar :lol:

Zahl einfach die Raten und gut is... entzieh ihm schriftlich die Erlaubnis Beträge vom Konto einzuziehen und Begründe es damit das du von nun an die Raten selbst überweist da er es ja schon die letzen 3 Monate vergessen hat diese abbuchen zu lassen.

Schreib dazu das du nun die Ratezahlung fortsetzt und die 3 ausstehen Raten nacheinander überweist.

Erklär ihm mal das es sein Fehler ist die Beträge nicht abzubuchen und das die Polizei sich damit nicht beschäftigen wird.

Eine Gerichtliche Auseinandersetzung kann so aussehen das die Kosten geteilt werden oder er alles alleine zahlen darf.
Es wäre höchst unwahrscheinlich das man dir die Schuld dafür geben und demnach die Kosten aufbrummen würde.

Er würde also in jedem Fall draufzahlen^^
 
Nitewing schrieb:
@dank1985

man hör doch mal auf so nen Müll zu quatschen! Das ist auch noch wirklich gefährlich sowas zu raten! Wenn er Pech hat, knallt der Andere im mal schön nen Schufa Eintrag rein den man nicht ohne weiteres rausbekommt! (Mal von der Creditreform, Infoscore etc ganz abgesehen!)
Zu raten er muß erst beim gerichtlichen Mahnbescheid zu reagieren bringt mich echt auf die Palme weil es:

1) Ich find gar kein Wort wie Mega Blöd ist
2) juristisch falsch

ist!

@TE

Du hast kein Rückgaberecht, der Vertrag entscheidet über den Ablauf, die Zahlungsart sollte im Vertrag hinterlegt sein. Es ist definitiv auch kein Betrug, da dies einene strafrechtliche Formulierung ist, die in diesem Fall gar nicht greifen würde.

Mal ruhig Blut, am besten in den Laden fahren und sofort zahlen. Wichtig ist die Kommunikation und nicht auf stur stellen, denn recht haben und bekommen sind leider zwei unterschiedliche Sachen!

Bitte was soll daran gefährlich sein?! :freak: Deswegen habe ich gesagt das er es klären soll/kann oder was auch immer. Ich glaube du bist der Einzige der Müll redet!
 
Ok chancaine dann frage ich nun bei einem anwalt nach. Er soll ja sein Geld bekommen. Aber das man absolut nicht mit ihrem ins Gespräch kommen kann, nervt tierisch.

2. wenn mit dem Verkäufer nicht mehr zu reden ist (was zu mind. 50% Deine Schuld sein dürfte)
Warum sollte das meine Schuld sein? Er hat die Einzugsermächtigung erhalten wenn er das schreiben verbaselt oder verlegt hat, kann ich dafür nix. Ich bin mir nicht mal sicher ob er weiß, welcher Betrag überhaupt noch offen ist.
 
Naja, das habe ich jetzt einfach mal kühl behauptet, wobei ich Dir keine Schuld aufbügeln will.
Aber es ist in der Kommunikation meist so, dass ähnliche Probleme, wie Du sie beschreibst auf mangelnder oder fehlerhafter Kommunikation zwischen den Parteien beruhen und dadurch dann eskalieren können.
Die Schuld liegt in solchen Fällen dann zur Hälfte bei jeder Partei ;-)

Vielleicht war es ja auch einfach ein Zahlendreher bei der Angabe der Kontodaten. Wurde das mal geklärt?
Normalerweise ist es üblich bei Nichterfüllung der Lastschrift den gesamten Betrag direkt einzufordern.
Warum er sich in diesem Fall 3 Monate Zeit ließ, ist meines Erachtens völlig schleierhaft, da dem Verkäufer auch an einer schnellen Klärung des Sachverhaltes bzw. Bezahlung gelegen sein sollte.
 
Es lag kein Zahlendreher vor. Die Angaben waren absolut korrekt.

Punk2:

Ich habe mit einem Anwalt Telefoniert. Er sagte, das hier kein Betrug meinerseits vorliegt. Er empfiehlt weiterhin den Kontakt mit dem Verkäufer und eine Klärung bei der Bank ob dort Buchungsfehler aufgetreten sein können. Sollte dies nicht sein und er nichts eingezogen haben, so habe ich die Möglichkeiten den Verkäufer am Vertrag festzuhalten. Da dann kein Zahlungsverzug meinerseits vorliegt. Dafür muss ich ihm von der Bank vorweisen, das dass Konto immer gedeckt war.
Ergänzung ()

Ich habe ihm nun die Einzugsermächtigung entzogen und werde den restbetrag selber überweisen. Warum? Er sagt mir nicht mal wie viel offen ist. (ich weiß welcher Betrag noch offen ist, aber ich will eine Bestätigung, das er es weiß) Das Risiko gehe ich nicht ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Anwalt war jetzt nicht wirklich nötig aber gut...

Wenn er dir obwohl du ihm die Einzugserlaubnis entzogen hast abbuchen lässt kannst du das innerhalb von 6 Wochen bei der Bank widerrufen und das Geld zurückholen lassen
 
Ein komischer kautz ist das. Ja, ich werde heute überweisen wenn der den Widerruf der Einzugsermächtigung bestätigt. Er hat auch einen Hinweis erhalten, das, wenn er trotzdem Geld einzieht, eine Rückbuchung geben wird.

Er erhält heute abend den Rest des betrags. Dann ist er endlich still. Ansonsten platzt ne bombe.

Einerseits sagt er, er will den ganzen Betrag, dann sagt er das er eine Rate einziehen wird. Der ist so extrem verschwommen mit seinen Aussagen. Und klärung interessiert ihn nicht. Er weiß selber nicht, was er will.

Wieso hätte ich mit den Anwalt sparen können?

Ich kann niemanden den Zugriff zu meinem konto gewähren, der mir nicht mal den Betrag sagen kann.
 
Weil es klar war das du niemanden Betrogen hast... für die Dummheit des Verkäufers kannst du ja nix

Besser ist Überweisen, das ist ein einwandfreier Beweis... bevor die Quittung am ende ja garnichts seine Unterschrift enthält *hust*
 
Ich brauch keine 6 Wochen. Ich werde noch am selben Tag die Bank aufsuchen.

Es ging ja nicht nur um den Vorwurf des Betruges sondern auch um die bestehenden möglichkeiten dies zu regeln.
Ergänzung ()

ja, das dauert aber auch und dann steht er wieder auf der Matte. Ich will mit den laden nix mehr zutun haben.

Wenn er nun unrechtmäßig Geld einzieht und es wird zurückgebucht, kann er mir dann die Kosten in rechnung stellen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben